eHBA – alles, was Sie wissen müssen
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personalisierte Smartcard, mit der sich in Heilberufen Tätige persönlich gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen. Der Ausweis enthält Zertifikate mit persönlichen Daten der Inhaber und Inhaberinnen, inklusive der Berufszugehörigkeit. Er dient der Authentisierung sowie der Ver- und Entschlüsselung und als Signatur innerhalb der TI.
eHBA: alle Vorteile auf einen Blick
- Sicherer Zugang zur Telematikinfrastruktur
- Reiner Online-Antrag – kein Ausdrucken, kein Versenden
- Schreibender Zugriff auf TI-Anwendungen
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES) etwa für E-Rezepte
- Stapel- und Komfortsignatur möglich
- Verschlüsselter Austausch von Daten
- Zugriff auf die elektronische Patientenakte
- Identifikation online per eID oder vor Ort mit PostIdent möglich
Dieses Video erklärt, wie Sie in wenigen Schritten im D-Trust-Antragsportal die elektronische Gesundheitskarte (eHBA) oder eine elektronische Berufskarte (eBA) beantragen können.
Haben Sie Probleme mit der eHBA- oder SMC-B-Bestellung? Wir unterstützen Sie 2x wöchentlich bei allen Fragen rund um die TI-Kartenbestellung.
Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.
Das sind die Funktionen des eHBA
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis authentisieren sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur, um TI-Anwendungen zu nutzen. Welche Anwendungen innerhalb der TI genutzt werden können, hängt von den Zugriffsrechten der jeweiligen Berufsgruppe ab. Immer enthält der eHBA eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), die beispielsweise zum Unterschreiben von E-Rezepten, elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), Abrechnungen oder eVerordnungen genutzt werden kann.
Für diese Berufe ist der eHBA vorgesehen oder bereits Pflicht
Der elektronische Heilberufsausweis ist für einige Beschäftigte der Gesundheitsberufe bereits verpflichtend. Dies gilt in erster Linie für Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen brauchen einen eHBA für die persönliche Authentifizierung, die elektronische Unterschrift und um ihre Einrichtungen mit einer SMC-B ausstatten zu können.
So beantragen Sie Ihren eHBA
Für die Ausgabe des eHBA sind die jeweiligen Kartenherausgeberorganisationen verantwortlich. Wo der elektronische Heilberufsausweis beantragt wird, unterscheidet sich je nach Berufsfeld. Angehörige von verkammerten Berufen – also Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen – beantragen ihren eHBA bei ihrer Berufskammer. Für die anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die nicht approbiert sind und keine eigene Kammer haben, gibt es das Gesundheitsberuferegister, abgekürzt eGBR, als zentrale Anlaufstelle. Angehörige der Berufsgruppen Pharmazieingenieure und Pharmazieingenieurinnen, Apothekenassistenten und Apothekenassistentinnen sowie EU-Versandapotheker und EU-Versandapothekerinnen erhalten ihre Vorgangsnummer von der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin.
Wird der Antrag vom zuständigen Kartenherausgeber genehmigt, kann der eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) – zum Beispiel bei D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe – bestellt werden.
So war der Weg der Johanniter-Unfall-Hilfe in die TI
Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) suchte nach einem Weg, sich technisch wie administrativ schnell an die Telematikinfrastruktur anzubinden und dabei die Einrichtungen vor Ort möglichst wenig zu belasten. Mit D-Trust als Partner hat die Johanniter-Unfall-Hilfe ein Verfahren gefunden, das Zeit und Ressourcen bei den Beschäftigten einspart – und von vornherein für eine hohe Akzeptanz der TI-Anwendungen sorgt.
Wichtige Produkte im Zusammenhang mit eHBA
Häufige Fragen zum eHBA
Mit der Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Heilberufsausweis beantworten wir hier.
Zertifizierte Vertrauensdiensteanbieter wie D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, produzieren die elektronischen Heilberufsausweise für die Telematikinfrastruktur (TI). Deshalb läuft die Bestellung der Karte nach der Beantragung beim zuständigen Kartenherausgeber über das E-Health-Antragsportal von D-Trust.
Aus Sicherheitsgründen haben elektronische Heilberufsausweise eine maximale Laufzeit von fünf Jahren.
Ja. Die Anschaffung von elektronischen Heilberufsausweisen wird durch Refinanzierungsvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband gefördert. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich in unterschiedlichen Sektoren des Gesundheitswesens. Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte den für Sie zuständigen Kartenherausgeber.
Auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands finden Sie Informationen zu Fördermitteln. Die Preise von D-Trust finden Sie weiter unten.
Die Lieferzeit für den elektronischen Heilberufsausweis beträgt etwa zehn Tage, nachdem die vollständigen Unterlagen bei D-Trust eingegangen sind. Ein vollständiger Auftragseingang heißt: Der Antrag wurde online abgeschlossen, die Identifizierung erfolgreich erledigt und die Freigabe des zuständigen Kartenherausgebers liegt D-Trust vor.
Bei sehr hohem Auftragsvolumen kann es zu längeren Lieferzeiten kommen.
Downloads
Produktblatt: Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)
Leitfaden zur Beantragung einer elektronischen Gesundheitskarte für medizinisches Fachpersonal (eHBA)
Preise für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
eHBA
- ermöglicht allen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Arztausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.
eHBA
- ermöglicht allen Pflegern, Hebammen, Physiotherapeuten, Notfallsanitätern, Ergotherapeuten, Podologen, Logopäden, Ernährungstherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Diätassistenten sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Therapeuten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Heilberufsausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.
eHBA
- ermöglicht allen Apothekern die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für den Apothekerausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Sie haben Fragen zum eHBA? Kontaktieren Sie uns:
+49 (0)30 2598 - 4050
ehealth-support@bdr.de