Warum Signaturdienste Vertrauen brauchen
Im digitalen Raum muss man sich darauf verlassen können, dass die digitale Unterschrift auch von der Person stammt, für die sie sich ausgibt. Mit QES lässt sich die Identität des Signierers zweifelsfrei nachweisen. Den gesetzlichen Rahmen für QES schafft seit 2016 die EU-Verordnung eIDAS (Electronic IDentification, Authentication and Trust Services). Zentral ist dabei die Rolle der qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter: Nur sie stellen qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen aus, die EU-weit der händischen Unterschrift gleichgestellt sind. D-Trust, der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter der Bundesdruckerei-Gruppe, bietet zwei Lösungen für das digitale Signieren: die Signaturkarte in Form einer Smartcard und die Fernsignatur sign-me. Beide Signaturdienste stehen für höchste Datensicherheit und entsprechen den strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung.
Die Signaturdienste der D-Trust im Vergleich
Als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS stehen unsere Lösungen für rechtsichere elektronische Signaturen, die sich durch Praxisnähe und Alltagstauglichkeit auszeichnen. Um allen Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden, bieten wir Signaturdienste in zwei Varianten an: Die qualifizierte Signaturkarte und die Fernsignatur sign-me. Erfahren Sie hier, welche Lösung für Sie optimal ist:
Rechtssichere Signaturdienste für natürliche Personen
Empfänger eines elektronisch signierten Dokuments können sicher sein, dass die Unterschrift vom Absender stammt und der Inhalt unverändert beim Empfänger ankommt.