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Verlängerung

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Verlängerung Ihrer qualifizierten Signaturkarte


Sollte Ihr Zertifikat in den nächsten Wochen auslaufen, dann können Sie einen Folgeantrag stellen. Es entfällt Ihre persönliche Identifizierung, d.h. Sie brauchen nur den ausgefüllten Antrag, eine unterschriebene Ausweiskopie und ggf. Anlagen an D-TRUST zu senden.

Dies ist leider nicht möglich:
  • falls sich Ihr Name gegenüber dem vorherigen Zertifikatsantrag geändert hat, z.B. durch Heirat.
  • falls Sie in der Zwischenzeit Ihren Arbeitgeber gewechselt haben und für eine neue Firma tätig sind.
In beiden Fällen ist ein Neuantrag erforderlich.

Die Beantragung
Notwendige Unterlagen zur Verlängerung Ihrer qualifizierten Signaturkarte:
  • Von Ihnen unterschriebene Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
  • Korrekt ausgefüllter Folgekartenantrag (siehe Beantragungshinweise)

Die Angaben bezüglich Ihrer Firma bzw. Ihrer Organisationszugehörigkeit haben sich geändert? Möchten Sie Ihre Signaturkarte weiterhin für dienstliche Zwecke nutzen, müssen Sie nur folgende Unterlagen beifügen:
Bitte senden Sie alle Unterlagen an:

D-TRUST GmbH
Antragsprüfung
Kommandantenstr. 15
10969 Berlin

Ihre Unterlagen
Das Gesetz verlangt, dass Sie eine Unterrichtung über den Gebrauch der elektronischen Signatur erhalten. Sie finden hier wichtige Informationen zum Umgang mit der Karte und zur rechtlichen Wirkung einer qualifizierten Signatur. Sie bestätigen beim Erhalt der Karte die Kenntnisnahme dieser Unterrichtung.

Wir empfehlen Ihnen folgende Dokumente zu Ihrer Information herunter zu laden:
Erhalt der Karte
Nach wenigen Tagen wird Ihnen die Karte zugesandt (standardmäßig per Einschreiben). Je nach Kartenprodukt erhalten Sie weitere drei Werktage später die zugehörige PIN.

Daneben bieten wir Ihnen auch an, die Signaturkarte durch einen Kurierdienst zu versenden. Dabei wird Ihnen die Karte von einem Zusteller nach Prüfung Ihres Personalausweises oder Reisepasses persönlich übergeben (im Antrag anzukreuzen).

Bei beiden Verfahren ist es notwendig, dass D-TRUST eine Bestätigung über den ordnungsgemäßen Erhalt von Karte und ggf. PIN-Brief vorliegt. Bitte senden Sie uns umgehend das Formular zurück, welches Ihrem Karten- oder PIN-Brief beiliegt. Erst nach Erhalt dieser Empfangsbestätigung kann Ihre Signaturkarte bei uns freigeschaltet werden. Das heißt, erst ab diesem Zeitpunkt können Sie die Karte rechtsverbindlich zum Signieren nutzen.

Bei Fragen
Wenn Sie noch Fragen zur Beantragung haben, wenden Sie sich bitte an eine Registrierungsstelle oder service@d-trust.net bzw. telefonisch an 030 / 259391 0.

Verlängerung Soft PSE
Um den Vorgang der Identifizierung zu vereinfachen, wurde das Produkt Soft PSE Class III von uns durch den D-TRUST SOFTTOKEN Class II mit einer erweiterten Laufzeit von 24 Monaten ersetzt.
Für dieses Produkt ist ein Folgeantrag nicht notwendig. Um Ihr Soft PSE Class III zu ersetzen, füllen Sie bitte den Antrag für ein D-TRUST SOFTTOKEN aus.

Und so funktioniert die Folgebeantragung bei den D-TRUST Signaturkarten:
Mit dem Weiter-Button gelangen Sie zur Status-Abfrageseite. Suchen Sie dort mit Ihrer bisherigen Antrags-ID und Ihrem Namen Ihre Signaturkarte. Auf der folgenden Ergebnisseite finden Sie dann den Link zu Ihrem Folgeantrag.

weiterzum Folgekartenantrag für Standard-Signaturkarten, IHK-Signaturkarten (ChamberCard) und D-TRUST multicard.

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