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Vereinfachte Beantragung von Signatur- und Siegelkarten für Behörden

Immer mehr Behörden setzen auf elektronische Signaturen, um die Prozesse und Dokumente in ihrer Organisation zu digitalisieren. Für die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen benötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden eigene auf sie ausgestellte Signaturkarten. Antragstellende müssen sich dafür immer persönlich identifizieren. Oft wird dafür eine Identifizierung außerhalb der Organisation durch Dritte genutzt, z. B. das PostIdent- oder NotarIdent-Verfahren.

Verkürzter Antragsprozess

Um die Antragstellung zu verkürzen, steht mit BehördenIdent eine unkomplizierte Lösung zur Verfügung, mit der die Identität der Antragstellenden zentral vor Ort in Ihrer Behörde geprüft wird. Das vereinfachte und komfortable Identifizierungsverfahren beschleunigt für Bundes-, Landes- oder kommunale Behörden die Einführung von dienstlichen Signatur- und Siegelkarten.

Das Identifizierungsverfahren zur Beantragung von qualifizierten eIDAS-Zertifikatsprodukten wurde von der D-Trust GmbH, dem Vertrauensdiensteanbieter der Bundesdruckerei-Gruppe, entwickelt und von TÜViT zertifiziert.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Zertifiziert – TÜViT-zertifizierter Antragsprozess für qualifizierte eIDAS-Zertifikatsprodukte
  • Schnell – verkürzter Antragsprozess für eine schnellere Nutzung von dienstlichen Signatur- und Siegelkarten
  • Zentral Identifizierung der Antragstellenden zentral vor Ort in Ihrer Organisation – keine Prüfung durch externe Dritte notwendig
  • Maßgeschneidert – verschiedene Pakete passend für alle Organisationsgrößen und benötigte Anzahl an Signaturkarten

 

Produktdetails

So funktioniert BehördenIdent:

Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, die eine qualifizierte Signaturkarte benötigen, können diese ganz einfach direkt in der eigenen Behörde beantragen. Mit BehördenIdent übernehmen die Organisationen die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung der Antragstellenden vor Ort selbst.

Die Aufnahme der Daten und die Identifizierung der antragstellenden Person erfolgt durch eine siegelberechtigte Person der Behörde, den sogenannten BehördenIdent-Mitarbeiter. Dieser bestätigt die Identität und Behördenzugehörigkeit der Antragstellenden. Für die Aufnahme der persönlichen Daten der antragstellenden Person stellt D-Trust eine spezielle Antragsseite zur Verfügung.

Der BehördenIdent-Mitarbeitende prüft die Angaben und bestätigt die Richtigkeit der Antragsunterlagen mit dem Dienstsiegel. Die zentrale Steuerung des Prozesses macht die bisherige Identifizierung über Angebote von Dritten unnötig.

Nach Eingang des gesiegelten Antrags bei D-Trust wird er nach Prüfung auf Vollständigkeit weiterbearbeitet. D-Trust produziert die qualifizierte Signatur- bzw. Siegelkarte und sendet diese per Einschreiben an die antragstellende Person.

Schnell gewappnet für das digitale Zeitalter – die BehördenIdent-Pakete im Überblick:

D-Trust bietet unterschiedliche BehördenIdent-Pakete an. So eignet sich BehördenIdent für alle Organisationsgrößen. Sie wählen das für Sie passende Angebot:

 

BehördenIdent Basic BehördenIdent Komfort
Antragstellung und Identifizierung direkt vor Ort durch eigene Mitarbeitende x x
Zentraler Ansprechpartner bei D-Trust x x
Anbindung von untergeordneten siegelführenden Stellen an den Hauptvertrag der übergeordneten Behörde x x
Individuelle Antragsseite x
Vorbefülltes Formular mit zentralen Organisationsdaten oder Berufsbezeichnungen x
Vorbefüllte Auswahl von Sperrberechtigungen x
Vorbefüllte Auswahl von Rechnungsdaten x
Günstigere Staffelpreise ab einer Abnahmemenge von 100 Signaturkarten p. a. x

Zertifikatsprodukte, die mit BehördenIdent beantragt werden können:

  • Qualifizierte elektronische Signaturkarten: Sowohl Einzel- als auch Multi- als auch Stapelsignaturkarten für bis zu 100 Signaturvorgänge. Signaturkarten sind immer auf natürliche Personen, also auf die einzelnen Mitarbeitenden, ausgestellt und nicht übertragbar.
  • Qualifizierte elektronische Siegelkarten: Sowohl Einzel- als auch Multisiegelkarten. Siegelkarten sind immer auf die juristische Person, also Ihre Organisation, ausgestellt und zwischen Mitarbeitenden übertragbar. Antragsberechtigt sind Personen, die für die Organisation zeichnungsberechtigt sind.

Voraussetzungen für BehördenIdent

Um BehördenIdent nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rahmenvertrag mit der D-Trust GmbH
  • Zugangsnummer aus dem Vertrag
  • Ernennung eines BehördenIdent-Mitarbeiters vor Ort
  • Internetarbeitsplatz und Drucker für die BehördenIdent-Mitarbeitende

Downloads

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Produktblatt BehördenIDENT

Häufig gestellte Fragen

Eine Identifizierung in einer Postfiliale ist mit BehördenIdent nicht mehr notwendig. Die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung für die Beantragung von Vertrauensdiensten erfolgt komplett bei Ihnen vor Ort. Hierzu benennen Sie gegenüber D-Trust die von Ihnen gewählten Identifizierungsmitarbeitenden. Diese Mitarbeitenden werden aufgefordert, bei D-Trust eine Unterschriftenprobe und die Darstellung ihres Dienstsiegels zu hinterlegen.

D-Trust kann auf der Antragsseite, die jeder Organisation individuell zur Verfügung gestellt wird, für die Antragstellenden standardisierte Auswahlinhalte über eine Ausklappliste (sogenannte Drop-down-Liste) vordefinieren. Die vorbefüllten Inhalte können beispielsweise Informationen zur Organisation (also der ausstellenden Behörde) oder zu Berufsbezeichnungen oder Funktionen (die im Zertifikat als sogenannte Berufsattribute hinterlegt sind) sein.

Die Vorbefüllung von Inhalten ist nur mit dem Paket BehördenIdent Komfort möglich.

Bei Interesse an unseren BehördenIdent-Paketen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das D-Trust-Vertriebsteam unter vertrieb@d-trust.net.

Sie haben Fragen zu BehördenIdent?

Unser Vertriebsteam hilft Ihnen gern weiter. Kontaktieren Sie uns:

Piktogramm Kommunikation
D-Trust
Vertriebsteam
+49 (0)30 2598-0

Das sagen unsere Kunden zu BehördenIdent

Papierberge adieu: Die elektronische Akte soll deutschlandweit bis zum 1. Januar 2026 die Papierakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ablösen. Das Justizministerium Mecklenburg- Vorpommern setzt bereits heute auf digitale Unterschriften und das BehördenIDENT-Verfahren von D-Trust.

Hier kommt BehördenIdent zum Einsatz

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