Sprache:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der D-Trust GmbH

1  Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der D-Trust GmbH („D-Trust“) anlässlich des Angebots von Vertrauensdiensten und weiteren Zertifizierungsdiensten (zusammengefasst „Zertifizierungs- und Vertrauensdienste“) sowie für die mit dem Erwerb und dem Einsatz in Zusammenhang stehenden Support- und Beratungsleistungen.

1.2 Ausschließlichkeit

Für das Angebot der Zertifizierungs- und Vertrauensdienste der D-Trust gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn die D-Trust entgegenstehenden Bedingungen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn auf Korrespondenz Bezug genommen wird, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. Die D-Trust lehnt insbesondere alle Bedingungen des Kunden ab, durch die sich die D-Trust an einem Boykott, der über die geltenden gesetzlichen EU- und UNSanktionsbestimmungen hinausgeht, beteiligen oder hierauf gerichtete Erklärungen abgeben würde.

1.4 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB wird die D-Trust dem Kunden schriftlich, mittels Textform oder qualifiziert elektronisch signiert bekannt geben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang schriftlich oder qualifiziert elektronisch signiert widerspricht. Anderenfalls gelten die geänderten AGB als genehmigt. Die D-Trust wird den Kunden hierauf bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen. Dem Kunden steht das Recht zu, bei einer Änderung dieser AGB den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Änderung schriftlich oder qualifiziert elektronisch signiert zu kündigen.
 

2  Vertragsgegenstand

2.1 Bereitstellen von Zertifizierungs- und Vertrauensdiensten der D-Trust

Die D-Trust vertreibt Vertrauensdienste gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG („eIDAS-Verordnung“), sowie weitere Zertifizierungsdienste. Einzelheiten zu den Zertifizierungs- und Vertrauensdiensten sowie zu weiteren Leistungen sind im Auftragsformular oder sonstigen Vertragsunterlagen geregelt.

2.2 Überlassung von Signaturerstellungseinheiten

Je nach gewähltem Produkt überlässt die D-Trust dem Kunden einen Zertifikatsträger mit einem privaten sowie dem dazugehörigen öffentlichen Signaturschlüssel oder ein geeignetes Medium zur Auslösung der Signatur. Zur Nutzung des Zertifikatsträgers erhält der Kunde persönliche Identifikationsdaten (PIN). Die D-Trust bietet zur Nutzung des Zertifikatsträgers Hard- und Software zum Kauf an. Beeinträchtigungen der Funktion des Zertifikatsträgers, die sich aus der Nutzung ungeeigneter Hard- oder Software ergeben, fallen in den Risikobereich des Kunden. 

2.3 Zertifikatsverzeichnis

Die D-Trust wird ein aktuelles Zertifikatsverzeichnis zum privaten oder geschäftlichen Gebrauch durch Dritte abrufbar im Internet zur Verfügung stellen.

2.4 Widerrufsdienst

Es wird ein gesetzlich vorgeschriebener Widerrufsdienst für Zertifikate von der D-Trust eingerichtet und betrieben.
 

3  Rechte und Pflichten der D-Trust im Einzelnen

3.1 Spezifikation der Leistung

Die Einzelheiten zu Art und Umfang der Zertifizierungs- und Vertrauensdienste ergeben sich über die Regelungen dieser AGB hinausgehend aus der Zertifikatsrichtlinie („CP“) und dem Certification Practice Statement der D-Trust („CPS“), die unter https://www.bundesdruckerei.de/de/2833-repository abrufbar sind. Änderungen der CP und der CPS, die eine inhaltliche Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden bewirken, wird die D-Trust dem Kunden schriftlich, in Textform oder mittels qualifiziert signierter E-Mail mitteilen. Die Vorschriften über die Mitteilung von Änderungen dieser AGB gemäß Ziffer 1.4 gelten entsprechend.

3.2 Identifizierung

Je nach gewähltem Produkt ist vor Nutzung der Zertifizierungsund Vertrauensdienste eine Identifizierung des Kunden erforderlich. Die Identifizierung führt D-Trust selbst oder durch externe Stellen durch.

3.3 Annahme des Vertragsangebots

Die D-Trust wird über die Annahme des Vertragsangebots des Kunden binnen zwei Wochen entscheiden. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder konkludent, spätestens durch Bereitstellung von Zertifikaten gegenüber dem Kunden erklärt werden.

3.4 Zusätzliche Angaben im Zertifikat

Zusätzliche Angaben im Zertifikat können nur aufgenommen werden, wenn das Bestehen des in Bezug genommenen Rechtsverhältnisses zuverlässig im Sinne der beim Aussteller etablierten Standardprozesse nachgewiesen wurde; die Richtigkeit des Inhalts prüft die D-Trust nicht.

