Hilfe zu unseren D-Trust Signatur- und Siegelkarten
Haben Sie Fragen zu unseren D-Trust Signatur- und Siegelkarten? Dann helfen wir Ihnen gern. Schauen Sie doch mal in unsere FAQ – vielleicht finden Sie dort schon die Antwort auf Ihre Frage. Ansonsten stehen wir Ihnen auch gern Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 030 2598-0.
FAQ – häufige Fragen zu unseren D-Trust Signatur- und Siegelkarten
Hier finden Sie die Antworten auf Fragen, die unsere Kunden häufig an uns stellen. Unsere Signatur- und Siegelkarten können Sie im D-Trust Portal bestellen, dafür ist eine einmalige Registrierung notwendig.
Fragen und Antworten, die das D-Trust Portal direkt betreffen, haben wir Ihnen in einem zusätzlichen FAQ bereitgestellt.
Bestellung von Karten
Laut Gesetz muss die Beantragung einer Signatur- oder Siegelkarte immer mit einer persönlichen Identifizierung der antragstellenden Person einhergehen. Das ist in der eIDAS-Verordnung für qualifizierte Vertrauensdienste so geregelt. Dafür müssen Sie ein offizielles Ausweisdokument (z. B. einen Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel [eAT]) vorlegen, das noch mindestens vier Wochen lang gültig ist.
Hinweis: Bei Siegelkarten darf der Antrag nur von einer zeichnungsberechtigten Person der Organisation gestellt werden.
Sie können aus unterschiedlichen Identifizierungsverfahren innerhalb des Antragsprozesses wählen. Für Kundenprojekte stehen auch bei Bedarf Verfahren für die Identifizierung der eigenen Mitarbeitenden vor Ort zur Verfügung.
- PostIdent-Verfahren: Sie füllen Ihre Antragsunterlagen aus und lassen sich bei einer Postfiliale über das PostIdent-Verfahren identifizieren. Komfortabel ist auch die Nutzung der PostIdent-App möglich. Bitte geben Sie in der App die PostIdent-Vorgangsnummer vom Coupon ein, der Ihnen am Ende des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt wird. In der App steht Ihnen die Identifizierung mittels der Online-Ausweisfunktion Ihres deutschen Personalausweises zur Verfügung. Hier geht’s zur Antragstellung.
- NotarIdent-Verfahren: Sie füllen Ihre Antragsunterlagen aus und lassen sich bei einem Notar identifizieren. Hier geht’s zur Antragstellung.
- BotschaftsIdent-Verfahren: Sie füllen Ihre Antragsunterlagen aus und lassen sich bei einer deutschen Botschaft im Ausland identifizieren. Hier geht’s zur Antragstellung.
- IHK: Über 60 Industrie- und Handelskammern im gesamten Bundesgebiet bieten einen Mitgliederservice für Signaturkarten an. Dort werden Sie durch die Antragstellung geleitet und gleichzeitig identifiziert. Eine Übersicht der teilnehmenden IHK-Geschäftsstellen finden Sie hier.
- OfficerIdent- oder BehördenIdent-Verfahren: Für Kunden, die in Ihrer Organisation einen größeren Bedarf an Signatur- oder Siegelkarten haben, bieten wir die Möglichkeit, eigene Mitarbeiter oder Kunden selbst zu identifizieren. Hierzu gibt es zwei Verfahren. Wenn Ihre Organisation Registrierungsstelle über OfficerIdent werden möchte, sprechen Sie bitte mit dem D-Trust-Vertrieb. Für Behörden bietet D-Trust in diesem Zusammenhang das BehördenIdent-Verfahren an.
Alle Signatur- oder Siegelkarten der D-Trust sind über das D-Trust Portal bestellbar.
Sie müssen sich im D-Trust Portal mit einem persönlichen Account registrieren. Dies ist wichtig, da Ihnen nach der Bestellung über diesen Account zusätzliche individuelle Möglichkeiten, wie z.B. die Sperrung von Zertifikaten oder die Reklamation Ihnen persönlichen Karte bereitgestellt werden. Kartenbestellungen für Dritte sind in Ihrem persönlichen Account nicht zugelassen.
Bitte informieren Sie sich auch über unsere zusätzliche FAQ-Seite für Fragen rund um das D-Trust Portal.
Sie haben bereits eine D-Trust Karte und Ihre Zertifikatsgültigkeit läuft ab? Sie erhalten in diesem Fall von uns eine E-Mail mit entsprechenden Hinweisen.
Für die Nachbestellung einer Karte im D-Trust Portal ist ein persönlicher Account erforderlich. Bitte informieren Sie sich auch über unsere zusätzliche FAQ-Seite für Fragen rund um das D-Trust Portal.
Wir ermöglichen Ihnen ein vereinfachtes Antragsverfahren, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr Name hat sich zwischenzeitlich nicht geändert.
- Sie nutzen noch die gleiche E-Mail-Adresse mit der Sie die vorherige Karte bestellt haben. Ggfls. ist ein persönlicher Account im D-Trust Portal mit dieser E-Mail-Adresse erforderlich.
- Seit Ablauf der alten Signaturkarte sind nicht mehr als 180 Tage vergangen.
