Hilfe zu unseren D-Trust Signatur- und Siegelkarten
Haben Sie Fragen zu unseren D-Trust Signatur- und Siegelkarten? Dann helfen wir Ihnen gern. Schauen Sie doch mal in unsere FAQ – vielleicht finden Sie dort schon die Antwort auf Ihre Frage. Ansonsten stehen wir Ihnen auch gern Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 030 2598-0.
FAQ – häufige Fragen zu unseren D-Trust Signatur- und Siegelkarten
Hier finden Sie die Antworten auf Fragen, die unsere Kunden häufig an uns stellen. Unsere Signatur- und Siegelkarten können Sie im D-Trust Portal bestellen, dafür ist eine einmalige Registrierung notwendig.
Bestellung von Karten
Laut Gesetz muss die Beantragung einer Signatur- oder Siegelkarte immer mit einer persönlichen Identifizierung des Antragstellers einhergehen. Das ist in der eIDAS-Verordnung für qualifizierte Vertrauensdienste so geregelt. Dafür müssen Sie ein offizielles Ausweisdokument (z. B. einen Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel [eAT]) vorlegen, das noch mindestens vier Wochen lang gültig ist.
Hinweis: Bei Siegelkarten darf der Antrag nur von einer zeichnungsberechtigten Person der Organisation bestellt werden.
Für die Identifizierung bei der Antragstellung haben Sie folgende Alternativen:
- PostIdent-Verfahren: Sie füllen Ihre Antragsunterlagen aus und lassen sich bei einer Postfiliale über das PostIdent-Verfahren identifizieren. Alternativ geben Sie die PostIdent-Vorgangsnummer vom Coupon, der Ihnen im Bestellprozess zur Verfügung gestellt wird, in der PostIdent-App ein. Damit steht Ihnen die schnelle und komfortable Identifizierung mittels der Online-Ausweisfunktion Ihres deutschen Personalausweises zur Verfügung. Hier geht’s zur Antragstellung.
- NotarIdent-Verfahren: Sie füllen Ihre Antragsunterlagen aus und lassen sich bei einem Notar identifizieren. Hier geht’s zur Antragstellung.
- BotschaftsIdent-Verfahren: Sie füllen Ihre Antragsunterlagen aus und lassen sich bei einer deutschen Botschaft im Ausland identifizieren. Hier geht’s zur Antragstellung.
- IHK: Über 60 Industrie- und Handelskammern im gesamten Bundesgebiet bieten einen Mitgliederservice für Signaturkarten an. Dort werden Sie durch die Antragstellung geleitet und gleichzeitig identifiziert. Eine Übersicht der teilnehmenden IHK-Geschäftsstellen finden Sie hier.
- D-Trust-Registrierungsstellen: Für Kunden, die einen größeren Bedarf an Signatur- oder Siegelkarten haben, bieten wir über verschiedene Verfahren die Möglichkeit, eigene Mitarbeiter oder Kunden selbst zu identifizieren. Wenn Ihre Organisation Registrierungsstelle werden möchte, sprechen Sie bitte mit dem D-Trust-Vertrieb (vertrieb@d-trust.net). Für Behörden bietet D-Trust in diesem Zusammenhang das BehördenIdent-Verfahren an. Weitere Informationen finden Sie hier.
- D-Trust vor Ort in Berlin: Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung unter service@d-trust.net.
Aktuell können Karten, abhängig vom Kartentyp, entweder über das D-Trust Portal oder über spezielle Antragsseiten bestellt werden. Über welchen Link für Ihre Karte eine Bestellung möglich ist, erfahren Sie auf dieser Seite: Bestellung von Signatur- und Siegelkarten.
Bitte bestellen Sie Ihre Folgekarte unter diesem Link.
Aktuell können Sie über das D-Trust Portal nur Erstbestellungen für alle Karten der Kartengeneration 4.x auslösen.
Sie haben eine D-Trust Signaturkarte, deren Gültigkeit endet? Für diese Karte können Sie den Folgekartenantrag hier bestellen.
Neben der elektronischen Beantragung einer Folgekarte mit SMS-TAN-Verfahren besteht die Möglichkeit, ein Bestellpasswort für die digitale Beantragung einer Folgekarte anzufordern. Nach Anforderung des Bestellpassworts wird dieses bei uns erzeugt und auf dem Postweg an Sie versandt.
Wir ermöglichen Ihnen ein vereinfachtes Antragsverfahren, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr Name hat sich zwischenzeitlich nicht geändert.
- Seit Ablauf der alten Signaturkarte sind nicht mehr als 180 Tage vergangen.