3.5 Austausch von Signaturerstellungseinheiten

Die D-Trust behält sich das Recht zum Austausch von Signaturerstellungseinheiten vor Ende des jeweiligen Nutzungszeitraums vor, sofern dies zur Wahrung des geltenden Rechts, berechtigter Interessen von D-Trust geboten ist oder sonst aus wichtigem Grund erforderlich wird, insbesondere wenn ein Austausch aus Sicherheitsgründen notwendig. Die D-Trust wird hierbei die Interessen der Kunden angemessen berücksichtigen.

3.6 Widerruf von Zertifikaten

Die D-Trust ist berechtigt, Zertifikate aus den in Ziffer 5.4 genannten Gründen zu widerrufen.

3.7 Support- und Beratung

Soweit Support- und Beratungsleistungen gemäß Ziffer 1.1 erbracht werden, wird die D-Trust die hierzu eingesetzten Mitarbeiter auswählen und Support und Beratung innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten in der Zeit von Montag bis Freitag, 07.00 bis 18.00 Uhr, mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage, im Wege des First Level Supports durch Kontakt via Internet oder Telefon anbieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Soweit erforderlich ist der D-Trust zur Erbringung von Support oder Beratungsleistungen Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen oder Daten zu gewähren bzw. notwendige Auskünfte zu erteilen.
 

4  Rechte und Pflichten des Kunden

4.1 Schutz vor missbräuchlicher Nutzung

Der Kunde ist verpflichtet,

(a) die ihm zur Signaturerzeugung überlassenen Identifikationsdaten (PIN) geheim zu halten und vor Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen,
(b) die Signaturerstellungseinheit oder das Medium zur Signaturauslösung nur unter Beachtung der Anforderungen der Einsatzumgebung zu benutzen, insbesondere unter Verwendung sicherer Hard- und Software,
(c) die Produkte nur entsprechend den Vorgaben der D-Trust einzusetzen; der Einsatz von Hard- und Software durch den Kunden, die nicht diesem Vertrag unterliegen, fällt in den Risikobereich des Kunden.

4.2 Mitteilungspflicht bei Änderungen der Kundenangaben

Der Kunde wird die D-Trust unverzüglich über etwaige Änderungen in seinem Wirkungsbereich, die Auswirkungen auf die Administration und Durchführung des Vertragsverhältnisses haben, insbesondere den Widerruf einer Vollmacht, informieren.

4.3 Widerruf von Zertifikaten

Der Kunde ist verpflichtet, Zertifikate unverzüglich widerrufen zu lassen, wenn

(a) die darin enthaltenen Angaben nicht oder nicht mehr den Tatsachen entsprechen,
(b) der Kunde seinen privaten Schlüssel, Autorisierungsmedien und/oder zugehörige Identifikationsdaten (PIN) verloren hat, ein Dritter unbefugt Kenntnis genommen hat oder
(c) ein begründeter Verdacht der unbefugten Kenntnisnahme Dritter von den Identifikationsdaten (PIN) besteht,
(d) sonstige Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Zertifikat nicht mehr sicher ist.
 

5  Widerruf von Zertifikaten, Neuausstellung

5.1 Vorhalten eines Widerrufsdienstes

Das ausgestellte Zertifikat wird auf Wunsch des widerrufsberechtigten Kunden oder eines vertretungsberechtigten Dritten durch die D-Trust widerrufen.

5.2 Widerruf durch Dritte

Enthält ein Zertifikat amts- und berufsbezogene oder sonstige Angaben zur Person, so kann auch die dritte Person, die in die Aufnahme dieser Angaben in das Zertifikat eingewilligt hat, oder die für die amts- und berufsbezogenen oder sonstigen Angaben zur Person zuständige Stelle einen Widerruf verlangen, wenn die Vertretungsmacht entfällt oder die Voraussetzungen für die amts- und berufsbezogenen oder sonstigen Angaben zur Person nach Aufnahme in das Zertifikat entfallen.

5.3 Übermittlung des Widerrufsgesuchs

Der Widerruf kann schriftlich direkt bei der D-Trust GmbH, Kommandantenstraße 15, 10969 Berlin, oder über die Website www.bundesdruckerei.de/sperrung verlangt werden. 