- Sie haben bisher nicht mehr als zwei Anträge auf eine Folgekarte bei D-Trust gestellt.
- Ihr Ausweis, mit dem Sie sich bei der Vorgängerkarte identifiziert haben, ist noch mindestens vier Wochen gültig.
Mit unserem vereinfachten Antragsverfahren (Nachbestellung oder Folgekarte) müssen Sie sich für zwei Folgekartenanträge nicht erneut identifizieren. Bei der dritten Beantragung einer Folgekarte sind wir aus regulatorischen Gründen verpflichtet, eine neue Identifizierung anzufordern.
Sollte Ihre uns vorliegende Identifikation älter als 10 Jahre sein, sind wir ebenso verpflichtet eine neue Identifizierung von Ihnen zu fordern. Bitte bestellen Sie in diesem Fall eine neue Signaturkarte im D-Trust Portal oder wenden Sie sich an die Ausgabestelle der Organisation, bei der Sie Ihre Signaturkarte ursprünglich erworben haben.
Hinweis: Ein Folgeantrag für Siegelkarten ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund regulatorischer Vorgaben Anfang 2023 eine Anpassung bei der Bestellung von Folgekarten erfolgen musste.
D-Trust muss in regelmäßigen Abständen eine aktuelle, erneute Identifizierung der Antragstellerinnen und Antragsteller nachweisen. Deshalb kann mit einer bestehenden und weiter gültigen Identifizierung nur noch zweimal eine Folgekarte beantragt werden.
Zusätzlich darf die bei D-Trust vorliegende Identifizierung nicht älter als 10 Jahre sein.
Wenn Sie von einer dieser Regelungen betroffen sind, bitten wir Sie, Ihre neue Signaturkarte über das D-Trust Portal zu bestellen oder sich an die Ausgabestelle der Organisation zu wenden, bei der Sie Ihre Signaturkarte ursprünglich erworben haben.
Haben Sie schon eine Identifizierung vorgenommen und alle erforderlichen Dokumente per Post an D-Trust geschickt? Dies ist die Voraussetzung für den Beginn der Produktion Ihrer Karte. Die Produktion Ihrer Signatur- oder Siegelkarte durchläuft verschiedene Prozesse: von der Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit bis zur Zertifikatserstellung. Daher planen Sie bitte nach Beantragung der Signatur- oder Siegelkarte ein wenig Zeit bis zum Erhalt der Karte ein.
Im D-Trust Portal wird Ihnen der Status Ihrer Bestellungen und der bestehenden Produkte direkt im Dashboard angezeigt. Bitte loggen Sie sich zur Abfrage des Status entsprechend im D-Trust Portal ein.
Zusätzlich werden Ihnen alle für eine Produktion Ihrer Karte erforderlichen Schritte und Dokumente nach Einloggen im Dashboard des D-Trust Portals direkt bei der jeweiligen Bestellung angezeigt. Am Ende des Bestellprozesses steht Ihnen auch eine Checkliste als Download zur Verfügung. Diese dient als Hilfestellung für die weitere Antragsbearbeitung und Ihre persönliche Identifizierung.
Bitte informieren Sie sich auch über unsere zusätzliche FAQ-Seite für Fragen rund um das D-Trust Portal.
Zertifikate für qualifizierte Signaturkarten werden immer auf die antragstellende Person (natürliche Person) ausgestellt.
Sie können zusätzlich den Namen der Organisation, bei der Sie arbeiten, in Ihr Zertifikat aufnehmen lassen. Dazu muss eine zeichnungsberechtigte Person der Organisation die Organisationszugehörigkeitsbescheinigung (OZB) für Ihren Antrag unterschreiben. Das OZB-Formular wird am Ende des Antragsprozesses bereitgestellt und muss zusammen mit den Antragsunterlagen an D-Trust gesendet werden.
Hinweis: In Siegelzertifikaten (ausgestellt auf juristische Personen) wird immer der Organisationsname aufgenommen. Eine qualifizierte Siegelkarte kann nur von einer zeichnungsberechtigten Person der Organisation beantragt werden.
Wir bieten Ihnen im D-Trust Portal zwei Signaturkarten mit Berufsattribut an.
- Die Profession D-Trust Card Standard, eine Signaturkarte mit Berufsattribut für einzelne Signaturen pro PIN-Eingabe.
- Die Profession D-Trust Card M100, eine Stapelsignaturkarte mit Berufsattribut für bis zu 100 Signaturen pro PIN-Eingabe.
Ein Berufsattribut wird ausschließlich mit einer Bestätigung durch eine deutsche Kammer im Zertifikat hinterlegt. Ein Nachweis gegenüber D-Trust ist zwingend erforderlich. Sie erhalten im Bestellprozess ein Formular, dass Sie bei der zuständigen Kammer bitte bestätigen lassen. Senden Sie das bestätigte Formular anschließend zusammen mit Ihren Antragsunterlagen an D-Trust.