- Sie haben bisher nicht mehr als eine Folgekarten bei D-Trust bestellt.
- Ihr Ausweis, mit dem Sie sich bei der Vorgängerkarte identifiziert haben, ist noch mindestens vier Wochen gültig.
Mit unserem vereinfachten Antragsverfahren müssen Sie sich für zwei Folgekartenanträge nicht erneut identifizieren. Bei der dritten Beantragung einer Folgekarte sind wir aus regulatorischen Gründen verpflichtet, eine neue Identifizierung anzufordern. Bitte bestellen Sie in diesem Fall eine neue Signaturkarte im D-Trust Portal oder wenden Sie sich an die Ausgabestelle bei der Sie Ihre Signaturkarte ursprünglich erworben haben.
Hinweis: Ein Folgeantrag für Siegelkarten ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund regulatorischer Vorgaben Anfang 2023 eine Anpassung bei der Bestellung von Folgekarten erfolgen musste.
D-Trust muss in regelmäßigen Abständen eine aktuelle, erneute Identifizierung der Antragstellerinnen und Antragsteller nachweisen. Deshalb kann mit einer bestehenden Identifizierung nur noch zweimal eine Folgekarte beantragt werden.
Wenn Sie von dieser Regelung betroffen sind, bitten wir Sie, Ihre neue Signaturkarte über das D-Trust Portal zu bestellen oder wenden Sie sich an die Ausgabestelle bei der Sie Ihre Signaturkarte ursprünglich erworben haben.
Haben Sie schon eine Identifizierung vorgenommen und alle erforderlichen Dokumente per Post an D-Trust geschickt? Dies ist die Voraussetzung für den Beginn der Produktion Ihrer Karte. Die Produktion Ihrer Signatur- oder Siegelkarte durchläuft verschiedene Prozesse: von der Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit bis zur Zertifikatserstellung. Daher planen Sie bitte nach Beantragung der Signatur- oder Siegelkarte ein wenig Zeit bis zum Erhalt der Karte ein.
Alle erforderlichen Schritte werden Ihnen nach Einloggen im Dashboard des D-Trust Portals direkt bei der jeweiligen Bestellung angezeigt. Am Ende des Bestellprozesses steht Ihnen auch eine Checkliste zum Downloaden zur Verfügung, die als Hilfestellung für die weitere Antragsbearbeitung und Ihre persönliche Identifizierung dienen kann.
Zertifikate für qualifizierte Signaturkarten werden immer auf den Antragsteller (natürliche Person) ausgestellt.
Sie können zusätzlich den Namen der Organisation, bei der Sie arbeiten, in Ihr Zertifikat aufnehmen lassen. Dazu muss eine zeichnungsberechtigte Person der Organisation die Organisationszugehörigkeitsbescheinigung (OZB) für Ihren Antrag unterschreiben. Das OZB-Formular wird im Antragsprozess erzeugt und muss zusammen mit den Antragsunterlagen an D-Trust gesendet werden.
Hinweis: In Siegelzertifikaten (ausgestellt auf juristische Personen) wird immer der Organisationsname aufgenommen. Eine qualifizierte Siegelkarte kann nur von einer zeichnungsberechtigten Person der Organisation beantragt werden.
Wir bieten Ihnen zwei Signaturkarten mit Berufsattribut an.
- Für die Bestellung einer Signaturkarte für einzelne Signaturen mit Berufsattribut nutzen Sie bitte die folgende Antragsseite.
- Eine Stapelsignaturkarte für bis zu 100 Signaturen mit Berufsattribut pro PIN-Eingabe erhalten Sie auf dieser Antragsseite.
Ein Berufsattribut kann ausschließlich für verkammerte Berufe im Zertifikat hinterlegt werden. Ein Nachweis gegenüber D-Trust ist zwingend erforderlich. Hier kann beispielsweise eine Bestätigung der zuständigen Kammer eingereicht werden.
Eine Antragstellung mit Berufsattribut im Zertifikat über das D-Trust Portal ist aktuell nicht möglich.
D-Trust bietet in Partnerschaft mit über 60 Industrie- und Handelskammern im gesamten Bundesgebiet einen Mitgliederservice für Signaturkarten an. Dort werden Sie durch die Antragstellung geleitet und gleichzeitig identifiziert. Eine Übersicht der teilnehmenden IHK-Geschäftsstellen finden Sie hier.
