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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und Institutionsausweis (SMC-B) für Apotheker und Apothekerinnen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Apotheker und Apothekerinnen – auch Apothekerausweis genannt – ist die persönliche Zugangskarte zur Telematikinfrastruktur (TI). Daneben gibt es den elektronischen Institutionsausweis (SMC-B) für die Apotheke, mit dem Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Legitimation des Apothekers Zugang zur TI erhalten. Die TI ist ein digitales Netzwerk für alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitssystem. Wer innerhalb der Telematikinfrastruktur auf welche Informationen zugreifen kann, ist klar geregelt. Die Anbindung an die TI ist für Apotheken verpflichtend, um beispielsweise die Ausgabe von E-Rezepte umzusetzen.

Die Vorteile der Telematikinfrastruktur

Ob Rezepte, Überweisungen oder Arztbriefe: Digital geht vieles schneller. Es muss nichts mehr gefaxt werden, offene Fragen lassen sich über die Anwendungen der Telematikinfrastruktur klären.

  • Zugang zu Patientendaten und digitalen Anwendungen wie E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA), Medikationsplan und Notfalldaten 
  • Der Zugriff auf die vollständige Medikationsübersicht inklusive OTC‑Medikamente hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden 
  • Apotheker können sich stärker auf Kundenberatung konzentrieren, da der administrative Aufwand sinkt 
  • Höchste Standards bei der Datenübertragung und Speicherung erhöhen die Sicherheit im Datenaustausch 
  • Eine rechtsverbindliche Signatur ist mit dem eHBA digital möglich

Diese TI-Anwendungen nutzen Sie als Apotheker oder Apothekerin

E-Rezept 

Papier wird überflüssig: Rezepte werden digital ausgestellt, da Ärzte und Ärztinnen sie digital unterschreiben können – und das rechtssicher. In der Apotheke wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten und Patientinnen per Kartenterminal ausgelesen und die Medikamente ausgehändigt. Auch ein Einlösen der E-Rezepte in Onlineapotheken ist möglich.
 
 

 

 

 

 

eVerordnung 

Mit der eVerordnung können Heil- und Hilfsmittel verschrieben werden. Das betrifft beispielsweise Prothesen, Brillen, Gehhilfen und Bandagen, aber auch physiotherapeutische Verschreibungen. Die eVerordnung wird schrittweise eingeführt. Zukünftig ist sie für sämtliche Heil- und Hilfsmittel sowie Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung sowie Soziotherapie verpflichtend.



 
 

 

Piktogramm Herzschlag auf Monitor

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte für alle, kurz ePA für alle, bündelt sämtliche wichtigen Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Diagnosen, Medikationen oder Befunde an einem zentralen Ort. Damit wird der Austausch von Informationen zwischen Apotheken, Ärzten, Krankenhäusern und Patienten vereinfacht. Die elektronische Patientenakte wird seit 2025 allen gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben, zur Verfügung gestellt.




 

Elektronischer Medikationsplan (eMP) 

Der elektronische Medikationsplan enthält einen strukturierten Überblick, welche Medikamente der Patient oder die Patientin aktuell einnimmt. Darüber hinaus stellt der eMP wichtige Zusatzinformationen zur Verfügung, um etwa unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden.





 

 

 

 

Qualifizierte elektronische Signatur (QES) 

Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht es, unter anderem E-Rezepte oder eVerordnungen rechtssicher digital zu unterzeichnen. Die QES weist das höchste Sicherheitsniveau und die stärkste Rechtswirkung einer elektronischen Signatur auf und ist rechtlich der Unterschrift per Hand gleichgestellt.




 

KIM: Kommunikation im Medizinwesen 

Mit KIM können Nachrichten und Dokumente im Gesundheitswesen per E-Mail ausgetauscht werden. Die Kommunikation erfolgt in einem geschützten VPN-Netz. Ausschließlich authentisierte Nutzende haben Zugriff und können Nachrichten verschlüsselt versenden und empfangen. Nachrichten werden meist über den SMC-B, teilweise auch über den eHBA ver- und entschlüsselt.


 

TIM: Der TI-Messenger 

Als Alternative zur Kommunikation via KIM wird der TI-Messenger als neuer Standard etabliert. Er erlaubt das Instant Messaging zwischen der Apotheke und anderen Leistungserbringern auf Smartphone, Tablet und Desktop-Computern und garantiert einen ebenso hohen Sicherheitsstandard dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.




 
 
 

Notfalldatenmanagement (NFDM) 

Medizinische Informationen, die bei Notfällen relevant sein können, werden direkt auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. So können im Notfall alle relevanten Informationen, etwa eine genaue Aufschlüsselung von Unverträglichkeiten oder dringend benötigten Medikamenten, abgerufen werden. Das Notfalldatenmanagement ist eine freiwillige Funktion für Patienten und Patientinnen.


