Sprache:

Sperrung von Zertifikaten

Sie vermuten Missbrauch Ihrer Zertifikatsdaten oder haben Ihre Signaturkarte verloren? In diesen und anderen Fällen, sollten Sie Ihre Zertifikate unverzüglich sperren lassen. Sie können dies auf verschiedenen Wegen tun.

Informationen zur Sperrung von Zertifikaten

D-Trust stellt eine Vielzahl an Zertifikaten aus. Jedes Produkt bietet bei Bedarf andere Möglichkeiten zur Sperrung.

Wird Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet, stehen Ihnen auch unsere Kollegen und Kolleginnen aus dem Call- und Supportcenter telefonisch zur Verfügung: +49 (0) 30 25 98 - 0 (werktags von 07:00 bis 18:00 Uhr)

Sperrberechtigt sind bei Signaturkarten immer die antragstellende Person selbst und eventuell eingesetzte sogenannte sperrberechtigte Personen.

Wie können Sie Ihre persönliche Signaturkarte sperren lassen?

Sie haben je nach Karte folgende Möglichkeiten, eine Sperrung zu veranlassen:

Zum Sperren müssen Sie sich in Ihren bestehenden Account einloggen. Sie finden Ihre gültigen Karten in der Produktübersicht. Dort wird direkt die Sperrfunktion bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit ausschließlich für Karten besteht, die über das D-Trust Portal beantragt wurden.

Karten, die nicht über das D-Trust Portal beantragt wurden, können Sie über unsere Serviceseite sperren. Sie benötigen Ihre Antrags-ID oder Karten-ID. Für Ihre Karte haben Sie in diesem Fall bei Bestellung ein Sperrpasswort selbst vergeben oder eine Mobilfunknummer für das SMS-TAN Verfahren hinterlegt.

  • Schriftliche Anträge zur Sperrung sind möglich. Das Schreiben an D-Trust muss in diesem Fall persönlich unterzeichnet sein und die Antragsnummer der Signaturkarte enthalten. Bitte richten Sie Ihr Schreiben an:

    D-Trust GmbH
    Sperrdienst    
    Kommandantenstraße 15
    10969 Berlin.

Wichtiger Hinweis zur Sperrung Ihrer Signaturkarte

Eine Sperrung einer Signaturkarte ist unwiderruflich und betrifft neben dem Signaturzertifikat auch das Authentisierungs- und Verschlüsselungszertifikat Ihrer Karte. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie alle mit Ihrer Karte eventuell verschlüsselten Daten ausschließlich mit dieser Karte und den dazugehörigen Schlüsseln und PINs entschlüsseln können. Sofern Sie die Karte noch zur Entschlüsselung von Daten benötigen, bewahren Sie diese deshalb an einem sicheren Ort auf.

Sie sind sperrberechtigt für eine Signaturkarte und möchten die Sperrung vornehmen?

Sperrberechtigte Personen können bei Antragsstellung bei D-Trust hinterlegt werden. Bei Eintrag einer Organisation oder eines durch eine Organisation bestätigten Berufsattributs in einem Zertifikat ist die Hinterlegung von sperrberechtigten Personen verpflichtend.

Sie haben als sperrberechtigte Person je nach Karte folgende Möglichkeiten, eine Sperrung zu veranlassen:

Sie haben von der D-Trust GmbH einen Brief mit einem Sperrpasswort für eine Karte erhalten. Damit können Sie diese Karte über unsere Serviceseite sperren. Sie benötigen die Antrags-ID oder Karten-ID sowie das Sperrpasswort aus dem Brief.

  • Schriftliche Anträge zur Sperrung sind möglich. Das Schreiben an D-Trust muss in diesem Fall persönlich von der sperrberechtigten Person unterzeichnet sein und die Antragsnummer der Signaturkarte enthalten. Bitte richten Sie Ihr Schreiben an:

    D-Trust GmbH
    Sperrdienst    
    Kommandantenstraße 15
    10969 Berlin.

Sperrberechtigt sind bei Siegelkarten immer die antragstellende Person selbst und eventuell eingesetzte sogenannte sperrberechtigte Personen.

Wie können Sie Ihre Siegelkarte sperren lassen?

Sie haben je nach Karte folgende Möglichkeiten, eine Sperrung zu veranlassen:

Zum Sperren müssen Sie sich in Ihren bestehenden Account einloggen. Sie finden Ihre gültigen Karten in der Produktübersicht. Dort wird direkt die Sperrfunktion bereitgestellt.

