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Signaturkarten - sichere qualifizierte Signaturen

Die digitale Unterschrift mit qualifizierten Signaturen

Die Qualifizierte Signatur ersetzt die handschriftliche Unterschrift in der digitalen Welt. Sie unterstützt Unternehmen und Behörden bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse durch rechtsverbindliches Signieren elektronischer Dokumente - genau dann, wenn Prozesse die Schriftform erfordern.

Die qualifizierten Zertifikate für elektronische Signaturen werden immer auf eine natürliche Person ausgestellt. Die Signaturkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Empfänger eines elektronisch unterschriebenen Dokuments können sicher sein, dass die Unterschrift auch wirklich vom Absender stammt und dass der Inhalt nicht verfälscht wurde.
 

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Rechtswirksam – Ersatz der handschriftlichen Unterschrift durch die digitale Signatur
  • Effektiv – elektronische Geschäftsprozesse ohne störende Medienbrüche
  • Sicher – auf Basis hochsicherer kryptografischer Schlüssel
  • Zertifiziert – Gewährleistung höchster Datensicherheit über D-Trust
     

Produktdetails

Die Signaturkarte ermöglicht eine digitale Unterschrift, und zwar immer dort, wo Fachverfahren die Schriftform erfordern. Damit können zum Beispiel Verträge rechtsverbindlich elektronisch unterschrieben, öffentliche Ausschreibungen über elektronische Vergabeplattformen abgewickelt und Gerichtsdokumente elektronisch eingereicht werden.

Produktvarianten für die qualifizierte elektronische Unterschrift

Die D-Trust Standardsignaturkarte kommt zum Einsatz, wenn Dokumente einzeln digital unterschrieben werden sollen. Unternehmen oder Behörden, die viele Dokumente nacheinander rechtsverbindlich digital unterschreiben möchten, nutzen die D-Trust Multicard oder die D-Trust Multicard 100. Die D-Trust Multicard 100 eignet sich auch für den Einzelarbeitsplatz und ermöglicht die Signatur von bis zu 100 Dokumenten in einem Vorgang. Die D-Trust Multicard ist unsere Karte für die qualifizierte Massensignatur in einer Serverumgebung.
 

Vielfältige Anwendungen

  • Elektronischer Rechtsverkehr
  • Emissionshandel
  • Verträge, Arbeitnehmerüberlassungen,
  • Geschäftskorrespondent
  • Klageschriften, Bescheide
  • Gutachten von Sachverständigen und Abschlussberichte
  • Wirtschafts- und Steuerprüfer
  • VE-Prüfbescheinigungen (Verpackungsgesetz)
  • Elektronische Steuererklärung mit ELSTER-Plus
  • Elektronisches Personenstandsregister
  • QE-Invoicing: elektronische Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug
  • Online-Mahnverfahren
  • Qualitätsmanagementdokumente
  • Konstruktionszeichnungen, Baupläne
  • Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
  • Schutzrechtsanmeldung beim DPMA
  • Ersetzendes Scannen und Archivieren

Technische Daten

  • Signaturkarten enthalten ein qualifiziertes Zertifikat aus der eIDAS-PKI zum Zweck der Signatur und ein nicht qualifiziertes Zertifikat zur Authentisierung 
  • Gültigkeit von bis zu drei Jahren 
  • Kryptografische Hash-Funktion SHA-512 
  • Unterstützte Signaturschemata: RSA-PSS bei Standardkarten und ECDSA bei Multikarten
  • Schlüssellänge von 3.072 Bit bei Standardkarten

Weitere Komponenten

  • PIN und PUK werden separat mit PIN-Brief ausgeliefert
  • D-Trust Card Assistant zur Karteninitialisierung und PIN-Änderung wird kostenlos bereitgestellt
  • Chipkarten-Lesegerät der Klasse 2 oder 3 erhältlich im REINER SCT Shop
  • Middleware: Nexus Personal; erhältlich im REINER SCT Shop
  • Signatursoftware: diverse Anbieter werden unterstützt
Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Die EU-Richtlinie eIDAS sorgt für Sicherheit bei elektronischen Transaktionen und erleichtert die Arbeit mit Behörden. In unserem Video erklärt Nicole Kemper, wie eIDAS funktioniert.

