eHBA – alles, was Sie wissen müssen
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personalisierte Smartcard, mit der sich in Heilberufen Tätige persönlich gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen. Der Ausweis enthält Zertifikate mit persönlichen Daten der Inhaber und Inhaberinnen, inklusive der Berufszugehörigkeit. Er dient der Authentisierung sowie der Ver- und Entschlüsselung und als Signatur innerhalb der TI.
eHBA: alle Vorteile auf einen Blick
- Sicherer Zugang zur Telematikinfrastruktur
- Reiner Online-Antrag – kein Ausdrucken, kein Versenden
- Schreibender Zugriff auf TI-Anwendungen
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES) etwa für E-Rezepte
- Stapel- und Komfortsignatur möglich
- Verschlüsselter Austausch von Daten
- Zugriff auf die elektronische Patientenakte
- Identifikation online per eID oder vor Ort mit PostIdent möglich
Wie Sie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder den elektronischen Berufsausweis (eBA) in wenigen Schritten im Antragsportal der D-Trust beantragen, erklären wir Ihnen in diesem Video.
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Das sind die Funktionen des eHBA
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis authentisieren sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur, um TI-Anwendungen zu nutzen. Welche Anwendungen innerhalb der TI genutzt werden können, hängt von den Zugriffsrechten der jeweiligen Berufsgruppe ab. Immer enthält der eHBA eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), die beispielsweise zum Unterschreiben von E-Rezepten, elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), Abrechnungen oder eVerordnungen genutzt werden kann.
Sichere Authentisierung
Mit dem eHBA können sich Beschäftigte des Gesundheitswesens als Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe gegenüber der TI ausweisen. Die in der TI verfügbaren Anwendungen sind dabei abhängig von der Berufsgruppe der die Karte innehabenden Person.
Verschlüsselung medizinischer Daten
Medizinische Daten sind sensibel. Daher werden Dokumente beim Versenden sicher verschlüsselt – und an der empfangenden Stelle wieder entschlüsselt. Mit dem Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) werden E-Mails sicher ausgetauscht und Dokumente elektronisch übermittelt. Zur Verschlüsselung persönlicher Nachrichten wird der eHBA genutzt, im Falle einer Nachricht von einer Institution wird die SMC-B verwendet.
Elektronische Unterschrift
Mit dem eHBA können per QES (qualifizierte elektronische Signatur) elektronische Arztbriefe, E-Rezepte, eAU und ähnliche Dokumente digital unterschrieben werden. Diese Signatur ist rechtlich dem händischen Unterschreiben gleichgestellt. Zudem erlaubt der eHBA das Auslösen von Signaturen mit einmaliger PIN-Eingabe (Stapelsignatur oder Komfortsignatur). Die elektronische Unterschrift kann auch außerhalb der TI genutzt werden, wenn Kartenlesegerät und Signatur-Software verfügbar sind.
Sichererer Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis kann auf die Daten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert sind.
Für diese Berufe ist der eHBA vorgesehen oder bereits Pflicht
Der elektronische Heilberufsausweis ist für einige Beschäftigte der Gesundheitsberufe bereits verpflichtend. Dies gilt in erster Linie für Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen brauchen einen eHBA für die persönliche Authentifizierung, die elektronische Unterschrift und um ihre Einrichtungen mit einer SMC-B ausstatten zu können.
So beantragen Sie einen eHBA
Für die Ausgabe des eHBA sind die jeweiligen Kartenherausgeberorganisationen verantwortlich. Wo der elektronische Heilberufsausweis beantragt wird, unterscheidet sich je nach Berufsfeld. Angehörige von verkammerten Berufen – also Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen – beantragen ihren eHBA bei ihrer Berufskammer. Für die anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die nicht approbiert sind und keine eigene Kammer haben, gibt es das Gesundheitsberuferegister, abgekürzt eGBR, als zentrale Anlaufstelle. Angehörige der Berufsgruppen Pharmazieingenieure und Pharmazieingenieurinnen, Apothekenassistenten und Apothekenassistentinnen sowie EU-Versandapotheker und EU-Versandapothekerinnen erhalten ihre Vorgangsnummer von der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin.
Wird der Antrag vom zuständigen Kartenherausgeber genehmigt, kann der eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) – zum Beispiel bei D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe – bestellt werden.
Preise für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
eHBA
- ermöglicht allen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Arztausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.
eHBA
- ermöglicht allen Pflegern, Hebammen, Physiotherapeuten, Notfallsanitätern, Ergotherapeuten, Podologen, Logopäden, Ernährungstherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Diätassistenten sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Therapeuten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Heilberufsausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.
eHBA
- ermöglicht allen Apothekern die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für den Apothekerausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Downloads
Produktblatt: Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)
Leitfaden zur Beantragung einer elektronischen Gesundheitskarte für medizinisches Fachpersonal (eHBA)
Häufige Fragen zu eHBA
Mit der Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Heilberufsausweis beantworten wir hier.
Die Herausgeber des eHBA für Ärzte und Zahnärzte sind die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern, für Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammern, für Apotheker die zuständigen Landesapothekerkammern und für die Versandapotheker sowie Apotheker- und Pharmazieassistenten die gematik GmbH. Herausgeber für weitere Apothekenberufe ist die gematik GmbH. Für die nicht approbierten und nicht verkammerten Heil- und Hilfsmittelberufe übernimmt das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) die Rolle des Herausgebers. Herausgeber für Angehörige von Betrieben der Gesundheitshandwerke sind die Zuständigen Handwerkskammern, organisiert über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Zertifizierte Vertrauensdiensteanbieter wie D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, produzieren die elektronischen Heilberufsausweise für die Telematikinfrastruktur (TI). Deshalb läuft die Bestellung der Karte nach der Beantragung beim zuständigen Kartenherausgeber über das E-Health-Antragsportal von D-Trust.
Aus Sicherheitsgründen haben elektronische Heilberufsausweise eine maximale Laufzeit von fünf Jahren.
Ja. Die Anschaffung von elektronischen Heilberufsausweisen wird durch Refinanzierungsvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband gefördert. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich in unterschiedlichen Sektoren des Gesundheitswesens. Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte den für Sie zuständigen Kartenherausgeber.
Auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands finden Sie Informationen zu Fördermitteln. Die Preise von D-Trust finden Sie weiter unten.
Die Lieferzeit für den elektronischen Heilberufsausweis beträgt etwa zehn Tage, nachdem die vollständigen Unterlagen bei D-Trust eingegangen sind. Ein vollständiger Auftragseingang heißt: Der Antrag wurde online abgeschlossen, die Identifizierung erfolgreich erledigt und die Freigabe des zuständigen Kartenherausgebers liegt D-Trust vor.
Bei sehr hohem Auftragsvolumen kann es zu längeren Lieferzeiten kommen.
Sie haben Fragen zum eHBA? Kontaktieren Sie uns:
+49 (0)30 2598 - 4050
ehealth-support@bdr.de