5.4 Ausführung des Widerrufs

Die D-Trust wird das ausgestellte Zertifikat widerrufen, sofern

(a) die Person, der das Zertifikat ausgestellt wurde, es verlangt,
(b) Kenntnis darüber erlangt wurde, dass ein Zertifikat aufgrund falscher Angaben erwirkt wurde; in diesem Fall kann der Grund für den Widerruf zusätzlich kenntlich gemacht werden,
(c) die D-Trust ihre Tätigkeit einstellt und das Zertifikat nicht von einem anderen Vertrauensdiensteanbieter fortgeführt wird,
(d) ein begründeter Verdacht des Missbrauchs eines Zertifikats besteht,
(e) das Signaturschlüsselzertifikat der Zertifizierungsstelle oder das der zuständigen Behörde widerrufen wurde,
(f) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Zertifikat gefälscht oder nicht hinreichend fälschungssicher ist oder die verwendeten elektronischen Signaturerstellungseinheiten Sicherheitsmängel aufweisen,
(g) die D-Trust als Zertifizierungs- und Vertrauensdiensteanbieter sonst gesetzlich zum Widerruf verpflichtet ist,
(h) der Kunde sich mit der Zahlung länger als 30 Tage in Verzug befindet.

5.5 Folgen des Widerrufs

Ein widerrufenes Zertifikat kann nicht wieder reaktiviert werden. Ersatz für ein widerrufenes Zertifikat wird nicht geleistet. Neuausstellungen sind gesondert zu vereinbaren.
 

6  Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Für die vertraglichen Leistungen werden die vereinbarten Preise in Rechnung gestellt. Die Gebühr wird dem Kunden nach Bereitstellung des Zertifikats und Übermittlung der Identifizierungsdaten in Rechnung gestellt. Die Preise der D-Trust gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Hard- und Software

Ist der Erwerb oder die zeitweise Überlassung von Hard- oder Software, insbesondere von Kartenlesegeräten, vereinbart, ist die vereinbarte Überlassung mit der Zahlung der vereinbarten Preise abgegolten einschließlich der erforderlichen einfachen Nutzungslizenz.

6.3 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt. Ihm steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6.4 Kostentragung bei Berichtigungen der Angaben des Kunden

Soweit der Kunde Berichtigungen zu den in seiner Bestellung getätigten Angaben verlangt, ist er zur Tragung der daraus resultierenden Kosten gemäß der vereinbarten Preise verpflichtet, sofern er die Aufnahme der unrichtigen Angaben im Bestellformular zu vertreten hat, beispielweise im Fall verschuldeter, fehlerhafter Übermittlung. 

6.5 Kostentragung bei verlängertem Gültigkeitszeitraum

Zertifikate werden aus Sicherheitsgründen für den vereinbarten Zeitraum ausgestellt. Wird ein Zertifikat auf Wunsch des Kunden für einen längeren Zeitraum als 2 Jahre ausgestellt, trägt der Kunde danach das Risiko einer als nicht mehr sicher einzustufenden Verschlüsselung und die daraus resultierenden Kosten des erforderlichen Widerrufs.
 

7  Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird für die Dauer der regulären Gültigkeit des Zertifikats abgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende ist eine weitere Verwendung des privaten Signaturschlüssels nicht mehr zulässig.
 

8  Neuausstellung von Zertifikaten

Nach Ablauf der Gültigkeit eines Zertifikats wird für den Kunden ein neues Zertifikat unter Verwendung der bei der D-Trust vorliegenden Angaben ausgestellt und dem Kunden zugesendet, sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist. Änderungen von Angaben, die bei der Neuausstellung berücksichtigt werden sollen, müssen der D-Trust spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats mitgeteilt werden.
 

9  Gewährleistung

9.1 Gewährleistung für Zertifizierungs- und Vertrauensdienste

Die D-Trust gewährleistet, dass die Zertifizierungs- und Vertrauensdienste nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Bestimmungen, wie beispielsweise der eIDAS-Verordnung, der CP oder CPS im entsprechend vom Kunden gewählten und von der D-Trust bei Vertragsschluss bestätigten Bestellumfang vorgehalten werden.