Aktuell werden die folgenden Einträge als Berufsattribut durch D-Trust angeboten:
- Architekt / Architektin
- Beratender Ingenieur / beratende Ingenieurin
- Beeidigter Übersetzer / beeidigte Übersetzerin
- Entwurfsverfasser / Entwurfsverfasserin
- Ingenieur/Ingenieurin
- Markscheider / Markscheiderin
- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur / öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
- Steuerberater / Steuerberaterin
- Tierarzt / Tierärztin
- Tragwerksplaner / Tragwerksplanerin
- Vereidigter Buchprüfer / vereidigte Buchprüferin
- Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüferin
D-Trust bietet in Partnerschaft mit über 60 Industrie- und Handelskammern im gesamten Bundesgebiet einen Mitgliederservice für Signaturkarten an. Dort werden Sie durch die Antragstellung geleitet und gleichzeitig identifiziert. Eine Übersicht der teilnehmenden IHK-Geschäftsstellen finden Sie hier.
Speziell für Sachverständige, die in den elektronischen Rechtsverkehr an Gerichten eingebunden sind, finden Sie unter dem folgenden Link ein Merkblatt, das auch die Beschaffung und Nutzung der Signaturkarten für Sachverständige (Expert D-Trust Card) beleuchtet:
Zusätzlich finden Sie unter dem nächsten Link weiterführende FAQ zu der IHK-Sachverständigen-Karte:
Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk bietet D-Trust eine spezielle Antragsseite im D-Trust Portal. Bitte bestellen Sie in diesem Fall Ihre Signaturkarte über den hier angegeben Link. Vor der Nutzung ist eine persönliche Registrierung im D-Trust Portal erforderlich.
Die folgenden Karten sind seit Oktober 2024 nicht mehr erhältlich:
- D-Trust Card 4.1 Standard
- D-Trust Card 4.1 M100
- D-Trust Card 4.1 Multi
- Profession D-Trust Card 4.1 Standard
- Profession D-Trust Card 4.1 M100
- Siegel D-Trust Card 4.4 Multi
Aus regulatorischen Gründen wurden diese Karten mit den neueren Karten der Generation „D-Trust Card 5.1“ bzw. „Siegel D-Trust Card 5.4“ abgelöst. Alle Karten dieser neuen Generation sind bis zu 3 Jahre gültig.
Derzeit sind noch die Produkte D-Trust Card 4.1 UPC sowie die Siegel D-Trust Card 4.4 Standard erhältlich. Bitte beachten Sie, dass wir diese Produkte nur noch mit einer eingeschränkten Kartengültigkeit bis zum 28.09.2026 herausgeben.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund regulatorischer Vorgaben die Verwendung der D-Trust Card 4.1 (Signatur) und D-Trust Card 4.4 (Siegel) für qualifizierte elektronische Signaturen nur bis zum 28.09.2026 zugelassen ist. D-Trust ist verpflichtet diese Karten für eine Verwendung nach diesem Datum zu sperren. Aus diesem Grund liefert D-Trust ab dem vierten Quartal 2024 Karten aus, die statt zwei Jahren Gültigkeit eine Beschränkung bis maximal 28.09.2026 haben.
Sie erhalten weiterhin von D-Trust Karten mit bis zu drei Jahren Gültigkeit (D-Trust Card 5.1 oder D-Trust Card 5.4). Diese basieren auf einem anderen Kartenbetriebssystem und sind von dieser Beschränkung nicht betroffen.
Freischaltung der Zertifikate und Karteninitialisierung
Bitte beachten Sie unsere gesonderte Hinweisseite zur ersten Inbetriebnahme Ihrer Karte: https://www.d-trust.net/de/inbetriebnahme-karten. Hier finden Sie eine Übersicht zu den jeweiligen Anforderungen der unterschiedlichen Kartengenerationen D-Trust Card 4.1 bzw. D-Trust Card 4.4 sowie D-Trust Card 5.1 bzw. D-Trust Card 5.4.
Zur Initialisierung Ihrer D-Trust Karte benötigen Sie die Software D-Trust Card Assistant und Ihren PIN-Brief.
Sie erhalten den Link zum Download der kostenfreien Software D-Trust Card Assistant immer automatisch per E-Mail, wenn Ihre Karte bei D-Trust produziert wird. Wir empfehlen Ihnen, immer die aktuellste Version des D-Trust Card Assistant zu verwenden.
Aus Sicherheitsgründen stellt Ihnen D-Trust alle PIN- und PUK-Codes immer über einen von der jeweiligen Karte separat verschickten PIN-Brief zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere gesonderte Hinweisseite zur ersten Inbetriebnahme Ihrer Karte: https://www.d-trust.net/de/inbetriebnahme-karten. Hier finden Sie eine Übersicht zu den jeweiligen Anforderungen der unterschiedlichen Kartengenerationen D-Trust Card 4.1 bzw. D-Trust Card 4.4 sowie D-Trust Card 5.1 bzw. D-Trust Card 5.4.
Sie erhalten den Link zum Download der kostenfreien Software D-Trust Card Assistant immer automatisch per E-Mail, wenn Ihre Karte bei D-Trust produziert wird. Wir empfehlen Ihnen, immer die aktuellste Version des D-Trust Card Assistant zu verwenden.
Der per E-Mail bereitgestellte Link hat immer nur eine begrenzte Gültigkeit. Sollte diese abgelaufen sein, können Sie einen neuen Link anfordern. Klicken Sie hierzu einfach den in der E-Mail bereitgestellten Link. Unser System wird Ihnen automatisiert eine neue E-Mail mit einem Download generieren. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an support@d-trust.net.