  • Schriftliche Anträge zur Sperrung sind möglich. Das Schreiben an D-Trust muss in diesem Fall persönlich unterzeichnet sein und die Antragsnummer der Signaturkarte enthalten. Bitte richten Sie Ihr Schreiben an:

    D-Trust GmbH
    Sperrdienst    
    Kommandantenstraße 15
    10969 Berlin.

Sie sind sperrberechtigt für eine Siegelkarte und möchten die Sperrung vornehmen?

Sperrberechtigte Personen können bei Antragsstellung bei D-Trust hinterlegt werden. Sie haben als sperrberechtigte Person je nach Karte folgende Möglichkeiten, eine Sperrung zu veranlassen:

Sie haben von der D-Trust GmbH einen Brief mit einem Sperrpasswort für eine Karte erhalten. Damit können Sie diese Karte über unsere Serviceseite sperren. Sie benötigen die Antrags-ID oder Karten-ID sowie das Sperrpasswort aus dem Brief.

  • Schriftliche Anträge zur Sperrung sind möglich. Das Schreiben an D-Trust muss in diesem Fall persönlich von der sperrberechtigten Person unterzeichnet sein und die Antragsnummer der Siegelkarte enthalten. Bitte richten Sie Ihr Schreiben an:

    D-Trust GmbH
    Sperrdienst    
    Kommandantenstraße 15
    10969 Berlin.

 

Als Nutzer der sign-me-Fernsignatur loggen Sie sich in Ihr sign-me-Konto ein. Bitte gehen Sie auf „Einstellungen“ und „Signaturzertifikate verwalten“. Hier wählen Sie das Zertifikat aus, das gesperrt werden soll. In der Ansicht des Zertifikats finden Sie den Button „Sperren“.

 

Als Nutzer des seal-me-Fernsiegeldienstes besteht die Möglichkeit, das Siegelzertifikat über die verwendete API-Anbindung zu sperren. Alternativ können Sie die für den Fernsiegeldienst verwendete Qualified Seal ID sperren lassen. Das Vorgehen erfahren Sie im Abschnitt „Zertifikate aus dem Certificate Service Manager (CSM) sperren“.

Alle Zertifikate, die über den Certificate Service Manager (CSM) erstellt wurden, können auch direkt über den CSM gesperrt werden.

Sie haben  keinen Zugang zum CSM? Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall zur Sperrung des Zertifikats Ihren Operator, der die Sperrung für Sie vornimmt.

Alle Zertifikate, die bis Mitte Juli 2023 über die Einzelantragsseiten (außerhalb des CSM) beantragt wurden, können online über folgenden Link https://my.d-trust.net/sperren gesperrt werden.

Schriftliche Anträge zur Sperrung sind möglich. Das Schreiben an D-Trust muss in diesem Fall persönlich von der sperrberechtigten Person unterzeichnet sein und die Zertifikatsdaten enthalten. Bitte richten Sie Ihr Schreiben an:

D-Trust GmbH
Sperrdienst    
Kommandantenstraße 15
10969 Berlin.

Der Patentanwaltausweis Plus enthält Zertifikate einer Signaturkarte. Sperrberechtigt sind bei Signaturkarten immer die antragstellende Person selbst und eventuell eingesetzte sogenannte sperrberechtigte Personen.

Sie haben folgende Möglichkeiten, eine Sperrung zu veranlassen:

Zum Sperren müssen Sie sich in Ihren bestehenden Account einloggen. Sie finden Ihre gültigen Karten in der Produktübersicht. Dort wird direkt die Sperrfunktion bereitgestellt.

  • Schriftliche Anträge zur Sperrung sind möglich. Das Schreiben an D-Trust muss in diesem Fall persönlich unterzeichnet sein und die Antragsnummer der Signaturkarte enthalten. Bitte richten Sie Ihr Schreiben an:

    D-Trust GmbH
    Sperrdienst
    Kommandantenstraße 15
    10969 Berlin.

Eine Sperrung der Zertifikate auf Ihrem Patentanwaltausweis Plus ist unwiderruflich und betrifft neben dem Signaturzertifikat auch das Authentisierungszertifikat Ihrer Karte.

Eine Karte mit Sichtausweisfunktion bleibt Eigentum der Patentanwaltskammer und ist bei Beendigung der Mitgliedschaft oder nach Aufforderung durch die Kammer an diese zurückzugeben.

Download

83957D74-EDC5-464B-BF6C-C02F109A766D

Sperrung oder Reklamation im D-Trust Portal (Revocation or Complaint)

Piktogramm für Support
D-Trust
Support
+49 (0) 30 2598 – 0