9.2 Gewährleistung für Hard- und Software

(a) Beschaffenheit und Funktionalität. Die Beschaffenheit und Funktionalität von Hard- und Software ergibt sich abschließend aus dem Lizenzschein oder den Vertragsunterlagen. Maßgeblich ist der von der D-Trust als endgültig, verbindlich und in schriftlicher Form bestätigte vertragsgegenständliche Leistungsinhalt. Die in den Vertragsunterlagen enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(b) Nacherfüllung gegenüber Unternehmern. Ist der Kunde Unternehmer, beschränkt sich die Pflicht zur Gewährleistung für die von der D-Trust gelieferte Hard- und Software nach Wahl von der D-Trust auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(c) Nacherfüllung gegenüber Verbrauchern. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung bezüglich fehlerhafter Hard- und Software durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die D-Trust ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(d) Fehlschlagen der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(e) Rügeobliegenheiten bei offensichtlichen Mängeln für Unternehmer. Unternehmer müssen der D-Trust offensichtliche Mängel an der Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(f) Rügeobliegenheiten bei offensichtlichen Mängeln für Verbraucher. Verbraucher müssen die D-Trust bei offensichtlichen Mängeln innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der D-Trust. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte im Hinblick auf offensichtliche Mängel zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des offensichtlichen Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
(g) Rücktritt vom Vertrag. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels an der gelieferten Ware nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch anstatt der Leistung zu.
(h) Schadenersatz. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die D-Trust die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(i) Gewährleistungsfrist. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt bei offensichtlichen Mängeln nicht, wenn der Kunde Unternehmer ist und den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff.(e)).
(j) Sondervorschriften für mangelhafte Installationsanleitungen. Erhält der Kunde eine mangelhafte Installationsanleitung, ist die D-Trust lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Installationsanleitung verpflichtet, sofern der Mangel der Installationsanleitung der ordnungsgemäßen Installation entgegensteht.
 

10  Haftung

10.1 Beschränkung der Haftung

Die Haftung der D-Trust für die im Rahmen der Zertifizierungs- und Vertrauensdienste angebotenen Produkte ist entsprechend den Angaben in der Produktbeschreibung beschränkt.

10.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Unbeschadet Ziffer 10.1 beschränkt sich die Haftung der D-Trust bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware und den Zertifizierungs- und Vertrauensdiensten vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die D-Trust bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

10.3 Keine Haftungsbeschränkung in besonderen Fällen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der D-Trust zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Ziffer 10.1 bleibt unberührt.

10.4 Verjährung

Ist der Kunde Unternehmer verjähren Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels an gelieferten Waren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Verbraucher verjähren Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels an gelieferten Waren nach zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der D-Trust grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von der D-Trust zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

10.5 Haftung bei Identifizierung

Die Erteilung von Zertifikaten bestätigt nur, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung der erforderliche Identitäts- bzw. Legitimationsnachweis nach den in Deutschland anwendbaren gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Bestimmungen gegenüber der D- Trust ordnungsgemäß prüfbar erbracht wurde. Soweit der Kunde aufgrund des konkreten Vertragsverhältnisses mit der D-Trust selbst erforderliche Identifizierungen vornimmt, hat der Kunde die Vorgaben der D-Trust bei der Identifizierung einzuhalten. Verstößt er gegen diese Vorgaben, so hat er die D-Trust hinsichtlich der daraus resultierenden Ansprüche Dritter freizustellen.

10.6 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden, die der D–Trust durch von ihm verursachte fehlerhafte Angaben im Zertifikat, sowie durch verschuldeten, fehlerhaften Einsatz elektronischer Signaturen entstehen. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch die befugte oder unbefugte Benutzung der von der D-Trust erbrachten Dienste entstehen, wenn und soweit er diese Schäden zu vertreten hat.
 

11  Einstellung des Zertifizierungs- oder Vertrauensdienstes

11.1 Information über Einstellung des Zertifizierungs- oder Vertrauensdienstes

Sofern die D- Trust seinen Betrieb als Zertifizierungs- oder Vertrauensdiensteanbieter einstellt, wird die D-Trust den Kunden zwei Monate im Voraus darüber informieren. Die D-Trust ist mit gleicher Ankündigungsfrist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen anderen Zertifizierungs- und Vertrauensdiensteanbieter zu übertragen. Dem Kunden steht das Recht zur Kündigung zum Zeitpunkt der Übertragung des Vertragsverhältnisses zu. Die D-Trust wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht in der Ankündigung gesondert hinweisen.

11.2 Kündigungsrecht der D-Trust

Übernimmt kein anderer Zertifizierungs- und Vertrauensdiensteanbieter die Zertifikate, ist die D-Trust zur Kündigung des Vertrages und Widerruf der Zertifikate mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Einstellung der Tätigkeit berechtigt. Dem Kunden steht im Fall eines solchen durch die D-Trust veranlassten Widerrufs eine angemessene Rückerstattung zu.
 

