Unternehmen Produkte Lösungen Support Services Kontakt
Home
Signaturkarten
Softtoken
Elektronische Rechnung
Anwendersoftware
Verwaltungssoftware
Kartenleser
Preisliste
Produkte


Beantragung Ihrer qualifizierten IHK-Signaturkarte


Willkommen zur Beantragung Ihrer Signaturkarte.

Laut Signaturgesetz sind Zertifikate elektronische Bescheinigungen, mit denen Signaturprüfschlüssel einer Person zugeordnet werden und die Identität dieser Person bestätigt wird (SigG 2001 §1). Für den Erhalt eines Zertifikates ist es daher notwendig, dass Sie, als Antragssteller, zuverlässig und persönlich anhand Ihres gültigen Ausweisdokumentes identifiziert werden. Die persönliche Identifizierung kann nur von Zertifizierungsdiensteanbietern vorgenommen werden, die mindestens die Anforderungen nach §§ 4 bis 14 oder § 23 des Signaturgesetzes erfüllen.

Die Beantragung
Eine Möglichkeit der Antragstellung ist das PostIdent Basic-Verfahren, das in den Filialen der Deutschen Post AG durchgeführt wird. Hier wird nur Ihre Identifizierung vorgenommen. Sämtliche Antragsunterlagen sind von Ihnen vorab ausgefüllt mitzubringen und werden durch den Mitarbeiter der Deutschen Post an D-TRUST gesandt.

Bei der Identifizierung durch den Postbeamten oder durch die Registrierungsstellen müssen Sie Ihren noch mindestens 4 Wochen gültigen Ausweis vorlegen.

Notwendige Unterlagen zur Beantragung Ihrer qualifizierten IHK-Signaturkarte:Für die Benutzung der IHK-Signaturanwendung "Elektronisches Ursprungszeugnis" sind IHK-spezifische Angaben in Ihrem Personenzertifikat erforderlich. Diese werden in dem Antragsformular abgefragt. Bitte suchen Sie daher die Nummer, unter der Sie bei Ihrer IHK registriert sind, heraus bzw. lassen sich diese Firmenidentifikationsnummer von Ihrer IHK geben. Ohne die korrekte IHK-Firmenidentifikationsnummer kann Ihr Antrag nicht aufgenommen werden.

Ihre Unterlagen
Das Gesetz verlangt, dass Sie eine Unterrichtung über den Gebrauch der elektronischen Signatur erhalten. Sie finden hier wichtige Informationen zum Umgang mit der Karte und zur rechtlichen Wirkung einer qualifizierten Signatur. Sie bestätigen beim Erhalt der Karte die Kenntnisnahme dieser Unterrichtung:
Wir empfehlen Ihnen, folgende Dokumente zu Ihrer Information herunter zu laden:
Der Erhalt der Karte
Nach wenigen Tagen wird Ihnen die Karte zugesandt (standardmäßig per Einschreiben). Weitere drei Werktage später erhalten Sie die zugehörige PIN, die Sie zur Benutzung Ihrer Karte benötigen.

Daneben bieten wir Ihnen auch an, die Signaturkarte im PostIdent Special-Verfahren zu versenden. Dabei wird Ihnen die Karte von einem Postzusteller nach Prüfung Ihres Personalausweises oder Reisepasses persönlich übergeben (im Antrag anzukreuzen und mit Mehrkosten verbunden).

Bei beiden Verfahren ist es notwendig, dass D-TRUST eine Bestätigung über den ordnungsgemäßen Erhalt von Karte und PIN-Brief vorliegt. Bitte senden Sie uns umgehend das unterschriebene Formular zurück, welches Ihrem PIN-Brief beiliegt. Erst dann kann Ihre Signaturkarte bei uns freigeschaltet werden. Das heißt, erst ab diesem Zeitpunkt können Sie die Karte rechtsverbindlich zum Signieren nutzen.

Einsatz der Karte
Um Ihre IHK-Signaturkarte für die Beantragung von elektronischen Ursprungszeugnissen einsetzen zu können, benötigen Sie noch ein Klasse 2-Kartenlesegerät und die DE-CODA-Security-Suite.

Bei Fragen
Wenn Sie noch Fragen zur Beantragung haben, wenden Sie sich bitte an info@de-coda.de.

Mit dem Weiter-Button wird Ihnen das Antragsformular angezeigt. Sie können es direkt am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.

weiterzum Antrag.


Sie benötigen zur Ansicht der Downloads das Programm "Acrobat" bzw. den kostenlosen "Acrobat Reader" der Firma Adobe (Acrobat Reader herunterladen) oder einen anderen pdf-Viewer.
ZERTIFIKATS- UND
PKI DIENSTE


• Beantragen:
  - Standard-Signaturkarte
  - Mehrfach-Signaturkarte
  - Softtoken
Verlängern
Sperren
Verzeichnisdienste
Wurzelzertifikate
D-TRUST