 

eHBA oder SMC-B – wofür ist welcher Ausweis?

Mit dem SMC-B authentisieren sich Apotheken gegenüber der Telematikinfrastruktur. Den eHBA als elektronischen Apothekerausweis brauchen Apotheker und Apothekerinnen für die persönliche TI-Nutzung, insbesondere für digitale Unterschriften. Zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden neben eHBA und SMC-B verschiedene hardware-basierte technische Komponenten wie eHealth-Kartenterminals und Konnektoren benötigt.

Piktogramm Person Kreis

Apotheker und Apothekerinnen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)

Der eHBA übernimmt als personalisierte Karte mehrere Funktionen. Mit ihm als elektronischen Apothekerausweis weisen Apotheker und Apothekerinnen ihre Identität digital nach und authentisieren sich so für die TI-Anwendungen. Mit dem eHBA können qualifizierte elektronische Signaturen ausgestellt werden, was beispielsweise für Vorgänge rund um das E-Rezept notwendig ist. Mit ihm können auch medizinische Daten verschlüsselt versendet und beim Empfänger entschlüsselt werden. Nicht zuletzt dient der eHBA als Sichtausweis, da er mit einem Foto versehen ist.

Piktogramm Person Kreis

Für Apotheken

Der Institutionsausweis SMC-B

Mit dem Apotheken- bzw. Institutionsausweis SMC-B oder dessen virtueller Variante SM-B authentisieren sich Apotheken gegenüber der Telematikinfrastruktur. Mithilfe der Karte erhalten die Apothekenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur, etwa auf das E-Rezept und die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Jede Apotheke benötigt mindestens eine SMC-B, um sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen und TI-Anwendungen nutzen zu können.

So funktioniert die Telematikinfrastruktur in der Apotheke

Illustration zeigt die Funktionsweise der TI in der Apotheke.

Apotheker und Apothekerinnen können dank der Telematikinfrastruktur (TI) beispielsweise E-Rezepte per SMC-B abrufen,unter Umständen notwendige Änderungen (z.B. Ergänzung fehlender Angaben zur Dosierung oder formale Korrekturen im Rahmen der Arzneimittelverschreibungsverordnung) vornehmen und die Änderung mithilfe ihres eHBA rechtssicher signieren. Durch die digitale Verarbeitung kommen Formfehler weniger vor und Retaxationen, also Kürzungen oder Rückforderungen von Vergütungen, könnenso vermieden werden.

Krankenhaus

Anwendungsbeispiel: Einlösen und Verwalten von E-Rezepten

Patientinnen und Patienten erhalten ihre Arzneimittelverordnungen zunehmend als E-Rezept. Über die Telematikinfrastruktur können Apotheken diese Rezepte digital abrufen, prüfen und beliefern. Dadurch wird die Versorgung schneller, sicherer und effizienter.

Mit SMC-B/eHBA authentisieren und

  1. E-Rezept digital abrufen und prüfen 
  • E-Rezept: Elektronische Verordnungen aus der Telematikinfrastruktur abrufen und Arzneimittel ausgeben
  1. Patientinnen und Patienten sicher beraten 
  • ePA: Relevante Gesundheitsdaten (z.B. aktuelle Medikation) einsehen, sofern Patientinnen und Patienten diese freigegeben haben 
  • eMP: Medikationsplan digital einsehen und Wechselwirkungen erkennen sowie Doppelverordnungen vermeiden
Pikto Gesundheit

Anwendungsbeispiel: Abstimmung mit Arztpraxen bei Rückfragen zu Verordnungen

Im Apothekenalltag kommt es regelmäßig vor, dass Rückfragen zu Verordnungen geklärt werden müssen, etwa bei unklaren Dosierungen, Lieferengpässen oder möglichen Wechselwirkungen. Über die Telematikinfrastruktur können Apotheken schnell und sicher mit Arztpraxen kommunizieren und notwendige Anpassungen abstimmen.

Mit SMC-B/eHBA authentisieren und

  1. Rückfragen zu Verordnungen klären 
  • KIM: Rückfragen zu Dosierungen, Unklarheiten oder Absprachen zu Medikationsänderungen sicher an Arztpraxen senden 
  • E-Rezept: Geänderte oder korrigierte Verordnungen digital empfangen
  1. Versorgung bei Lieferengpässen abstimmen 
  • KIM: Alternativpräparate oder Anpassungen der Medikation mit Arztpraxen abstimmen 
  • TIM: Schnelle Abstimmung mit anderen Leistungserbringern über Messenger-Kommunikation ermöglichen
  1. Informationen zur Medikation berücksichtigen
  • ePA: Relevante Gesundheitsinformationen einsehen, sofern Patienten und Patientinnen diese freigegeben haben 
  • eMP: Medikationsplan prüfen, um Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen zu vermeiden (geplant)

Beantragen und Bestellen des eHBA und SMC-B für Apotheken

Beantragt werden elektronische Apothekerausweise bei der jeweiligen Landesapothekerkammer, die eine Vorgangsnummer vergibt. Mit dieser Nummer kann der Antragsprozess im E-Health-Antragsportal von D-Trust gestartet und der jeweilige Ausweis bestellt werden. 

