Das Gesundheitswesen wird digital: Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept sowie Notfalldaten stehen nun auch Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, Podologen und Podologinnen, Logopäden und Logopädinnen, sowie Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen zur Verfügung. Sie erleichtern den Austausch von Patientendaten und bieten so Zeitersparnis im Arbeitsalltag und in Notfällen. Papierbasierte Abläufe werden zunehmend durch digitale Prozesse ersetzt. Das alles ermöglicht die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI). Über sie können sich alle Akteure in Gesundheitsberufen miteinander vernetzen. Wer an die TI angeschlossen ist, kann nur profitieren: Es gibt weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Kernaufgaben.
Grundvoraussetzung, damit der Anschluss an die TI funktioniert, ist ein Rechner (PC, Laptop o. Ä.) mit einer stabilen Internetverbindung. Zusätzlich wird ein von der gematik zugelassenes E-Health-Kartenterminal und ein Konnektor benötigt. Zugang zur TI haben nur berechtigte Institutionen und Personen, die sich online ausweisen müssen. Das funktioniert mit dem Praxisausweis (SMC-B) und dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) als gemeinsame Stelle der Länder übernimmt die Ausgabe von eHBA und SMC-B an die nicht approbierten Gesundheitsberufe. Bestellen können Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, Podologen und Podologinnen, Logopäden und Logopädinnen, sowie Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen den eHBA und die SMC-B bei D-Trust.
Ergotherapie
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen schnellen Zugang zu umfassenden Behandlungsdaten, was die Therapieplanung erleichtert. Mit dem E-Rezept können Hilfsmittel wie Schienen und Therapiematerialien zukünftig direkt digital verordnet werden. Über das KIM-System ist ein sicherer Datenaustausch mit Ärzten und Ärztinnen sowieKrankenhäusern möglich, was die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärkt. Zudem ergänzt der TI-Messenger, kurz TIM, die Kommunikation der Heilberufe um Textnachrichten in Echtzeit.
Podologie
Podologen und Podologinnen profitieren von der ePA durch direkten Zugriff auf wichtige Gesundheitsinformationen wie Wundheilungsverläufe und Infektionshistorien, was die Behandlungsqualität verbessert. Das E-Rezept vereinfacht zukünftig die Verordnung und Verwaltung von podologischen Hilfsmitteln wie Einlagen und Verbandsmaterialien. Mit KIM und dem TI-Messenger für Textnachrichten in Echtzeit können Podologen und Podologinnen sicher und effizient mit Ärzten, Ärztinnen und Apotheken kommunizieren, um die Versorgung zu optimieren.
Logopädie
Durch die ePA können Logopäden und Logopädinnen auf detaillierte Behandlungshistorien zugreifen, was die Anpassung von Sprach- und Sprechtherapien erleichtert. Mit dem E-Rezept können notwendige Therapiematerialien wie Sprechübungsgeräte zukünftig einfach und schnell verordnet werden. KIM ermöglicht den direkten Austausch von Therapieverläufen und Fortschrittsberichten mit Kollegen und Kolleginnen sowie Ärzten oder Ärztinnen, was die Therapiekoordination verbessert. Ergänzt wird diese Kommunikation durch den TI-Messengerdienst für Textnachrichten.
Rettungsdienste
Auch Rettungsdienste erhalten einen Anschluss an die TI: Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen können somit direkt im Einsatz auf unmittelbar auf der eGK gespeicherten Notfalldaten zugreifen. Bei der Erstversorgung von nicht ansprechbaren Patienten und Patientinnen erhalten Notfallsanitäter hilfreiche Informationen wie z. B. Vorerkrankungen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und Dauermedikationen.
Was bringt die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt das gesamte Gesundheitswesen und ist die Datenautobahn für alle beteiligten Akteure. Sie ermöglicht die elektronische Verarbeitung, den sicheren Schutz und die Übermittlung von Patientendaten, beschleunigt Behandlungsprozesse und vereinfacht die Kommunikation des medizinischen Personals untereinander. Die TI sorgt so für weniger Zettelwirtschaft, mehr Flexibilität, enorme Zeitersparnis, Fälschungssicherheit und Transparenz zwischen Patienten und Patientinnen und Behandelnden. D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, bietet mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und dem Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) wesentliche Zugangskomponenten in das digitale Gesundheitsnetzwerk.
Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, Podologen und Podologinnen, Logopäden und Logopädinnen, sowie Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen profitieren von unterschiedlichen Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur, die den Arbeitsalltag erleichtern, Bürokratie abbauen, Prozesse beschleunigen und die Datenübermittlung sowie -dokumentation absichern. In der TI stehen Ihnen bereits jetzt viele digitale Anwendungen zur Verfügung.
Die Anwendungen in der TI
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Kernstück der Telematikinfrastruktur und wird Versicherten auf Anfrage kostenlos als App von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Heilmittelerbringer können zukünftig in der ePA alle relevanten medizinischen Informationen abrufen. Dazu gehören Befunde und Arztbriefe. Zudem lassen sich eigene Dokumentationen und Dokumente hinterlegen. Künftig soll auch der elektronische Medikationsplan (eMP) Teil der Akte sein. Die Voraussetzung für den Zugriff auf die ePA ist die Freigabe durch den Patienten oder die Patientin. Auch bei einem Kassenwechsel gehen keinerlei Informationen verloren. Ab Anfang 2025 wird die „ePA für alle“ eingeführt und allen Versicherten automatisch zur Verfügung gestellt.