Speziell für Sachverständige, die in den elektronischen Rechtsverkehr an Gerichten eingebunden sind, finden Sie unter dem folgenden Link ein Merkblatt, das auch die Beschaffung und Nutzung der Signaturkarten für Sachverständige beleuchtet:
Zusätzlich finden Sie unter dem nächsten Link weiterführende FAQ zu der IHK-Sachverständigen-Karte:
Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk bietet D-Trust eine spezielle Antragsseite. Bitte nutzen Sie in diesem Fall diese Antragsseite für die Bestellung Ihrer Signaturkarte.
Karteninitialisierung und -installation
Aus Sicherheitsgründen stellt D-Trust Ihnen alle PIN- und PUK-Codes immer über einen von der jeweiligen Karte separat verschickten PIN-Brief zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie den Link zum Download der Software D-Trust Card Assistant automatisch, wenn Ihre Karte bei D-Trust produziert wird. Wir empfehlen Ihnen, immer die aktuellste Version des D-Trust Card Assistant zu verwenden.
Für Signaturkarten enthält dieser Brief eine Transport-PIN, eine Card-PIN und einen PUK. Die Transport-PIN ersetzen Sie bei der Initialisierung Ihrer Karte durch eine von Ihnen individuell gewählte Signatur-PIN. Erst dann ist es möglich, mit Ihrer Karte Dokumente qualifiziert elektronisch zu unterschreiben. Die Card-PIN wird für das auf der Karte hinterlegte fortgeschrittene Zertifikat zur Verschlüsselung und Authentifizierung bereitgestellt. Wir empfehlen, diese Card-PIN auch durch eine individuell gewählte PIN zu ersetzen.
PIN-Briefe zu Siegelkarten enthalten nur eine Transport-PIN. Hier vergeben Sie bei Initialisierung entsprechend Ihre individuelle Siegel-PIN. Für Siegelkarten gibt es keine Card-PIN, da diese nur mit einem Zertifikat pro Karte ausgeliefert werden.
Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die bereitgestellte Kurzanleitung. Darin und im Video erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Initialisierung der D-Trust Signatur- und Siegelkarte funktioniert.
- Kurzanleitung (PDF): Initialisierung Ihrer D-Trust Card
- Video-Tutorial zur Initialisierung
Sollten Sie eine der PINs Ihrer Karten mehr als dreimal falsch eingeben, wird diese PIN gesperrt. Zum Entsperren benötigen Sie den zugehörigen PUK und die Software D-Trust Card Assistant, die Sie auch zur Initialisierung der Karte verwenden können.
Wir empfehlen Ihnen, immer die aktuellste Version des D-Trust Card Assistant zu verwenden. Die Software wird Ihnen immer beim Versand der Karte als Download per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie:
- Alle Karten der Generation 3.x werden mit einem Card-PUK und einem Signatur- bzw. Siegel-PUK ausgeliefert. Mit diesen beiden PUK kann ausschließlich die jeweilige PIN entsperrt werden. Ein Entsperren der Transport-PIN ist bei diesen Karten nicht möglich.
- Alle Karten der Generation 4.x werden mit einem PUK ausgeliefert, der sowohl die Transport-PIN als auch die Card-PIN als auch die Signatur- oder Siegel-PIN entsperren kann. Für diese Karten muss der D-Trust Card Assistant ab der Version 3.8.0.2 eingesetzt werden.
Um Zertifikate überprüfbar zu machen, ist jeweils eine Freischaltung erforderlich.
- Alle Zertifikate von Karten, die über das D-Trust Portal bestellt wurden, werden innerhalb von ca. 24 Stunden nach Versand der Karten automatisch freigeschaltet. Eine Bestätigung des Erhalts von Karte und PIN-Brief ist nicht notwendig. Bitte setzen Sie sich mit unserem Support (support@d-trust.net) in Verbindung, wenn Sie Ihre Karte nach Erhalt der Versandbestätigung nicht innerhalb von bis zu 14 Tagen erhalten haben.
- Für Karten, die über einen alternativen Antragsweg bestellt wurden (z. B. Folgekarten oder Berufsattributskarten), ist es notwendig, dass Sie den Empfang der Karte und des PIN-Briefs bestätigen. Hierfür nutzen Sie das SMS-TAN-Verfahren oder Sie senden die dem PIN-Brief automatisch beigefügte postalische Empfangsbestätigung von Ihnen persönlich unterschrieben an D-Trust zurück. Erst nachdem D-Trust die Bestätigung von Ihnen erhalten hat, wird Ihre Karte freigeschaltet und Sie können gültige Signaturen erzeugen.
Im Video erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Initialisierung der D-TRUST Signatur- und Siegelkarte funktioniert.