Anschließend wird der Ausweis produziert und versandt. Die Freischaltung erfolgt im E-Health-Antragsportal unter dem Punkt „Meine angelegten Anträge aufrufen“. Damit wird zugleich signalisiert, dass der Ausweis beim Empfänger angekommen ist. 

Für die anschließende Aktivierung ist ein Kartenterminal ebenso notwendig wie die fünfstellige PIN aus dem PIN/PUK-Brief. Dieser Brief kommt ebenfalls von D-Trust per Post, aus Sicherheitsgründen zeitversetzt etwa drei Tage später nach dem Apothekerausweis.

Alles rund um die Förderung & Finanzierung Ihrer TI-Anbindung

  1. Wer die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen will, muss vorher investieren. Es wird mindestens ein Kartenterminal sowie ein Konnektor zur Authentisierung im VPN-gesicherten TI-Netz benötigt. Dazu kommen Anschaffungskosten für den elektronischen Apothekerausweis (eHBA) und den Apothekenausweis (SMC-B bzw. SM-B) sowie für TI-fähige Software. 
  2. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird größtenteils refinanziert durch sogenannte TI-Pauschalen, die monatlich ausgezahlt werden. Ihre Höhe variiert je nach Größe der Apotheke. 
  3. Gezahlt werden die TI-Pauschalen vom GKV-Spitzenverband. Auf seinen Seiten sind alle Informationen zu Fördermitteln gebündelt.

Eine Anleitung, wie sich Apotheken registrieren und TI-Pauschalen beantragen können, finden Sie im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands.

 

Hände einer Ärztin bei der Arbeit am Schreibtisch

Häufige Fragen zum elektronischen Apothekerausweis (eHBA)

Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Apothekerausweis beantworten wir hier.

Um die Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, werden zwei Ausweiskarten benötigt, dazu ein Kartenterminal und ein Konnektor. Man braucht einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für eine vertretungsberechtigte Person und einen Institutionsausweis (SMC-B) (oder dessen virtuelle Variante SM-B), um sich gegenüber der Telematikinfrastruktur zu authentisieren. Ausgelesen werden beide Ausweise per Kartenterminal. Anschließend kann über einen Konnektor auf die Telematikinfrastruktur zugegriffen werden. Beantragt werden die Ausweise bei der jeweils zuständigen Landesapothekerkammer, anschließend bestellt bei D-Trust als Vertrauensdiensteanbieter (VDA).

Ja, bei D-Trust können Apotheker und Apothekerinnen ihren eHBA komplett digital bestellen. Mit dem eAntrag muss die Bestellung nicht ausgedruckt, unterschrieben und verschickt werden – es geht alles online. Mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises oder Reisepasses können Sie auch die Identifizierung online durchführen. Alternativ ist die Identifizierung per PostIdent in einer Postfiliale möglich. Ihren eAntrag stellen Sie im E-Health-Antragsportal von D-Trust.

Für jede Apotheke wird ein SMC-B benötigt – unabhängig davon, wie viele stationäre Kartenterminals im Einsatz sind. Apotheken mit einem Filialnetz brauchen für jede Betriebsstätte einen eigenen SMC-B.

Downloads

Produktblatt: Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Produktblatt: Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Herunterladen (PDF)

Produktblatt SMC-B

Produktblatt SMC-B Herunterladen (PDF)

Factsheet Folgekarte eHBA / SMC-B

Factsheet Folgekarte eHBA / SMC-B Herunterladen (PDF)

Preisübersicht für eHBA und SMC-B

Preis in EUR*

eHBA

Der Ausweis für Apotheker und Apothekerinnen
448,80 €
  • Ermöglicht allen Apothekern und Apothekerinnen die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.
  • Die Kosten für den Apothekerausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
  • Gültig für 5 Jahre.

*Preise in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Preis in EUR*

SMC-B

Der Institutionsausweis für Apotheken
390,76 €
  • Jede Apotheke benötigt mindestens einen SMC-B, um sich an die TI anzuschließen und die TI-Anwendungen nutzen zu können. 
  • Die Kosten für den Institutionsausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt. 
  • Gültig für 5 Jahre.

*Preise in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen MwSt.

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