Der elektronische Medikationsplan enthält Informationen zur medikamentösen Behandlung von Patienten oder Patientinnen und ist auf der Gesundheitskarte gespeichert. Alle zugangsberechtigten Leistungserbringer in der Telematikinfrastruktur können so den Medikationsplan schnell und zu jeder Zeit einsehen. Die lückenlose Dokumentation der verschriebenen Medikamente dient der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im Hinblick auf Kontraindikationen sowie Medikationsfehler. In Zukunft soll der eMP Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden.
Notfalldaten sind Informationen über den Patienten oder die Patientin, die in einer Notfallsituation für die Behandlung hilfreich sein können. Dabei kann es sich zum Beispiel um Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten, Operationen, Allergien oder eine Schwangerschaft handeln. Zudem können in den Notfalldaten Diagnosen, Medikation sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten und Ärztinnen oder Angehörigen eingegeben werden, die im Ernstfall zu benachrichtigen sind. Patienten und Patientinnen können persönliche Dokumente wie den Organspendeausweis, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hinterlegen. Der Patient oder die Patientin allein bestimmt, ob ein Notfalldatensatz für ihn oder sie angelegt wird und welche der vorhandenen Informationen eingebunden werden sollen.
Mit dem E-Rezept können Ärzte und Ärztinnen Rezepte durch eine qualifizierte elektronische Unterschrift auch digital ausstellen – das alte Papierdokument wird überflüssig. Versicherte haben die Möglichkeit, das E-Rezept über ihre eGK oder eine App in Apotheken einzulösen. Analog zum E-Rezept wird künftig auch der elektronische Leistungsnachweis für Heilmittelverordnungen umgesetzt. Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, Podologen und Podologinnen, Logopäden und Logopädinnen, sowie Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen können so Leistungsnachweise von Patienten und Patientinnen auch digital signieren lassen.
Die KIM ermöglicht eine sichere und direkte Kommunikation aller teilnehmenden Berufsgruppen in der Telematikinfrastruktur. KIM-Nutzer und -Nutzerinnen können damit per E-Mail Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne, Befunde, Röntgenbilder, Labordaten, Abrechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen untereinander verschicken und austauschen.
Der TI-Messenger ergänzt die KIM um die sichere, mobile Ad-hoc-Kommunikation. Egal, ob Rückfragen zur verordneten Medikation, Informationen zu Laborbefunden oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können alle Gesundheitsberufe bald deutschlandweit per Textnachrichten in Echtzeit miteinander kommunizieren. Das spart auf allen Seiten wertvolle Zeit.
Damit sichergestellt ist, dass auch wirklich alle Beteiligten im Gesundheitswesen an die TI angeschlossen werden können, werden die Kosten zum größten Teil durch den GKV-Spitzenverband refinanziert. Das betrifft sowohl die Kosten für die technische Ausstattung (Karten-Lesegerät und Konnektor) als auch die laufenden Betriebskosten für eHBA und SMC-B.
eHBA und SMC-B als Schlüssel zur Telematikinfrastruktur
Zur Telematikinfrastruktur (TI) haben nur berechtigte Institutionen oder Personen Zugang. Damit wird der missbräuchliche Zugang zu den sensiblen Daten verhindert. Zur sicheren Identifizierung werden zwei Karten benötigt: Mit dem elektronischen Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B) authentisieren sich beteiligte Institutionen im Gesundheitswesen als medizinische Einrichtung gegenüber den Diensten der TI.
Um die SMC-B zu erhalten, brauchen Sie mindestens einen elektronischen Heilberufsweis (eHBA). Beide Karten sind im D-Trust-E-Health-Antragsportal bestellbar.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Mitarbeitende im Gesundheitswesen gegenüber der TI persönlich ausweisen. Zudem identifiziert der eHBA die Träger und Trägerinnen eindeutig als Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe und ermöglicht eine rechtsverbindliche elektronische Unterschrift innerhalb der TI – die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese ist für viele medizinische Anwendungen wie digitale Laborüberweisungen, E-Rezepte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) zwingend erforderlich. So wird der eHBA zum unverzichtbaren Begleiter für Mitarbeitende im Gesundheitswesen.
Ihr Nutzen auf einen Blick
- Sicherer Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte
- Qualifizierte elektronische Unterschrift
- Verschlüsselung medizinischer Daten beim Versenden
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weisen sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) aus.
eHBA beantragen und online bei D-Trust bestellen
Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, Podologen und Podologinnen, Logopäden und Logopädinnen, sowie Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen erhalten den elektronischen Heilberufsausweis über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Die Aufgabe des eGBR ist es, die Berufserlaubnis der antragsstellenden Person zu überprüfen. Dafür ist auch eine sichere Identifizierung notwendig. Sobald die Berufserlaubnis bestätigt wurde, erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser können Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis bei D-Trust bestellen.
Die Bestellung des eHBA erfolgt über ein eigenes Portal bei D-Trust. Nach Eingabe der Vorgangsnummer erhält die antragsstellende Person einen vorausgefüllten Antrag, den er dann nur noch ergänzen, ausdrucken und absenden muss. Des Weiteren muss noch eine gültige Identifizierung erbracht werden – zum Beispiel mit dem PostIdent-Verfahren. Mit Vorliegen eines gültigen Idents und der unterschriebenen Antragsunterlagen kann der eHBA nach erfolgter Freigabe durch das eGBR produziert und anschließend versendet werden.
Preisübersicht eHBA und SMC-B
eHBA
- ermöglicht allen Fachkräften aus der Notfallversorgung, Ergotherapie, Podologie und Logopädie die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Heilberufsausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
Elektronischer Institutionsausweis (SMC-B)
- Die Kosten für den Institutionsausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre