Sprache:

Gesundheitshandwerk Zahntechnikerin am Arbeitsplatz

Anbindung für Betriebe des Gesundheitshandwerks an die Telematikinfrastruktur

Betriebe des Gesundheitshandwerks, sogenannte Hilfsmittelerbringer, werden an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Die TI ist ein digitales Netzwerk für alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitssystem. Betriebe der Hörakustik, Augenoptik, Orthopädietechnik und weitere verkammerte Handwerke der Gesundheitsbranche erhalten ihren TI-Zugang über den elektronischen Betriebsausweis (SMC-B) sowie den elektronischen Berufsausweis (eBA). Letzterer ist nicht verpflichtend.

Das Wichtigste auf einen Blick

Für Betriebe des Gesundheitshandwerks wird die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zum 1. Oktober 2027 gesetzlich verpflichtend. Die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) folgt im Anschluss, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen umgesetzt sind.

Der GKV-Spitzenverband refinanziert die Anbindung von Betrieben des Gesundheitshandwerks an die Telematikinfrastruktur größtenteils über monatliche Pauschalen. Das betrifft sowohl die Kosten für die technische Ausstattung (Kartenlesegerät und Konnektor) als auch die laufenden Kosten für den Betriebsausweis (SMC-B). Alle Details zu Fördervoraussetzungen und Antragswegen stellt der GKV-Spitzenverband bereit.

Funktionen: Wofür werden SMC-B und eBA genutzt?

Mit dem Betriebsausweis SMC-B authentisieren sich Betriebe des Gesundheitshandwerks gegenüber Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) als berechtigte Einrichtung. Mit dem SMC-B können die – auch als Hilfsmittelerbringer bezeichneten – Betriebe des Gesundheitshandwerks auf die Anwendung eVerordnung zugreifen und verschlüsselt innerhalb der TI kommunizieren.

Der elektronische Berufsausweis, kurz eBA, ist für Hilfsmittelerbringer nicht verpflichtend, um TI-Dienste zu nutzen. Er gewährt Menschen, die in Augenoptik-, Hörgeräteakustik-, Orthopädietechnik-, Schuhmacher- und (optional) Zahntechnikbetrieben arbeiten, den Zugang zu sensiblen, berufsbezogenen TI-Daten und -Diensten. Darüber hinaus ermöglicht er eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) als digitale Unterschrift.

Die Vorteile der Telematikinfrastruktur

Fehlende Informationen zu Behandlungshistorien, Verordnungen und zur Medikation erschweren den Arbeitsalltag von Betrieben der Gesundheitshandwerke. Rücksprachen kosten oftmals viel Zeit. Diese Hürde wird mit der Telematikinfrastruktur abgeschafft: Die TI ermöglicht einen sicheren und effizienten Informationsfluss zwischen allen Beteiligten und ermöglicht es Hilfsmittelerbringenden, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Patienten und Patientinnen.

  • Mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben: Digitale Verordnungen und sichere E-Mails statt analoger Abläufe erhöhen die Effizienz
  • KIM erlaubt eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Hilfsmittelerbringenden und anderen Akteuren der Gesundheitsbranche, z. B. Arztpraxen und Kassen
  • Fehlerfreie und sichere Abrechnung: Leistungen werden mit der eVerordnung (eVO) zukünftig schneller und mit weniger Fehlern abrechenbar
  • Höchste Standards bei der Datenübertragung und Speicherung erhöhen die Sicherheit im Datenaustausch

Diese TI-Anwendungen nutzen Sie als Gesundheitshandwerker oder Gesundheitshandwerkerin

Online-Seminar

SMC-B und eBA – wofür ist welcher Ausweis?

Betriebe des Gesundheitshandwerks benötigen den Betriebsausweis (SMC-B) für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Ein elektronischer Berufsausweis (eBA) ist aktuell nicht notwendig, allerdings bei bestimmten Aufgaben hilfreich.

Piktogramm Person Kreis

Der Betriebsausweis SMC-B

Mit dem SMC-B und dessen digitaler Variante SM-B authentisieren sich Betriebe des Gesundheitshandwerks gegenüber der Telematikinfrastruktur.

Mithilfe des SMC-B erhalten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur. Jeder Hilfsmittelbetrieb benötigt mindestens einen SMC-B, um sich an der TI anzuschließen und die TI-Anwendungen nutzen zu können.

Zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden über SMC-B hinaus verschiedene hardwarebasierte technische Komponenten wie E-Health-Kartenterminals und Konnektoren benötigt.

Piktogramm Ausweis mit Haken

Der elektronische Berufsausweis eBA

Mit dem elektronischen Berufsausweis (eBA) authentifizieren sich Angehörige bestimmter verkammerter Berufsfelder im Gesundheitshandwerk wie Augenoptik, Hörgeräteakustik, Orthopädietechnik, Schuhmacherei und (optional) Zahntechnik. Der eBA bestätigt ihre Berufszulassung und ermöglicht den personenbezogenen Zugang zu sensiblen, berufsbezogenen Daten und Diensten der Telematikinfrastruktur. Darüber hinaus enthält er eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zur digitalen Unterschrift.

eBA und SMC-B beantragen

Der Antrag für den SMC-B bzw. eBA wird bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt. Für die TI-Anbindung ist der SMC-B unverzichtbar.

Der elektronische Berufsausweis ist optional. Nach der Beantragung des SMC-B bzw. eBA bei der Handwerkskammer können die Karten bei einem Vertrauensdiensteanbieter wie D-Trust bestellt werden.

