Anbindung für Betriebe des Gesundheitshandwerks an die Telematikinfrastruktur
Betriebe des Gesundheitshandwerks, sogenannte Hilfsmittelerbringer, werden an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Die TI ist ein digitales Netzwerk für alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitssystem. Betriebe der Hörakustik, Augenoptik, Orthopädietechnik und weitere verkammerte Handwerke der Gesundheitsbranche erhalten ihren TI-Zugang über den elektronischen Betriebsausweis (SMC-B) sowie den elektronischen Berufsausweis (eBA). Letzterer ist nicht verpflichtend.