Um Zertifikate überprüfbar zu machen, ist immer eine Freischaltung erforderlich. Die Freischaltung ist immer zwingend erforderlich um qualifizierte elektronische Signaturen oder Siegel mit Ihrer Karte zu leisten.
Alle Zertifikate von Karten, die über das D-Trust Portal bestellt wurden, werden innerhalb von ca. 24 Stunden nach Versand der Karten automatisch freigeschaltet. Eine Bestätigung des Erhalts von Karte und PIN-Brief ist nicht notwendig. Bitte setzen Sie sich mit unserem Support (support@d-trust.net) in Verbindung, wenn Sie Ihre Karte nach Erhalt der Versandbestätigung nicht innerhalb von bis zu 14 Tagen erhalten haben.
Sollten Sie eine der PINs Ihrer Karten mehr als dreimal falsch eingeben, wird diese PIN gesperrt. Zum Entsperren benötigen Sie den zugehörigen PUK und die Software D-Trust Card Assistant, die Sie auch zur Initialisierung der Karte verwenden.
Wir empfehlen Ihnen, immer die aktuellste Version des D-Trust Card Assistant zu verwenden. Die Software wird Ihnen immer beim Versand der Karte als Download per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie:
Alle Karten werden mit einem PUK ausgeliefert, der je nach Karte die folgenden PINs entsperren kann:
- Transport-PIN
- Signatur- oder Siegel-PIN (individuell vergeben)
- Card-PIN oder AUT-PIN (individuell vergeben)
Bitte folgen Sie den Anweisungen des D-Trust Card Assistant zur Entsperrung Ihrer PIN mittels der PUK. Eine Hilfestellung finden Sie passend zu Ihrer Karte auf unserer Übersichtsseite.
Die CAN (Card Access Number) ist notwendig für den Einsatz bei den Karten D-Trust Card 5.1 oder D-Trust Card 5.4.
Sie finden Ihre individuelle 6-stellige CAN aufgedruckt auf der Kartenvorderseite.
Die CAN (Card Access Number) ist notwendig für den Einsatz bei den Karten D-Trust Card 5.1 oder D-Trust Card 5.4.
Über die Eingabe der 6-stelligen CAN wird ein sicherer Kanal zum Kartenchip aufgebaut über den die Karte mit Ihrer jeweiligen Softwareanwendung kommuniziert. Die CAN kann von der Anwendung gespeichert werden, so dass die Eingabe nur einmalig bei erster Nutzung erfolgt.
Sperren von Signatur- und Siegelkarten
Bitte melden Sie den Verlust einer Karte unverzüglich bei D-Trust. Das Gleiche gilt, wenn der Verdacht auf missbräuchliche Nutzung einer Karte besteht. In diesen Fällen sollten Sie die Karte sofort sperren lassen.
Informationen zur Sperrung finden Sie hier.
Laut eIDAS-Verordnung hat ein Vertrauensdiensteanbieter (D-Trust) ein qualifiziertes Zertifikat unverzüglich zu sperren, wenn
- Eine Person, die einen Signaturschlüssel besitzt oder deren vertretungsberechtigte Person (= sperrberechtigte dritte Person) es verlangt,
- das Zertifikat aufgrund falscher Angaben ausgestellt wurde,
- der Vertrauensdiensteanbieter seine Tätigkeit beendet und diese nicht von einem anderen Vertrauensdiensteanbieter fortgeführt wird,
- die Person, die die Zertifikate besitzt (Sie) ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt,
- weitere Sperrungsgründe vertraglich vereinbart wurden,
- die antragstellende Person reklamiert hat, dass ihre Karte und der PIN-Brief nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Versandankündigung bei ihr angekommen sind.
Sobald Sie Ihre Signatur- oder Siegelkarte nicht mehr benötigen, lassen Sie diese sperren und machen Sie diese selbst unbrauchbar, indem Sie den Chip – z. B. mit einem Locher – zerstören. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie alle mit dieser Karte verschlüsselten Daten nur mit genau dieser Karte und den dazugehörigen Schlüsseln und PINs wieder entschlüsseln können. Sofern Sie die Karte noch zur Entschlüsselung von Daten benötigen, bewahren Sie diese deshalb an einem sicheren Ort auf.
ine Sperrung kann in Schriftform oder elektronisch über das Kundenportal erfolgen. Für die Organisation wird zu jeder Karte eine sperrberechtigte Person hinterlegt, die von D-Trust ein Sperrpasswort per Brief erhält.
Informationen zur Sperrung finden Sie hier.
D-Trust hat bis Anfang 2024 in einzelnen Projekten noch die Möglichkeit der Nutzung von SMS-TAN für Bestellungen angeboten. Dies betrifft insbesondere alle Bestellungen bei D-Trust vor Dezember 2021 oder Bestellungen, die nach diesem Stichtag auf alternativen Antragswegen (z. B. über D-Trust-Partner, -Kunden und -Reseller) getätigt wurden.
Wenn Sie als Kunde eine Registrierung und Bestellung im D-Trust Portal vorgenommen haben, kommt das SMS-TAN-Verfahren nicht zum Tragen. Die innerhalb des Portals bestellten Produkte unterstützen das SMS-TAN-Verfahren nicht.
