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Siegelkarten: Qualifizierte elektronische Siegel

Digitaler Firmenstempel und Behördensiegel

Mit der Siegelkarte wird das qualifizierte elektronische Siegel erzeugt. Rechtssicher und mit hohem Beweiswert nach eIDAS stellt es den Ursprung und die Unversehrtheit elektronischer Dokumente sicher und weist nach, dass sie von einer bestimmten juristischen Person stammen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssicher – Standardkonforme und gesetzlich zulässige Verwaltungsprozesse
  • Vertrauenswürdig - Nachweis über Herkunft und Unversehrtheit von Dokumenten
  • Effektiv – keine Medienbrüche in elektronischen Geschäftsprozessen
  • Zertifiziert nach eIDAS - Europaweite Gewährleistung höchster Datensicherheit
Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Ursprung und Unversehrtheit von Dokumenten sicher nachweisen - mit dem elektronischen Siegel für Unternehmen und Behörden.

Produktdetails

Das qualifizierte Siegel mit der Siegelkarte

Mit der Siegelkarte wird das qualifizierte elektronische Siegel erzeugt. Rechtssicher und mit hohem Beweiswert nach eIDAS stellt es den Ursprung und die Unversehrtheit elektronischer Dokumente sicher und weist nach, dass sie von einer bestimmten juristischen Person stammen.

D-Trust bietet die Siegelkarte in zwei Ausprägungen an:

Die Siegel D­Trust Card Standard kommt zum Einsatz, wenn Dokumente einzeln digital gesiegelt werden sollen. Die Standard-Karte kommt direkt am Arbeitsplatz zum Einsatz. Benötigt werden ein Kartenlesegerät und eine geeignete Software. Wer viele Dokumente schnell und digital siegeln möchte, nutzt die Siegel D­Trust Card Multi. Mit der Siegel D­Trust Card Multi werden automatisierte Siegelprozesse mit bis zu 21.000 Siegelungen pro Stunde ermöglicht.

Das qualifizierte Siegel in der Anwendung

Das qualifizierte elektronische Siegel ersetzt den Firmenstempel oder das Behördensiegel und eignet sich insbesondere für die Ausgabe bei Massenanwendungen. Dazu zählen z. B. Beurkundungen, Zeugnisse oder elektronische Bescheide. Es kommt aber auch für die Integrationssicherung und den Beweiswerterhalt im Bereich des ersetzenden Scannens für elektronische Archive oder die Eingangspost zum Einsatz.

Für manche Verfahren ist ein qualifiziertes elektronisches Siegel gesetzlich vorgeschrieben, wie z. B. in der E-Vergabe oder beim ersetzenden Scannen nach der „Technischen Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen“ (TR RESISCAN) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ebenso erforderlich ist das qualifizierte Siegel bei der Registrierung von Unternehmen in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank).

Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Das Siegel als Nachweis über die Echtheit und Integrität von digitalen Dokumenten ist ein wesentlicher Schlüssel zur Digitalisierung von Behörden und Unternehmen.

Downloads

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Produktblatt D-Trust Siegelkarte

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Produktvergleich D-Trust Siegel

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Produktkatalog Bundesdruckerei Gruppe

E-Siegel als Integritätsschutz für elektronische Dokumente

Auch im Investmentgeschäft galt die persönliche Unterschrift auf Dokumenten lange als unersetzbar. Die Helaba Invest geht mit dem Einsatz qualifizierter elektronischer Siegel von D-Trust jetzt neue Wege – und setzt damit ein wichtiges Zeichen zur weiteren

Zur Ermöglichung rechtskonformer Scanprozesse ist die Scanlösung mit eSiegelkarte bereits für zwölf dezentrale Scanstandorte verfügbar.

Die Große Kreisstadt Offenburg im Westen Baden- Württembergs nutzt innerhalb ihres elektronischen Dokumentenmanagements die Siegel- und Signaturkarten der D-Trust GmbH. 

Häufige Fragen

Ein elektronisches Siegel entspricht einem digitalen Stempel. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten wird der Absender zweifelsfrei identifiziert (Authentizität) und der Originalzustand der transportierten Daten gewährleistet (Integrität). Das elektronische Siegel darf nicht mit einer Verschlüsselung eines Dokuments verwechselt werden. Der Inhalt der gesiegelten Datei bleibt unabhängig vom Siegel für jeden lesbar. Das Siegel ist zum Schutz vor Manipulation für den Versand von elektronischen Dokumenten geeignet. Es ergänzt die qualifizierte elektronische Signatur, die eine händische Unterschrift im digitalen Raum ersetzt.

Digitale Siegel ersetzen einen Firmenstempel oder ein Behördensiegel. Sie eignen sich für Dokumente wie z. B. Zeugnisse, Urkunden oder Bescheide. Auch bei Angeboten und elektronischen Rechnungen können elektronische Siegel zum Einsatz kommen. Die Digitalisierung von Eingangspost oder das Scannen von Archivmaterial setzt oft den Einsatz von elektronischen Siegeln voraus.

Bei Behörden werden elektronische Siegel meist von den siegelführenden Stellen beantragt und genutzt. Im Unternehmensgebrauch muss eine zeichnungsberechtigte Person den Antrag für ein elektronisches Siegel stellen. Die Zugehörigkeit der Antragsteller zur jeweiligen Organisation wird durch den Vertrauensdiensteanbieter vor Ausstellung des Zertifikats geprüft. Der Nachweis muss nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit immer erneuert werden.

Mit der Siegelkarte wird ein qualifiziertes elektronisches Siegel erzeugt. Die Qualified Seal ID hingegen basiert auf einem digitalen Zertifikat zum Einsatz in Server- und Clientumgebungen, das für die Ausstellung eines fortgeschrittenen Siegels eingesetzt wird. Empfänger von so gesiegelten Dokumenten können die Zertifikatsdaten mithilfe von Drittprogrammen, wie z. B. PDF-Readern, durch die Verbreitung des Root-Zertifikats über die EU Trusted List (EUTL) überprüfen. Im Gegensatz zur Siegelkarte funktioniert die Qualified Seal ID ohne Kartenlesegerät; es wird keine Hard- oder Middleware benötigt.

Sie haben Fragen zu elektronischen Siegeln?

Unser Vertriebsteam hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns:

Piktogramm Kommunikation
D-Trust
Vertriebsteam
+49 (0)30 2598 - 0

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