Sperren von Signatur- und Siegelkarten
Wenn Sie Ihre Signatur- oder Siegelkarte verloren haben oder sie in falsche Hände gelangt ist, sind Sie verpflichtet, Ihre Zertifikate unverzüglich zu sperren. Informationen zur Sperrung finden Sie hier.
Laut eIDAS-Verordnung hat ein Vertrauensdiensteanbieter (D-Trust) ein qualifiziertes Zertifikat unverzüglich zu sperren, wenn
- ein Signaturschlüssel-Inhaber oder sein Vertreter (sperrberechtigter Dritter) es verlangt,
- das Zertifikat aufgrund falscher Angaben ausgestellt wurde,
- der Vertrauensdiensteanbieter seine Tätigkeit beendet und diese nicht von einem anderen Vertrauensdiensteanbieter fortgeführt wird,
- der Zertifikatsinhaber (Sie) seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt,
- weitere Sperrungsgründe vertraglich vereinbart wurden,
- der Antragsteller reklamiert hat, dass seine Karte und der PIN-Brief nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Versandankündigung bei ihm angekommen sind.
Sobald Sie Ihre Signatur- oder Siegelkarte nicht mehr benötigen, lassen Sie diese sperren und machen Sie diese selbst unbrauchbar, indem Sie den Chip – z. B. mit einem Locher – zerstören. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie alle mit dieser Karte verschlüsselten Daten nur mit genau dieser Karte und den dazugehörigen Schlüsseln und PINs wieder entschlüsseln können. Sofern Sie die Karte noch zur Entschlüsselung von Daten benötigen, bewahren Sie sie also an einem sicheren Ort auf.
Bitte melden Sie den Verlust einer Karte unverzüglich bei D-Trust. Das Gleiche gilt, wenn der Verdacht auf missbräuchliche Nutzung einer Karte besteht. In diesen Fällen sollten Sie die Karte sofort sperren lassen.
Eine Sperrung kann in Schriftform oder elektronisch über das Kundenportal erfolgen. Für die Organisation wird zu jeder Karte eine sperrberechtigte Person hinterlegt, die von D-Trust ein Sperrpasswort erhält.
SMS-TAN-Verfahren
D-Trust bietet die Möglichkeit der Nutzung von SMS-TAN für Bestellungen an, die nicht über das D-Trust Portal getätigt wurden. Dies betrifft alle Bestellungen bei D-Trust vor Dezember 2021 oder Bestellungen, die nach diesem Stichtag auf alternativen Antragswegen (z. B. über D-Trust-Partner, -Kunden und -Reseller) getätigt wurden.
Wenn Sie als Kunde eine Registrierung im D-Trust Portal vorgenommen haben, kommt das SMS-TAN-Verfahren nicht zum Tragen. Die innerhalb des Portals bestellten Produkte unterstützen das SMS-TAN-Verfahren nicht.
Falls Sie noch keine Signatur- oder Siegelkarte beantragt haben, können Sie Ihre Mobilfunknummer im Rahmen eines Erstantrags angeben. Dies gilt ausschließlich für Karten, die nicht im D-Trust Portal bestellt werden. Die angegebene Mobilfunknummer wird dann ausschließlich für diesen Zweck bei D-Trust gespeichert und kann für das SMS-TAN-Verfahren genutzt werden.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Mobilfunknummer nachträglich registrieren zu lassen. Dazu benötigen Sie das Registrierungsgeheimnis, das wir Ihnen per Post an Ihre mit der Signaturkarte registrierte Meldeadresse senden. Ihr Registrierungsgeheimnis beantragen Sie hier.
Hinweis: Wenn Sie als Kunde eine Registrierung im D-Trust Portal vorgenommen haben, kommt das SMS-TAN-Verfahren nicht zum Tragen. Die innerhalb des Portals bestellten Produkte unterstützen das SMS-TAN-Verfahren nicht.
Das SMS-TAN-Verfahren bietet die folgenden Möglichkeiten:
- Elektronische Freischaltung
Bitte bestätigen Sie den Erhalt von Karte und PIN-Brief mittels SMS-TAN. Die Karte wird meist innerhalb von 30 Minuten freigeschaltet. Systembedingt kann sich diese Frist in Einzelfällen auf bis zu 24 Stunden verlängern. Sie erhalten in jedem Fall eine E-Mail-Bestätigung und Ihre Signaturkarte ist dann sofort einsatzbereit.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Karte über das D-Trust Portal bestellt haben, ist keine Freischaltung erforderlich.
- Elektronische Sperrung
Sie können Ihre Signatur- oder Siegelkarte bei Verdacht auf Missbrauch oder bei Verlust schnell und einfach per SMS-TAN im Sperrportal sperren lassen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Karten, die über das D-Trust Portal gestellt wurden, nicht per SMS-TAN gesperrt werden können. Diese Karten können Sie nach Login innerhalb des D-Trust Portals sperren. Sie finden weitere Informationen zur Sperrung von Zertifikaten hier.