Das SMS-TAN-Verfahren wird für neue Projekte oder Bestellungen bei D-Trust nicht mehr angeboten.
Kunden, die noch Karten mit SMS-TAN nutzen, können diese weiterhin mittels der TAN-Eingabe sperren. Informationen zur Sperrung finden Sie hier.
Allgemeine Fragen
Bitte beachten Sie unsere gesonderte Hinweisseite zur ersten Inbetriebnahme Ihrer Karte: https://www.d-trust.net/de/inbetriebnahme-karten. Hier finden Sie eine Übersicht zu den jeweiligen Anforderungen der unterschiedlichen Kartengenerationen D-Trust Card 4.1 bzw. D-Trust Card 4.4 sowie D-Trust Card 5.1 bzw. D-Trust Card 5.4.
Für den Einsatz der Signatur- oder Siegelkarte brauchen Sie ein Kartenlesegerät und – abhängig von der Anwendung, die Sie nutzen wollen – eine Zusatzsoftware.
Eine Auswahl geeigneter Kartenleser, ein Beispiel einer Middleware oder einer Signatursoftware können Sie im Shop für Kunden der D-Trust bei REINER SCT erwerben.
D-Trust arbeitet mit vielen Herstellern von Signatursoftware zusammen. Eine Liste mit Anbietern finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Bestimmte Anwendungen wie Adobe Acrobat, Microsoft Outlook oder Firefox kommunizieren nicht direkt mit dem Lesegerät und benötigen eine sogenannte Middleware (zum Beispiel Nexus Personal oder SC Interface von cryptovision).
Insbesondere für die Nutzung der Karten bei ELSTER oder in der browserbasierten Anwendung CMS des Unified Patent Court (UPC) ist eine Middleware zwingend erforderlich.
D-Trust arbeitet mit mehreren Herstellern von Middleware zusammen. Eine Aufstellung mit zu Ihrer Signaturkarte und Anwendung passenden Anbietern finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Hier finden Sie einen Auszug aktueller Anwendungen, die qualifizierte elektronische Signaturen unterstützen:
- ELSTER Steuererklärung
https://www.elster.de/ - Elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen bei der IHK
https://euz.ihk.de/euzweb/euz-altanwendung2 - Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen / e-Vergabe-Plattform des Bundes
https://www.evergabe-online.de - Bauausschreibungsplattform AVA-Online in Bayern
https://www.vergabe.bayern.de/ - Bauausschreibungsplattform AVA-Online in Berlin
https://www.berlin.de/vergabeplattform/ - Vergabeplattform subreport
https://subreport.de/ (Login ELViS) - Vergabe24 – öffentliche Ausschreibungen
www.vergabe24.de - Logistikzentrum Baden-Württemberg
https://www.lzbw.de/start - Vergabeplattform Bremen
https://www.vergabe.bremen.de - Vergabemarktplatz NRW
https://www.evergabe.nrw.de/ - Öffentliche und private Bauausschreibungen über bi-online
https://www.bi-medien.de/ - Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
https://egvp.justiz.de/ - (Nationaler) Emissionshandel
https://www.dehst.de/ - Strompreiskompensation
https://www.dehst.de/ - Carbon Leakage Kompensation
https://www.dehst.de/ - Online-Abfrage des Rentenkontos
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de - Unified Patent Court (UPC) der EU
https://www.unified-patent-court.org/ - Rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
https://www.dpma.de/ - Elektronisches Abfallnachweisverfahren mit ZEDAL
https://www.zedal.de/ - Elektronisches Abfallnachweisverfahren mit eANVportal
https://www.eanvportal.de/
Für die Nutzung der Signaturkarten im ELSTER Portal, ist eine D-Trust Card 4.1. Standard notwendig. Neben dieser Einzelsignaturkarte arbeitet das ELSTER-Portal mit der Middleware Nexus Personal, die zwingend erforderlich ist.
Die D-Trust Signaturkarten M100 oder Multi sind für diese Anwendung nicht geeignet. Bitte bestellen Sie unsere D-Trust Card 4.1a Standard. Sie erhalten die Karte im D-Trust Portal.
Bei Bedarf erhalten Sie die Middleware Nexus Personal im Shop für Kunden der D-Trust bei REINER SCT. . Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu passenden Anbietern für Ihre Signaturkarte auf unserer Übersichtsseite.
Für die Anwendung des Unified Patent Court (UPC), ist eine Signaturkarte notwendig, die neben einem qualifizierten Zertifikat für die elektronische Signatur auch eine Authentifizierung einer eIDAS konformen CA gegenüber der Anwendung ermöglicht.
Die Standard D-Trust Signaturkarten sind deshalb für diese Anwendung nicht geeignet. Geeignete Produkte für die Anwendung beim UPC sind:
- Die D-Trust Card 4.1a UPC. Sie erhalten die Karte im D-Trust Portal.
- Die D-Trust Card 4.1a UPC ist eine Einzelsignaturkarte ohne berufliches Attribut im Zertifikat. Aktuell geben wir diese Karten mit einer eingeschränkten Gültigkeit bis zum 28.09.2026 heraus.
- Der Patentanwaltsausweis Plus. Dieser durch die Patentanwaltskammer herausgegebene Sichtausweis für Patentanwältinnen und Patentanwälte ist eine D-Trust Einzelsignaturkarte mit einem beruflichen Attribut im Zertifikat.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu passendem Zubehör für Ihre Signaturkarte auf unserer Übersichtsseite.
Mit dem Versand der Karte erhalten Sie die Software D-Trust Card Assistant kostenfrei bereitgestellt. Diese Software benötigen Sie zur erstmaligen Inbetriebnahme (PIN-Vergabe) Ihrer Karte.
Für den Einsatz der Karte bei der Anwendung des UPC benötigen Sie:
- ein Kartenlesegerät
- eine Zusatzsoftware, die sogenannte Middleware, für die Authentifizierungsanwendung und
- eine Signatursoftware.
Die Karten arbeiten problemlos mit der Middleware von cryptovision, die oft schon durch die Arbeit mit dem Europäischen Patentamt (EPA) bei Patentanwälten und Patentanwältinnen im Einsatz ist.
Sollten Sie bisher keine Middleware im Einsatz haben, besteht die Möglichkeit das Programm Nexus Personal sowie eine Signatursoftware und einen geeigneten Kartenleser im Shop für Kunden der D-Trust bei REINER SCT zu erwerben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu passendem Zubehör für Ihre Signaturkarte auf unserer Übersichtsseite.
Im Rahmen der Anwendungen der DEHSt zu den Kompensationen bei Carbon Leakage und Strompreis sind Unternehmen verpflichtet Unterlagen signiert mit QES bei der Virtuellen Poststelle der DEHSt hochzuladen.
Es sind dabei drei Personengruppen zur Signatur aufgefordert:
- Antragstellende Personen der Unternehmen, die die Kompensation erhalten möchten und
- Prüfberechtigte Personen (Auditorinnen und Auditoren), die Angaben zu den ökologischen Gegenleistungen bestätigen.
Diese beiden Personengruppen können Qualifizierte Signaturkarten zur Einzelsignatur (Bsp. D-Trust Card 5.1 Std.) einsetzen. Ebenso ist der Einsatz von Stapelsignaturkarten am Arbeitsplatz möglich (Bsp. D-Trust Card 5.1 M100).
- Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen, die tatsachenbezogene Angaben im jeweiligen Beihilfeantrag mit Ihrer Signatur bestätigen. Zusätzlich ist für diese Personengruppe vorgeschrieben, dass das Signaturzertifikat ein Berufsattribut enthält. Bitte wählen Sie deshalb eine Profession Card der D-Trust zur Signatur aus. Empfohlen sind für Einzelsignaturen die Profession D-Trust Card 54.1 Std. und für Stapelsignaturen die Profession D-Trust Card 54.1 M100.
Bei Bedarf erhalten Sie notwendige Kartenlesegeräte auch im Shop für Kunden der D-Trust bei REINER SCT.
Für die Anwendung ICS2 (Import Control System 2) des Zolls benötigen Sie keine qualifizierte Siegelkarte. Der Einsatz der D-Trust Qualified Seal ID ist für die ICS2-Anwendung empfohlen.
Für die Anwendung der EU-Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) sind qualifizierte Siegel erforderlich. Bitte bestellen Sie mindestens eine qualifizierte Siegelkarte (Einzelsiegelkarte, Siegel D-Trust Card Standard) im D-Trust Portal. Sollten Sie bereits eine Siegel D-Trust Card Multi im Einsatz haben, können Sie diese ebenso verwenden.
Die Siegelkarte kommt einmalig zum Einsatz, um die bei EPREL hinterlegten Registrierungsdaten des Unternehmens zu siegeln und damit zu bestätigen. Diese Siegelung ist sowohl für neu hinzukommende Unternehmen erforderlich als auch für Unternehmen, die bereits seit längerer Zeit bei EPREL registriert sind. Die so in ihrer Herkunft und Identität bestätigten Unternehmensdaten werden in der EPREL-Datenbank hinterlegt.
Der Einsatz der D-Trust Qualified Seal ID ist für die EPREL-Anwendung nicht zugelassen.
Bitte beachten Sie, dass Einzelunternehmer (z. B. eingetragene Kaufleute) keine Siegelkarten beantragen können. Die EPREL-Anwendung sieht hier den Einsatz einer Qualifizierten Elektronischen Signatur inkl. Organisationsattribut im Zertifikat vor.
Für die Anwendung der EU-Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) sind qualifizierte Siegel erforderlich. Eine Besonderheit ist die notwendige Eintragung des sogenannten Organisation Identifiers in der Oberfläche des EU-Portals zur EPREL-Anwendung.
Um den Organisation Identifier aus Ihrer D-Trust-Siegelkarte auszulesen, benötigen Sie die Software D-Trust Card Assistant. Diese wird Ihnen kostenfrei als Download zur Verfügung gestellt, wenn Sie eine Siegelkarte bei D-Trust bestellen. Bitte folgen Sie den Hinweisen in der PDF-Anleitung zum Auslesen des Organisation Identifiers.
D-Trust bietet Signatur- und Siegelkarten in zwei Kartengenerationen an.
