Spätestens seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 und der Verschärfung dieses Gesetzes durch die NIS-Richtlinie von 2017 ist die Energiewirtschaft in Sachen IT-Sicherheit stark gefordert. Die zweite Verordnung der BSI-Kritisverordnung macht ab 2022 weiter Druck. Energieversorger müssen nun nachweisen, dass ihre IT-Sicherheit auf dem neuesten Stand der Technik ist. Außerdem sind die EDIFACT-Anforderungen zu berücksichtigen. Sie regeln den Austausch elektronischer Daten. Elektronische Verschlüsselung und digitale Signaturen sind dabei Pflicht.
Um all diese Vorgaben rechtswirksam und sicher umsetzen zu können, unterstützen die Unternehmen und Experten der D-Trust die Energiewirtschaft mit Beratung, Services und Lösungen, die dem aktuellen Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.