- Elektronische Beantragung einer Folgekarte
Mit dem SMS-TAN-Verfahren haben Sie eine digitale Alternative, um zweimalig eine Folgekarte ohne erneute Identifizierung zu beantragen. Der Antrag geht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, elektronisch an D-Trust. Der Versand über den Postweg an D-Trust entfällt. - Elektronische Reklamation einer Karte/Austauschkarte
Bei der Reklamation einer Signatur- oder Siegelkarte werden Ihnen im SMS-TAN-Verfahren Ihre Antragsdaten angezeigt. Die erneute Eingabe Ihrer Daten entfällt somit.
Alternativ fordern Sie eine Reklamationskarte über einen neu ausgefüllten Antrag bei D-Trust an.
Hinweis: Für Karten, die über das D-Trust Portal bestellt wurden, finden Sie die Reklamationsmöglichkeit direkt im Portal. Sie finden weitere Informationen zur Reklamation Ihrer Signatur- oder Siegelkarte hier.
Allgemeine Fragen
Für den Einsatz der Signatur- oder Siegelkarte brauchen Sie ein Kartenlesegerät und – abhängig von der Anwendung, die Sie nutzen wollen – eine Zusatzsoftware.
Eine Auswahl geeigneter Kartenleser, ein Beispiel einer Middleware oder einer Signatursoftware können Sie im Shop für Kunden der Bundesdruckerei bei REINER SCT erwerben.
D-Trust arbeitet mit vielen Herstellern von Signatursoftware zusammen. Eine Liste finden Sie weiter unten in diesen FAQ.
Bestimmte Anwendungen wie Microsoft Outlook, Lotus Notes oder Firefox kommunizieren nicht direkt mit dem Lesegerät und benötigen eine sogenannte Middleware (zum Beispiel Nexus Personal).
Bei den D-Trust Signaturkarten kommen unterschiedliche Schlüssel-Verfahren zum Einsatz. Aus diesem Grund bitten wir Sie zu beachten, dass die Software Nexus Personal ausschließlich die D-Trust Einzelsignaturkarten (D-Trust Card Standard oder D-Trust Card UPC) unterstützt. Ein Einsatz der Stapel- oder Multisignaturkarten ist hier nicht möglich.
Für Stapel- oder Multisignaturkarten kann die Software des Herstellers cryptovision eingesetzt werden.
Hier finden Sie einen Auszug aktueller Anwendungen, die qualifizierte elektronische Signaturen unterstützen:
- Elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen bei der IHK
https://euz.ihk.de/euzweb/euz-altanwendung2 - Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen / e-Vergabe-Plattform des Bundes
https://www.evergabe-online.de - Bauausschreibungsplattform AVA-Online in Bayern
https://www.vergabe.bayern.de/ - Bauausschreibungsplattform AVA-Online in Berlin
https://www.berlin.de/vergabeplattform/ - Vergabeplattform subreport
https://subreport.de/ (Login ELViS) - Vergabe24 – öffentliche Ausschreibungen
www.vergabe24.de - Logistikzentrum Baden-Württemberg
https://www.lzbw.de/start - Vergabeplattform Bremen
https://www.vergabe.bremen.de - Vergabemarktplatz NRW
https://www.evergabe.nrw.de/ - Öffentliche und private Bauausschreibungen über bi-online
https://www.bi-medien.de/ - Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
https://egvp.justiz.de/ - (Nationaler) Emissionshandel
https://www.dehst.de/ - Online-Abfrage des Rentenkontos
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de - Rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
https://www.dpma.de/ - Elektronisches Abfallnachweisverfahren mit ZEDAL
https://www.zedal.de/ - Elektronisches Abfallnachweisverfahren mit eANVportal
https://www.eanvportal.de/
Für die Anwendung des Unified Patent Court (UPC), ist eine Signaturkarte notwendig, die neben einem qualifizierten Zertifikat für die elektronische Signatur auch ein qualifiziertes Zertifikat für die Authentifizierung gegenüber der Anwendung enthält.
Die normalen D-Trust Signaturkarten sind deshalb für diese Anwendung nicht geeignet. Bitte bestellen Sie unsere D-Trust Card 4.1a UPC. Sie erhalten die Karte im D-Trust Portal.
Die D-Trust Card 4.1a UPC ist eine Einzelsignaturkarte.
