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Nutzerin an Smartphone und Laptop

Sichere Identifizierung - eID-Verfahren im Überblick

Sichere Identverfahren sind unverzichtbar für erfolgreiche Geschäfte in der digitalen, aber nach wie vor auch in der analogen Welt. Ob bei der Kontoeröffnung, beim Carsharing oder der digitalen Beantragung von Fördermitteln – ein schnelles Kunden-Onboarding und sichere „Know Your Customer“ (KYC) Prozesse sind für Banken, Krankenkassen, Telekommunikationsunternehmen aber auch den öffentlichen Sektor mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises realisierbar.

Unzählige Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge erfordern die Überprüfung, dass eine Person die ist, für die sie sich ausgibt. Der deutsche Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel und die Unionsbürgerkarte verfügen mit der Online-Ausweisfunktion über eine elektronische Identifizierungsmöglichkeit. Durch das hohe Sicherheitsniveau ist dieser in allen rechtlichen Kontexten ohne Zusatzzertifizierungen schnell einsetzbar.

Hochsichere Identverfahren mit Online-Ausweisfunktion

Serviceanbieter bieten ihren Kunden mit Einbindung der eID-basierten Verfahren eine durchgängig digitale, schnelle und damit bequeme Identifizierungsmöglichkeit – ohne Abstriche in Sachen Sicherheit zu machen.

Der Online Ausweis bietet zwei grundlegende Anwendungsfälle:

  • Identifizieren einer natürlichen Person im Internet auf Vertrauensniveau hoch
  • Elektronisches Auslesen von Ausweisdaten am Point of Sale (POS)

 

eID sicher in eigene Dienste einbinden

Unternehmen und Behörden haben verschiedene Möglichkeiten, um die Online-Ausweisfunktion in ihre eigenen Dienste zu integrieren:

  • Identifizierungsdiensteanbieter nutzen:

Bei dieser Variante handelt es sich um eine Dienstleistung eines so genannten Identifizierungsdiensteanbieters. Dieser Anbieter übernimmt die Identifizierung der Kunden sowie die notwendige Kommunikation mit der Infrastruktur des Online Ausweises. Sie selbst benötigen kein Berechtigungszertifikat, um die Dienste des Anbieters nutzen zu können. 

  • Selbst Diensteanbieter werden:

Sie können aber ihre Dienste auch direkt an die Infrastruktur des Online Ausweises anbinden und einen eID-Service nutzen oder selbst einen eID-Server betreiben. Dafür müssen Sie selbst Diensteanbieter werden und ein auf Sie zugelassenes Berechtigungszertifikat besitzen.

Die Ident-Lösungen der D-Trust 

D-Trust eID-Service für Großkunden ermöglicht Ihnen ebenfalls die Identifizierung Ihrer Endkunden im Internet, das Auslesen von Ausweisdaten in der Geschäftsstelle sowie die Identifizierung im Internet als Dienstleistung für Dritte. Dabei werden Sie selbst Diensteanbieter und müssen ein Berechtigungszertifikat für Ihren Anwendungsfall besitzen. Der Vorteil eines eigenen Berechtigungszertifikats ist, dass dem Endnutzer der Name Ihrer Organisation im Identifizierungsprozess angezeigt wird. Nutzen Sie einen Identifizerierungsdiensteanbieter wird hingegen der Name des Dienstleisters im Zertifikat angezeigt.

D-Trust betreibt zudem die sogenannte BerCA (Berechtigungs-Certificate Authority), welche die technischen Berechtigungszertifkate für Diensteanbieter ausstellt. Berechtigungszertifikate legen fest, dass und welche Ausweisdaten der Diensteanbieter auslesen darf. Nur mit einem gültigen Bescheid der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) kann ein Diensteanbieter die Anbindung an die BerCA beauftragen und einen eID-Service eines Anbieters nutzen bzw. einen eigenen eID-Server betreiben.

D-Trust eID-Service für Großkunden D-Trust BerCA
Anwendungsszenarien Identifizierung im Internet oder Auslesen von Ausweisdaten am POS oder Identifizierung für Dritte Berechtigung für Identifizierung im Internet oder Auslesen von Ausweisdaten am POS oder Identifizierung für Dritte
Berechtigungszertifikat notwendig Ja (je Anwendungsszenario) /
Preismodell Projektpreis Jahresgebühr für die Ausstellung der Berechtigungszertifikate
Integration Wahlweise SAML oder SOAP Schnittstelle /
Option pseudonymer Login (Ersetzen von Username und Passwort durch eID) Ja, für (Online)Diensteanbieter /
Option eIDAS (Identifizierung anhand notifizierter eID-Mittel anderer EU-Staaten) Ja, für (Online)Diensteanbieter /
Option Identifizierungs-diensteanbieter (Identifizierung als Dienstleistung für Dritte) Ja /

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eIDAS – elektronische Identifizierung europaweit

Mit Ident-Verfahren basierend auf der Online-Ausweisfunktion wird die digitale Identität von Kunden auf höchster Vertrauensstufe bestätigt. Die Online-Ausweisfunktion, bzw. das deutsche eID-System ist im Sinne der eIDAS-Verordnung notifiziert. Die Verordnung sieht vor, dass die nationalen elektronischen Identifizierungsmittel der Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden. Dafür können die Mitgliedstaaten ihre elektronischen Identifizierungsmittel bei der EU-Kommission notifizieren. Durch die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion lässt sich diese für den elektronischen Identitätsnachweis grenzüberschreitend einsetzen.

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