Willkommen zur Beantragung Ihrer Signaturkarte.
Laut Signaturgesetz sind Zertifikate elektronische Bescheinigungen, mit denen Signaturprüfschlüssel einer Person zugeordnet werden und die Identität dieser Person bestätigt wird (SigG 2001 §1). Für den Erhalt eines Zertifikates ist es daher notwendig, dass Sie, als Antragssteller, zuverlässig und persönlich anhand Ihres gültigen Ausweisdokumentes identifiziert werden. Die persönliche Identifizierung kann nur von Zertifizierungsdiensteanbietern vorgenommen werden, die mindestens die Anforderungen nach §§ 4 bis 14 oder § 23 des Signaturgesetzes erfüllen.
Die Beantragung
Bei der Identifikation Ihrer Person bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Das PostIdent Basic-Verfahren.
Hierzu suchen Sie bitte mit Ihrem ausgefüllten Postident Coupon eine Filiale der deutschen Post AG auf. Sämtliche Antragsunterlagen sind von Ihnen bitte ausgefüllt mitzubringen und werden nach der erfolgreichen Identifikation durch den Mitarbeiter der Deutschen Post AG an D-TRUST gesandt.
- Das NotarIdent-Verfahren.
Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt und das anschließend automatisch erstellte PDF ausgedruckt haben, müssen Sie Ihre noch zu leistende Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen. Für diesen Vorgang vereinbaren Sie einen Termin mit einem Notar Ihrer Wahl. Die Beglaubigung kostet ca. 12 bis 15 Euro und dauert bis zu 30 min. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind nach der Identifizierung vom Antragssteller an D-TRUST zu versenden.
Bei allen Identifizierungsarten müssen Sie Ihren noch mindestens 4 Wochen gültigen Ausweis vorlegen.
Notwendige Unterlagen zur Beantragung Ihrer qualifizierten IHK-Signaturkarte:
Für die Benutzung der IHK-Signaturanwendung "Elektronisches Ursprungszeugnis" sind IHK-spezifische Angaben in Ihrem Personenzertifikat erforderlich. Diese werden in dem Antragsformular abgefragt. Bitte suchen Sie daher die Nummer, unter der Sie bei Ihrer IHK registriert sind, heraus bzw. lassen sich diese Firmenidentifikationsnummer von Ihrer IHK geben. Ohne die korrekte IHK-Firmenidentifikationsnummer kann Ihr Antrag nicht aufgenommen werden.
Ihre Unterlagen
Das Gesetz verlangt, dass Sie eine Unterrichtung über den Gebrauch der elektronischen Signatur erhalten. Sie finden hier wichtige Informationen zum Umgang mit der Karte und zur rechtlichen Wirkung einer qualifizierten Signatur. Sie bestätigen beim Erhalt der Karte die Kenntnisnahme dieser Unterrichtung:
Wir empfehlen Ihnen, folgende Dokumente zu Ihrer Information herunter zu laden:
Versand der Karte
Nach wenigen Tagen wird Ihnen die Karte zugesandt (standardmäßig per Einschreiben). Weitere drei Werktage später erhalten Sie die zugehörige PIN, die Sie zur Benutzung Ihrer Karte benötigen.
Daneben bieten wir Ihnen auch an, die Signaturkarte durch einen Kurierdienst zu versenden. Dabei wird Ihnen die Karte von einem Zusteller nach Prüfung Ihres Personalausweises oder Reisepasses persönlich übergeben (im Antrag anzukreuzen und mit Mehrkosten verbunden).
Bei beiden Verfahren ist es notwendig, dass D-TRUST eine Bestätigung über den ordnungsgemäßen Erhalt von Karte und ggf. PIN-Brief vorliegt. Bitte senden Sie uns umgehend das unterschriebene Formular zurück, dieses liegt dem Kartenanschreiben bzw. dem PIN-Brief bei. Erst nach Erhalt dieser Empfangsbestätigung kann Ihre Signaturkarte bei uns freigeschaltet werden. Das heißt, erst ab diesem Zeitpunkt können Sie die Karte rechtsverbindlich zum Signieren nutzen.
Einsatz der Karte
Um Ihre IHK-Signaturkarte für die Beantragung von elektronischen Ursprungszeugnissen einsetzen zu können, benötigen Sie noch ein Klasse 2-Kartenlesegerät und die D-TRUST Personal Suite (statt bisher: DE-CODA-Security-Suite).
Bei Fragen
Wenn Sie noch Fragen zur Beantragung haben, wenden Sie sich bitte an
info@de-coda.de.
Mit dem Weiter-Button wird Ihnen das Antragsformular angezeigt. Sie können es direkt am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.
 | zum Antrag. |
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