Mit dem Versand der Karte erhalten Sie die Software D-Trust Card Assistant kostenfrei bereitgestellt. Diese Software benötigen Sie zur erstmaligen Inbetriebnahme (PIN-Vergabe) Ihrer Karte.
Für den Einsatz der Karte bei der Anwendung des UPC brauchen Sie ein Kartenlesegerät und eine Zusatzsoftware, die sogenannte eine Middleware, für die Authentifizierungsanwendung und eine Signatursoftware.
Die Karten arbeiten problemlos mit der Middleware von cryptovision, die oft schon durch die Arbeit mit dem EPA bei Patentanwälten im Einsatz ist.
Sollten Sie bisher keine Middleware im Einsatz haben, besteht die Möglichkeit das Programm Nexus Personal sowie eine Signatursoftware und einen geeigneten Kartenleser im Shop für Kunden der Bundesdruckerei bei REINER SCT zu erwerben.
Ja. Als nationaler Vertrauensdiensteanbieter unterstützen wir das neue Frachtinformationssystem ICS2 mit unseren Zertifikaten. Für die konkrete Anwendung zum Versiegeln der Nachricht im Rahmen der ICS2 wird der Einsatz D-Trust Qualified Seal ID (Qualified Seal ID RSA-PSS P12 SMS) empfohlen.
Für die Anwendung ICS2 (Import Control System 2) des Zolls benötigen Sie keine qualifizierte Siegelkarte. Der Einsatz der D-Trust Qualified Seal ID ist für die ICS2-Anwendung empfohlen.
Für die Anwendung der EU-Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) sind qualifizierte Siegel erforderlich. Bitte bestellen Sie mindestens eine qualifizierte Siegelkarte (Einzelsiegelkarte, Siegel D-Trust Card Standard) im D-Trust Portal. Sollten Sie bereits ein Siegel D-Trust Card Multi im Einsatz haben, können Sie dieses ebenso verwenden.
Der Einsatz der D-Trust Qualified Seal ID ist für die EPREL-Anwendung nicht zugelassen.
Für die Anwendung der EU-Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) sind qualifizierte Siegel erforderlich. Eine Besonderheit ist die notwendige Eintragung des sogenannten Organisation Identifiers (nach Standard ETSI EN 319 412-1) in der Oberfläche des EU-Portals zur EPREL-Anwendung.
Um den Organisation Identifier aus Ihrer D-Trust-Siegelkarte auszulesen, benötigen Sie die Software D-Trust Card Assistant. Diese wird Ihnen kostenfrei als Download zur Verfügung gestellt, wenn Sie eine Siegelkarte bei D-Trust bestellen. Bitte folgen Sie den Hinweisen in der PDF-Anleitung zum Auslesen des Organisation Identifiers.
Die Siegelkarte kommt einmalig zum Einsatz, um die bei EPREL hinterlegten Registrierungsdaten des Unternehmens zu siegeln und damit zu bestätigen. Diese Siegelung ist sowohl für neu hinzukommende Unternehmen erforderlich als auch für Unternehmen, die bereits seit längerer Zeit bei EPREL registriert sind. Die so in ihrer Herkunft und Identität bestätigten Unternehmensdaten werden in der EPREL-Datenbank hinterlegt.
Eine Standardsignatur- oder -siegelkarte ist für einzelne Signaturen pro PIN-Eingabe am Arbeitsplatz ausgelegt. Abweichend von den Standardkarten sind bei den Stapel- und Multikarten mehrere Signaturvorgänge unter einmaliger Eingabe der PIN ausführbar.
Außerdem unterscheiden sich die Karten in den eingesetzten kryptografischen Schlüsseln. Während die Standardkarten mit Schlüsseln im RSA-Format arbeiten, kommen bei den Multikarten ECC-basierte Schlüssel zum Einsatz.
Die Multikarten von D-Trust werden bevorzugt in einer gesicherten Umgebung wie einem Serverraum eingesetzt. Benötigen Sie eine Mehrfachsignatur in Ihrem Büro, so verwenden Sie bitte die D-Trust Card M100 für Stapelsignaturen bis zu 100 Stück pro Eingabe der PIN.
Für qualifizierte Siegel bietet D-Trust keine Stapelverarbeitungskarten an.
In allen Fällen wird bei der Verwendung einer Mehrfachsignaturkarte eine dafür speziell lizenzierte Signatursoftware benötigt.
Im Gegensatz zu einer Signaturkarte werden die Zertifikate einer Siegelkarte auf eine juristische Person (z. B. Behörde oder Organisation) ausgestellt. Da im Zertifikat einer Siegelkarte keine natürliche Person aufgeführt ist, kann eine Siegelkarte von allen berechtigten Mitarbeitern genutzt werden. Siegelkarten finden immer dort Verwendung, wo es um den Stempel oder die Bestätigung einer Organisation geht (z. B. Zeugnisse, Bescheide).