Karten der Generation 4.x (Signatur D-Trust Card 4.1 sowie Siegel D-Trust Card 4.4) arbeiten mit dem Betriebssystem CardOS5.4. Sie sind derzeit mit einer Gültigkeit von 2 Jahren erhältlich.
Karten der Generation 5.x (Signatur D-Trust Card 5.1 sowie Siegel D-Trust Card 5.4) arbeiten mit dem Betriebssystem CardOS6.0. Sie werden ab Ende 2023 mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren angeboten. Bitte prüfen Sie vor Einsatz der Karten aus der Generation 5.x die Kompatibilität mit Ihrer Anwendungssoftware. Es kann auch ein Firmware-Update bei Ihrem Kartenleser erforderlich sein.
Hinweise zu den unterschiedlichen Kartengenerationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Eine Standardsignatur- oder -siegelkarte ist für einzelne Signaturen oder Siegel pro PIN-Eingabe am Arbeitsplatz ausgelegt. Abweichend von den Standardkarten sind bei den Stapel- und Multikarten mehrere Signaturvorgänge unter einmaliger Eingabe der PIN ausführbar.
Außerdem unterscheiden sich die Karten in den eingesetzten kryptografischen Schlüsseln. Während die Standardkarten mit Schlüsseln im RSA-Format arbeiten, kommen bei den Multikarten ECC-basierte Schlüssel zum Einsatz.
Die Multikarten von D-Trust werden bevorzugt in einer gesicherten Umgebung wie einem Serverraum eingesetzt. Benötigen Sie eine Mehrfachsignatur in Ihrem Büro, so verwenden Sie bitte eine D-Trust Card M100 für Stapelsignaturen bis zu 100 Stück pro Eingabe der PIN.
Für qualifizierte Siegel bietet D-Trust keine Stapelverarbeitungskarten an.
In allen Fällen wird bei der Verwendung einer Mehrfachsignaturkarte eine dafür speziell lizenzierte Signatursoftware benötigt.
Im Gegensatz zu einer Signaturkarte werden die Zertifikate einer Siegelkarte auf eine juristische Person (z. B. Behörde oder Organisation) ausgestellt. Da im Zertifikat einer Siegelkarte keine natürliche Person aufgeführt ist, kann eine Siegelkarte von allen berechtigten Mitarbeitenden genutzt werden. Siegelkarten finden immer dort Verwendung, wo es um den Stempel oder die Bestätigung einer Organisation geht (z. B. Zeugnisse, Bescheide).
Auf unserer zentralen Übersichtsseite finden Sie eine Auflistung von Signatursoftware diverser Hersteller, die Sie bei unseren Signaturkarten nutzen können. Ihr Anbieter ist nicht in der Liste? Bitte wenden Sie sich an unseren Vertrieb (vertrieb@d-trust.net), damit wir prüfen können, ob die Signaturkomponenten unsere Karten gegebenenfalls unterstützt werden.
Das Zertifikat einer Signaturkarte enthält die persönlichen Daten Name, Vorname (Rufname) und optional eine E-Mail-Adresse.
Bitte beachten Sie, dass im Antragsprozess der präferierte Vorname (Rufname) angegeben werden muss. Die Zeichenanzahl im Zertifikat ist begrenzt, sodass insbesondere bei mehreren Vornamen auf den Rufnamen zurückgegriffen wird.
Zusätzlich können Organisationsdaten oder Zertifikatserweiterungen wie Pseudonyme oder monetäre Beschränkungen im Zertifikat eingetragen werden.
Für die Aufnahme eines ausgewählten Berufsattributs in einer Signaturkarte bitten wir Sie, die D-Trust Karte mit Berufsattribut (Profession D-Trust Card) zu bestellen. Das Berufsattribut ist nachweispflichtig. Sie müssen mit dem Antrag eine Bestätigung (z. B. von einer Kammer) einreichen
Sie haben die Möglichkeit, in Ihr Zertifikat ein Pseudonym aufnehmen zu lassen. Im Zertifikat erscheint anstelle Ihres Namens dann das Pseudonym. Dieses wird durch den Anhang „:PN“ gekennzeichnet.
Jedes Pseudonym darf nur einmal vergeben werden.
Pseudonyme, die bei D-Trust-Standardkarten oder bei einer D-Trust Multicard 100 gewünscht werden, werden grundsätzlich durch D-Trust vergeben.
Ein kostenpflichtiges Wunschpseudonym, das z. B. auf den Firmennamen verweist oder den Verwendungszweck der Signaturkarte beschreibt, kann nur in Verbindung mit einer D-Trust Card Multi im Antrag angegeben werden. Falls das von Ihnen gewählte Pseudonym bereits existiert, müssen wir es ggf. ablehnen bzw. nummerieren.
Die Eintragung eines Pseudonyms empfiehlt sich z. B. beim Einsatz von Mehrfachsignaturkarten für das elektronische Rechnungsmanagement. Ist in Ihrem Zertifikat eine Organisation mit hinterlegt, wird die Organisation über die Nutzung des Pseudonyms informiert.
Hinweis: Zahlreiche E-Government-Anwendungen sind nicht nutzbar, wenn ein Pseudonym im Zertifikat enthalten ist. Siegelkarten sind grundsätzlich von einer Pseudonymisierung ausgenommen.