12  Exportkontrolle

12.1 Leistungsverweigerungsrecht, Kündigung, Rücktritt, Haftungsausschluss

Setzt die von der D-Trust zu erbringende Lieferung oder Leistung eine vorherige Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung einer Regierung und/oder staatlichen Behörde voraus oder ist die Lieferung oder Leistung aufgrund nationaler oder internationaler gesetzlicher Regelungen anderweitig beschränkt oder verboten, ist die D-Trust berechtigt, die Erfüllung ihrer Liefer-, Leistungs- oder Zahlungsverpflichtung so lange zu suspendieren, bis die Genehmigung erteilt oder die Beschränkung bzw. das Verbot aufgehoben ist. Ist die Lieferung oder Leistung von der Erteilung einer Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung abhängig und wird diese nicht erteilt, ist die D-Trust jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten. Die D-Trust haftet nicht für Lieferverzögerungen, die sich aus den in dieser Ziffer 12.1 genannten Gründen ergeben, oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Exportvorschriften überhaupt nicht durchgeführt werden kann, es sei denn sie handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig. Das gleiche gilt in Fällen des berechtigten Rücktritts oder der Kündigung nach dieser Ziffer 12.1.

12.2 Zusicherung

Mit der Annahme des Angebots, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder Leistung versichert der Kunde, dass er keine Geschäfte mit diesen Gütern betreiben wird, die gegen anwendbare gesetzliche Ausfuhrbestimmungen verstoßen, und insbesondere Weiterlieferungen, Verbringungen und Ausfuhren der gelieferten Güter nur unter Einhaltung anwendbarer gesetzlicher Exportkontrollbestimmungen durchführen wird. Der Kunde verpflichtet sich, die obigen Verpflichtungen an seine Abnehmer weiter zu geben.

12.3 Ausschluss Mitwirkender

Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass in der Vertragsabwicklung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen involviert sind oder hierdurch gefördert werden, die in den Sanktionslisten der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinten Nationen (insb. den VO (EG) Nr. 881/2002; VO (EG) Nr. 2580/2001; VO (EU) Nr. 753/2011) aufgeführt sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in den Sanktionslisten anderer Regierungen aufgeführt sind (insb. US Denied Persons List, US Entity List, US Specially Designated Nationals List, US Debarred List), sofern diese nicht unilateral über die VN- oder EU- Sanktionen hinausgehen. Der Kunde versichert weiter, dass weder er selbst noch einer seiner Gesellschafter auf einer solchen Sanktionsliste gelistet sind, er nicht einer darauf befindlichen Person oder Körperschaft untersteht oder deren Teilhaber ist. Sollte der Kunde selbst oder einer seiner Gesellschafter oder eine Person oder Körperschaft, deren Teilhaber der Kunde ist, während der Dauer des Vertrages in eine Sanktionsliste aufgenommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die D-Trust hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die D-Trust ist in einem solchen Fall jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann.

12.4 Verstoß gegen exportkontrollrechtliche Vorschriften

Die D-Trust und der Kunde sind sich darüber einig, dass eine wirksame Exportkontrolle durch den Kunden eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung des Vertrags ist. Die D-Trust und der Kunde verstehen daher einen Verstoß gegen exportkontrollrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit D-Trust Produkten stets als eine schwerwiegende Verletzung der Interessen der D-Trust. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von Dritten herbeigeführt worden ist. In diesem Fall ist die D-Trust berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder hiervon zurück zu treten. Der Kunde ist verpflichtet, die D-Trust von allen hierdurch entstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Er ist verpflichtet, der D-Trust Ersatz für sonstige Aufwendungen und Schäden, seien es materielle oder immaterielle, insbesondere auch Bußgeldoder Strafzahlungen, zu leisten, die durch Nichteinhaltung der in den Ziffern 12.1 bis 12.3 aufgeführten Verpflichtungen entstehen.
 

13  Sonstiges

13.1 Compliance

Die Beachtung von Recht und Gesetz (Compliance) ist für die Bundesdruckerei-Gruppe oberstes Handlungsgebot, was wir auch von unseren Geschäftspartnern erwarten. Deshalb toleriert die Bundesdruckerei-Gruppe keinerlei gesetztes- oder regelwidriges Verhalten. Der Kunde erklärt, dass dieser Maßstab für ihn ebenso handlungsleitend ist.

13.2 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der D-Trust und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

13.3 Gerichtsstand

Der Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtstand hat. Die D-Trust kann ihre Rechte auch am allgemeinen Gerichtstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt von der vorliegenden Vereinbarung unberührt.

13.4 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die D-Trust und den Kunden ist Berlin.

13.5 Unwirksame Bestimmungen

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese AGB ist vom Stand: September 2019