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Elektronisches Rechnungsmanagement
Zahlreiche Unternehmen stellen derzeit auf elektronischen Rechnungsversand um. Denn der Versand elektronischer Rechnungen ist deutlich schneller, effizienter und preiswerter als der Post- oder Faxweg. Für elektronische Rechnungen hat der Gesetzgeber allerdings klare Vorgaben gemacht. So muss gemäß §14 UStG jede elektronisch übermittelte Rechnung qualifiziert signiert sein, damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Mit den Produkten und Lösungen der D-TRUST GmbH erfüllen Sie in vollem Umfang die gesetzlichen Vorgaben für ein elektronisches Rechnungsmanagement - und das sogar weltweit. Verlassen Sie sich auf einen starken Partner.
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