Downloads

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Produktblatt Signaturkarte

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Produktblatt Signaturkarte Unified Patent Court

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Produktblatt Signaturkarte 4.1 mit Berufsattribut

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Produktblatt BehördenIDENT

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Produktblatt Webbasierte Registrierungsstelle

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Produktvergleich D-Trust: Qualifizierte elektronische Signatur

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Produktkatalog Bundesdruckerei Gruppe

Papierberge adieu: Die elektronische Akte soll deutschlandweit bis zum 1. Januar 2026 die Papierakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ablösen. Das Justizministerium Mecklenburg- Vorpommern setzt bereits heute auf digitale Unterschriften und das BehördenIDENT-Verfahren von D-Trust.

Die Große Kreisstadt Offenburg im Westen Baden- Württembergs nutzt innerhalb ihres elektronischen Dokumentenmanagements die Siegel- und Signaturkarten der D-Trust GmbH. 

Häufige Fragen

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt die handschriftliche Unterschrift in der digitalen Welt. Damit können dann etwa Kaufverträgen, Bestellungen oder Angebotsschreiben rechtsverbindlich elektronisch unterschrieben werden. Die qualifizierte Signaturkarte wird immer auf eine natürliche Person ausgestellt und ist nicht an andere Personen übertragbar.

Das elektronische Siegel stellt hingegen sicher, dass die Dokumente von einer bestimmten Organisation stammen und echt sind. Es ist das digitale Pendant zum Unternehmensstempel bzw. Behördensiegel.

Laut Gesetz muss die Beantragung einer Signaturkarte für die digitale Unterschrift immer mit einer persönlichen Identifizierung des Antragstellers einhergehen. Nur so kann die hohe Rechtssicherheit gewährleistet werden. Dafür müssen Sie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, der noch mindestens vier Wochen lang gültig ist.

Bei der Antragstellung haben Sie folgende Alternativen:

  • Postident-Verfahren: Sie füllen Ihre Antragsunterlagen aus und lassen sich bei einer Post-Filiale mit dem Postident-Verfahren identifizieren.
  • IHK: Über 60 Industrie- und Handelskammern im gesamten Bundesgebiet bieten einen Signaturservice an. Dort werden Sie durch die Antragstellung geleitet und gleichzeitig identifiziert. Eine Übersicht finden Sie hier (Link zu https://www.de-coda.de/signaturbeantragung/ihk-signaturkarte/signaturbeantragung-bei-der-ihk/)
  • D-Trust-Registrierungspartner
  • D-Trust vor Ort in Berlin: Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung unter service@d-trust.net

Bitte beachten Sie: Die Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ funktioniert nur mit einer IHK-Signaturkarte, nicht mit der D-Trust-Standardkarte. Bei IHKs können Sie keine Mehrfachsignaturkarte beantragen.

Um eine elektronische Signatur zu erstellen, benötigen Sie eine Signaturkarte. Darüber hinaus ist ein Kartenlesegerät und – abhängig von der Anwendung, die Sie nutzen möchten – eine Zusatzsoftware notwendig. Kartenleser sind bei der Firma Reiner SCT zu erwerben.

Anwendungen wie MS Outlook, Mozilla Thunderbird oder das „Elektronische Ursprungszeugnis“ können nicht direkt mit dem Lesegerät kommunizieren und benötigen die Zusatzsoftware Nexus Personal. Die Software können Sie bei Reiner SCT erwerben.

Sie haben Fragen zu Signaturkarten?

Unser Vertriebsteam hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns:

Piktogramm Kommunikation
D-Trust
Vertriebsteam
+49 (0)30 2598 - 0

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