Hier finden Sie eine Auflistung von Signatursoftware diverser Hersteller, die Sie bei unseren Signaturkarten nutzen können.
- Governikus GmbH & Co. KG
Produkt: Governikus Data Boreum - intarsys GmbH
Produkt: Sign Live! CC - Mentana-Claimsoft GmbHEin
Unternehmen der FP-Gruppe
Produkt: OfficeSigner - procilon GmbH
Produkt: proDESK - SecCommerce Informationssysteme GmbH
Produkt: SecSigner - secrypt GmbH
Produkt: digiSeal office
Das Zertifikat einer Signaturkarte enthält die persönlichen Daten Name, Vorname (Rufname) und optional eine E-Mail-Adresse.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere bei mehreren Vornamen im Antragsprozess der präferierte Vorname (Rufname) angegeben werden soll. Die Zeichenanzahl im Zertifikat ist begrenzt, sodass auf den Rufnamen zurückgegriffen wird.
Zusätzlich können Organisationsdaten oder weitere Zertifikatserweiterungen wie Pseudonyme oder monetäre Beschränkungen im Zertifikat eingetragen werden.
Für die Aufnahme eines ausgewählten Berufsattributs in einer Signaturkarte bitten wir Sie die D-Trust Karte mit Berufsattribut zu bestellen. Das Berufattribut ist nachweispflichtig. Sie müssen mit dem Antrag eine Bestätigung (z. B. von einer Kammer) einreichen.
Sie haben die Möglichkeit, in Ihr Zertifikat ein Pseudonym aufnehmen zu lassen. Im Zertifikat erscheint anstelle Ihres Namens dann das Pseudonym. Dieses wird durch den Anhang „:PN“ gekennzeichnet.
Jedes Pseudonym ist kostenpflichtig und darf nur einmal vergeben werden.
Pseudonyme, die bei D-Trust-Standardkarten oder bei einer D-Trust Multicard 100 gewünscht werden, werden grundsätzlich durch D-Trust vergeben.
Ein Wunschpseudonym, das z. B. auf den Firmennamen verweist oder den Verwendungszweck der Signaturkarte beschreibt, kann nur in Verbindung mit einer D-Trust Multicard im Antrag angegeben werden. Falls das von Ihnen gewählte Pseudonym bereits existiert, müssen wir es ggf. ablehnen bzw. nummerieren.
Die Eintragung eines Pseudonyms empfiehlt sich z. B. beim Einsatz von Mehrfachsignaturkarten für das elektronische Rechnungsmanagement.
Hinweis: Zahlreiche E-Government-Anwendungen sind nicht nutzbar, wenn ein Pseudonym im Zertifikat enthalten ist. Siegelkarten sind grundsätzlich von einer Pseudonymisierung ausgenommen.
Nein, denn die Verwendung einer auf eine natürliche Person ausgestellten Signaturkarte ist immer auf diese Person beschränkt. Alle damit getätigten rechtsverbindlichen Erklärungen werden immer dem Zertifikatsinhaber zugeordnet – unabhängig davon, wer die Signaturkarte tatsächlich benutzt hat. Achten Sie deshalb auf Ihre Signaturkarte und die Verwahrung der Karte und teilen Sie niemandem Ihre persönliche PIN mit. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Karte missbräuchlich genutzt wurde, lassen Sie die Karte bitte sperren.
Hinweis: Eine auf eine juristische Person ausgestellte D-Trust Siegelkarte kann von mehreren berechtigten Personen genutzt werden.
Zusatzprodukte für Ihre Signatur- oder Siegelkarte wie z. B. Kartenlesegeräte können Sie im Shop für Kunden der Bundesdruckerei bei REINER SCT erwerben.
Die folgenden Geräte sind mit unseren Karten der Generation 4.1 getestet:
- cyberJack RFID standard
- cyberJack RFID komfort
- cyberJack one
- cyberJack wave
Das Gerät cyberJack e-com wird für den Einsatz mit unseren aktuellen Karten nicht mehr empfohlen.
Kartenlesegeräte können Sie im Shop für Kunden der Bundesdruckerei bei REINER SCT erwerben.
Sie haben die Möglichkeit, weitere Karten auf Ihre Person zu bestellen. In unserer Bestellübersicht finden Sie die passenden Links zum von Ihnen gewünschten Produkt.