So nutzen Betriebe des Gesundheitshandwerks die Telematikinfrastruktur

Pikto Hände

Schneller Zugang zu Patientendaten dank SMC-B

Sich mit dem Betriebsausweis SMC-B authentifizieren und 

  1. neue Kunden und Kundinnen sowie Patienten und Patientinnen betreuen

    KIM: Über Kommunikation im Medizinwesen werden medizinische Dokumente schnell und sicher per E-Mail ausgetauscht und Rückfragen mit Leistungserbringern wie Arztpraxen oder Krankenhäusern oder Kostenträgern rasch abgestimmt

  2. Behandlungen verbessern 

    eVerordnungen: Erbrachte Leistungen lassen sich digital dokumentieren, eine papierlose Abwicklung der Verordnung wird möglich

    KIM: Sicherer Austausch von Dokumenten zum Behandlungsverlauf

    TIM: Der TI-Messenger erlaubt die Kommunikation per Ad-hoc-Messenger mit anderen Gesundheitsberufen und weiteren TI-Akteuren

  3. Abrechnungen beschleunigen 

    eVerordnungen: Ab Einführung der eVO können Hilfsmittelverordnungen korrekt und schnell empfangen und erbrachte Leistungen abgerechnet werden

    KIM: Über KIM werden Abrechnungsnachweise schnell und sicher digital übermittelt

Kosten für SMC-B und eBA

Produktbeschreibung
Preis in EUR*

SMC-B für Betriebe der Gesundheitshandwerke

Für Augenoptik-, Hörgeräteakustik-, Othopädietechnik-, Schuhmacher- und Zahntechnikbetriebe
390,76 €

Mit dem elektronischen Betriebsausweis (SMC-B) authentisieren sich Betriebe des Gesundheitshandwerks. Mithilfe des SMC-B erhalten ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Zugriff auf Funktionen der Telematikinfrastruktur (TI), etwa auf eVerordnungen sowie die Kommunikationskanäle KIM und TIM.

  • Jeder Betrieb des Gesundheitshandwerks benötigt mindestens einen SMC-B, um sich an die TI anzuschließen und ihre TI-Anwendungen nutzen zu können.
  • Die Kosten für Betriebsausweise werden durch die Betriebskostenpauschale gemäß Refinanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband zum Teil abgedeckt.
  • Der Betriebsausweis ist fünf Jahre gültig und muss anschließend neu bestellt werden.

* Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Produktbeschreibung
Preis in EUR*

eBA für Betriebe der Gesundheitshandwerke

Der Ausweis für Augenoptiker, Hörgeräteakustker, Othopädietechniker, Schuhmacher und Zahntechniker
420,17 €

Mit dem elektronischen Berufsausweis (eBA) authentifizieren sich Hilfsmittelerbringende persönlich in der Telematikinfrastruktur. Der eBA ermöglicht den personalisierten Zugang zu sensiblen, berufsbezogenen TI-Daten und TI-Diensten und erlaubt innerhalb der Telematikinfrastruktur digitale Unterschriften über eine qualifizierte elektronische Signatur (QES).

  • Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ist ein eBA nicht verpflichtend notwendig.
  • Der elektronische Berufsausweis ist fünf Jahre gültig und muss anschließend neu bestellt werden.

* Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Häufige Fragen zu SMC-B und eBA

Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zum Betriebsausweis (SMC-B) und zum elektronischen Berufsausweis (eBA) beantworten wir hier.

Um die Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, wird der Betriebsausweis SMC-B benötigt, dazu ein Kartenterminal und ein Konnektor. Dank SMC-B können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die Telematikinfrastruktur zugreifen. Ausgelesen wird der Ausweis per Kartenterminal. Über einen Konnektor, der Kartenterminal und Betriebssystem verbindet, werden Daten sicher über privates Netzwerk (VPN) ausgetauscht.

Vergeben werden der SMC-B und der eBA von der jeweils zuständigen Handwerkskammer an Betriebe bzw. Personen, die eine berufliche Qualifizierung zur Ausübung eines Gesundheitshandwerks gemäß den Nummern 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung vorweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung in die Handwerksrolle als qualifizierter Inhaber bzw. qualifizierte Inhaberin oder als qualifizierter Betriebsleiter bzw. qualifizierte Betriebsleiterin. Die Handwerkskammer prüft den Antrag und vergibt anschließend eine Vorgangsnummer, mit der ein elektronischer Berufsausweis bzw. Betriebsausweis über das D-Trust-E-Health-Antragsportal bestellt werden kann.

Der Betriebsausweis SMC-B ist (ebenso wie der eBA) maximal fünf Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Folgekarten müssen vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Betriebe des Gesundheitshandwerks bekommen von D-Trust rechtzeitig vorab per E-Mail eine Information, um die Folgekarte zu bestellen. D-Trust informiert Kunden mehrfach vor dem Ablaufen der Gültigkeit, damit rechtzeitig neue Ausweise beantragt und bestellt werden können.

Downloads

Produktblatt SMC-B

Produktblatt SMC-B Herunterladen (PDF)

Kurzanleitung für die SMC-B-Antragsstellung für Betriebe des Gesundheitshandwerks

Kurzanleitung für die SMC-B-Antragsstellung für Betriebe des Gesundheitshandwerks Herunterladen (PDF)

Produktblatt eBA für Gesundheitshandwerke

Produktblatt eBA für Gesundheitshandwerke Herunterladen (PDF)

Kurzanleitung für die eBA-Antragstellung für Personen des Gesundheitshandwerks

Kurzanleitung für die eBA-Antragstellung für Personen des Gesundheitshandwerks Herunterladen (PDF)

Erfahren Sie mehr über unsere Produkte

Sie haben Fragen zu unseren E-Health-Produkten? Kontaktieren Sie uns:

Piktogramm für Support
D-Trust Support-Team

+49 (0)30 2598 - 4050