Nein, denn die Verwendung einer auf eine natürliche Person ausgestellten Signaturkarte ist immer auf diese Person beschränkt. Alle damit getätigten rechtsverbindlichen Erklärungen werden immer der Person zugeordnet, die im Zertifikat eingetragen ist – unabhängig davon, wer die Signaturkarte tatsächlich benutzt hat. Achten Sie deshalb auf Ihre Signaturkarte und die Verwahrung der Karte. Teilen Sie insbesondere niemandem Ihre persönliche PIN mit. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Karte missbräuchlich genutzt wurde, lassen Sie die Karte bitte sperren.
Hinweis: Eine auf eine juristische Person ausgestellte D-Trust Siegelkarte kann von mehreren berechtigten Personen genutzt werden.
Zusatzprodukte für Ihre Signatur- oder Siegelkarte wie z. B. Kartenlesegeräte können Sie im Shop für Kunden der D-Trust bei REINER SCT erwerben. Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise zu den unterschiedlichen Kartengenerationen auf unserer Übersichtsseite.
Wir testen regelmäßig Geräte unterschiedlicher Hersteller im Zusammenspiel mit unseren Kartenprodukten.
Sie finden empfohlene Geräte auf unserer Übersichtsseite. Bitte beachten Sie insbesondere, dass beim Einsatz der D-Trust Card 5.1 oder D-Trust Card 5.4 ein Update der Firmware Ihres Kartenlesegeräts erforderlich sein kann.
Das Gerät cyberJack e-com wird für den Einsatz mit unseren Karten nicht mehr empfohlen.
Kartenlesegeräte können Sie im Shop für Kunden der D-Trust bei REINER SCT erwerben.
D-Trust bietet die Mehrfachbestellung für qualifizierte Siegelkarten oder für Testprodukte an. Bitte wählen Sie am Ende des Bestellvorgangs die gewünschte Anzahl aus. Alle Karten aus der Mehrfachbestellung enthalten exakt die gleichen Zertifikatsdaten. Bei einer Mehrfachbestellung von Siegelkarten ist nur eine Identifikation erforderlich. Eine Mehrfachbestellung von qualifizierten Signaturkarten ist aktuell nicht möglich.
Aus Sicherheitsgründen wird Ihr PIN-Brief zwei Tage nach dem Versand der Signatur- oder Siegelkarte produziert und verschickt.
Bitte klären Sie zunächst mit unserem Supportteam mögliche Ursachen. Weitere Hinweise zur Reklamation unserer Kartenprodukte finden Sie hier:
Sie erhalten von uns rechtzeitig per E-Mail den Hinweis, dass Ihre Signatur- oder Siegelkarte demnächst ungültig wird.
Sie können für Signaturkarten dann eine Nachbestellung für eine Folgekarte vornehmen. Bitte beachten Sie die Hinweise aus der Informations-E-Mail, die wir Ihnen bei Ablauf der Kartegültigkeit zusenden.
Hinweis: Ein Folgeantrag oder eine Nachbestellung für Siegelkarten ist nicht möglich.
Der Adobe Reader erkennt Signaturen in Dokumenten automatisch und ermöglicht die Ansicht eines Unterschriftenfensters. Dort bekommen Sie gültige Signaturen mit einer grünen Markierung angezeigt und können weitere Details einsehen.
Sollte der Adobe Reader die Signatur als unbekannt ausweisen, können Sie ein Update der Vertrauensdienste anstoßen.
Wählen Sie in Ihrem Adobe Reader unter „Bearbeiten“ die „Einstellungen“ aus. Hier finden Sie den Eintrag „Vertrauensdienste“. Ein Update auf die aktuellste Version der Adobe Trusted List sowie ein Update auf die aktuellste Version der European Trusted List können an dieser Stelle angestoßen werden. Nach einem Update sollte die vorher unbekannte Signatur bei einer erneuten Prüfung als gültig dargestellt werden.
LDAP ist die Abkürzung für das „Lightweight Directory Access Protocol“. Es ist im Prinzip das öffentliche Telefonbuch für den öffentlichen Teil der digitalen Zertifikate. Hier können Sie Zertifikate auf dem D-Trust-Verzeichnisdienst abfragen.
Abhängig vom gewählten Zertifikatsprodukt werden die Zertifikate im Verzeichnisdienst LDAP veröffentlicht. Bei Signatur- und Siegelkarten können Sie im Antragsprozess auswählen, ob Sie diese Option wahrnehmen möchten.
Beachten Sie hier bitte, dass einige Anwendungen die Veröffentlichung im LDAP voraussetzen. Dazu gehören z. B. die Vergabeplattform des Bundes sowie die Emissionshandelsstelle.
Eine Einwilligung zur Veröffentlichung in der Online-Zertifikatsdatenbank der D-Trust können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte richten Sie den Widerruf unter Angabe Ihrer Antrags-ID schriftlich an D-Trust GmbH, Antragsbearbeitung, Kommandantenstr. 15, 10969 Berlin.
Sollten Sie sich gegen einen Eintrag in die Online- Zertifikatsdatenbank der D-Trust entscheiden, so kann diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig gemacht werden.
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