Haben Sie uns schon alle erforderlichen Dokumente per Post geschickt? Dies ist die Voraussetzung für den Beginn der Produktion Ihrer Karte. Die Produktion Ihrer Signatur- oder Siegelkarte durchläuft verschiedene Prozesse: von der Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit bis zur Zertifikatserstellung. Daher planen Sie bitte nach Beantragung der Signatur- oder Siegelkarte ein wenig Zeit bis zum Erhalt der Karte ein.
- Im D-Trust Portal wird Ihnen der Status Ihrer Bestellungen und der vorhandenen Produkte direkt im Dashboard angezeigt. Bitte loggen Sie sich zur Abfrage des Status entsprechend im D-Trust Portal ein.
- Wenn Sie für Ihre Bestellung noch nicht das D-Trust Portal genutzt haben, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Karte online bei der D-Trust GmbH abfragen. Rufen Sie dazu die Seite zur Statusabfrage auf und geben Sie dort Ihre individuelle Antrags-ID ein, die oben rechts auf dem Antragsformular steht.
- Möchten Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Folgekarte einsehen, nutzen Sie bitte die Seite zur Statusabfrage für Folgekarten.
Aus Sicherheitsgründen wird Ihr PIN-Brief zwei Tage nach dem Versand der Signatur- oder Siegelkarte verschickt.
Bitte klären Sie zunächst mit unserem Supportteam mögliche Ursachen. Weitere Hinweise zur Reklamation unserer Kartenprodukte finden Sie hier:
Sie erhalten von uns rechtzeitig per E-Mail den Hinweis, dass Ihre Signatur- oder Siegelkarte demnächst ungültig wird.
Sie können dann eine Folgekarte für Ihre Signaturkarte beantragen. Bitte stellen Sie den Folgekartenantrag hier.
Wir ermöglichen Ihnen ein vereinfachtes Antragsverfahren, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr Name hat sich zwischenzeitlich nicht geändert.
- Seit Ablauf der alten Signaturkarte sind nicht mehr als 180 Tage vergangen.
- Ihr Ausweis, mit dem Sie sich bei der Vorgängerkarte identifiziert haben, ist noch mindestens vier Wochen gültig.
Mit unserem vereinfachten Antragsverfahren müssen Sie sich für die Folgekarte nicht erneut identifizieren.
Hinweis: Ein Folgeantrag für Siegelkarten ist nicht möglich.
Der Adobe Reader erkennt Signaturen in Dokumenten automatisch und ermöglicht die Ansicht eines Unterschriftenfensters. Dort bekommen Sie gültige Signaturen mit einer grünen Markierung angezeigt und können weitere Details einsehen.
Sollte der Adobe Reader die Signatur als unbekannt ausweisen, können Sie ein Update der Vertrauensdienste anstoßen.
Wählen Sie in Ihrem Adobe Reader unter „Bearbeiten“ die „Einstellungen“ aus. Hier finden Sie den Eintrag „Vertrauensdienste“. Ein Update auf die aktuellste Version der Adobe Trusted List sowie ein Update auf die aktuellste Version der European Trusted List können an dieser Stelle angestoßen werden. Nach einem Update sollte die vorher unbekannte Signatur bei einer erneuten Prüfung als gültig dargestellt werden.
LDAP ist die Abkürzung für das „Lightweight Directory Access Protocol“. Es ist im Prinzip das öffentliche Telefonbuch für den öffentlichen Teil der digitalen Zertifikate. Hier können Sie Zertifikate auf dem D-Trust-Verzeichnisdienst abfragen.
Abhängig vom gewählten Zertifikatsprodukt werden die Zertifikate im Verzeichnisdienst LDAP veröffentlicht. Bei Signatur- und Siegelkarten können Sie im Antragsprozess auswählen, ob Sie diese Option wahrnehmen möchten.
Beachten Sie hier bitte, dass einige Anwendungen die Veröffentlichung im LDAP voraussetzen. Dazu gehören z. B. die Vergabeplattform des Bundes sowie die Emissionshandelsstelle.
Eine Einwilligung zur Veröffentlichung in der Online-Zertifikatsdatenbank der D-Trust können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte richten Sie den Widerruf unter Angabe Ihrer Antrags-ID schriftlich an D-Trust GmbH, Antragsbearbeitung, Kommandantenstr. 15, 10969 Berlin.
Sollten Sie sich gegen einen Eintrag in die Online- Zertifikatsdatenbank der D-Trust entscheiden, so kann diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig gemacht werden.
Sie haben noch Fragen?
Bei Fragen rund um unsere Signatur- und Siegelkarten hilf Ihnen unser Service-Team gerne weiter.