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Support Elektronischer Heil-/Berufsausweis (eHBA/eBA)

Hier finden Sie weitere Informationen zum elektronischen Heil-/Berufsausweis (eHBA/eBA) für Angehörige von Heilberufen und Betrieben der Gesundheitshandwerke.

Austauschaktion Idemia-eHBA der Generation G 2.1 (2026)

Wir haben alle betroffenen Kundinnen und Kunden im ersten Halbjahr 2026 per E-Mail, Brief oder telefonisch informiert. 

Die Zertifikate aller betroffenen eHBA mussten spätestens zum 30.06.2026 gesperrt werden. Falls Sie bislang noch keinen Kartenaustausch durchgeführt haben, melden Sie sich bitte im Antragsportal an, um gegebenenfalls eine neue Karte oder eine Folgekarte zu bestellen. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Support unter: kartenaustausch@d-trust.net

Idemia-eHBA dürfen ab dem 01.07.2026 nicht mehr genutzt werden. Die zugehörigen Zertifikate wurden fristgerecht gesperrt.

Ab dem 26.06.2026 können ausschließlich reguläre Folgekarten oder Neuanträge gestellt werden. Der Austausch über eine kostenfreie Ersatzkarte ist ab diesem Datum nicht mehr möglich. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Support unter: kartenaustausch@d-trust.net

Ab dem 26.06.2026 können ausschließlich reguläre Folgekarten oder Neuanträge gestellt werden. Der Austausch über eine kostenfreie Ersatzkarte ist ab diesem Datum nicht mehr möglich.

Ab dem 26.06.2026 können ausschließlich reguläre Folgekarten oder Neuanträge über das Antragsportal gestellt werden. Der Austausch über eine kostenfreie Ersatzkarte ist ab diesem Datum nicht mehr möglich. Daher steht auch der Button „Kartentausch“ nicht mehr zur Verfügung. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Support unter: kartenaustausch@d-trust.net

Sind Sie vom Kartentausch betroffen und möchten den Status Ihrer Zertifikate prüfen? Dann können Sie dies über die folgende Webseite von D-Trust tun. Hierfür benötigen Sie die E-Mail-Adresse oder den Namen, der auf Ihren Zertifikaten hinterlegt ist.

Alternativ können Sie auch ein einzelnes Zertifikat direkt prüfen. Dazu benötigen Sie die CA-Version sowie die Seriennummer des Zertifikats. Falls Sie bereits eine Sperrbestätigung im Rahmen des Kartentauschs erhalten haben, finden Sie diese Informationen dort.

Austauschaktion eHBA der Generation G 2.0 (2025)

Alle Heilberufsausweise der Kartengeneration 2.0 wurden durch Karten der Generation 2.1 ersetzt. Diese enthalten neben RSA-Zertifikaten zusätzlich ECDSA-Zertifikate. Weitere Informationen zu den Hintergründen des Kartenaustauschs finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite der gematik

Eine zwischen gematik, Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Zertifizierungsstelle SRC abgestimmte Übergangslösung ermöglichte die Nutzung von eHBA der Generation 2.0 bis voraussichtlich 30.06.2026. Sofern die Zertifikate nicht bereits vorher regulär abliefen, wurden sie spätestens zum 30.06.2026 gesperrt. Weitere Informationen zur Übergangslösung finden Sie auf den Informationsseiten der gematik

D-Trust hat alle betroffenen Karteninhaberinnen und Karteninhaber rechtzeitig informiert und den jeweiligen Sperrzeitraum mitgeteilt.

Die qualifizierten Zertifikate auf den Karten der Generation 2.0 können spätestens ab dem 01.07.2026 nicht mehr genutzt werden. Sofern die Zertifikate der betroffenen Karte nicht vor diesem Datum regulär ablaufen, werden diese bis spätestens 30.06.2026 gesperrt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Übergangslösung handelt. 

Ab dem 26.06.2026 können ausschließlich reguläre Folgekarten oder Neuanträge über das E-Health-Antragsportal bestellt werden. Der Austausch über eine kostenfreie Ersatzkarte ist ab diesem Datum nicht mehr möglich.

Der Austausch über den Link steht ab dem 26.06.2026 nicht mehr zur Verfügung. Der Austausch über eine kostenfreie Ersatzkarte ist ab diesem Datum nicht mehr möglich. Über das E-Health Antragsportal können Sie eine reguläre Folgekarte oder einen Neuantrag stellen.

Ab dem 26.06.2026 können ausschließlich reguläre Folgekarten oder Neuanträge über das Antragsportal gestellt werden. Der Austausch über eine kostenfreie Ersatzkarte ist ab diesem Datum nicht mehr möglich. Daher steht auch der Button „Kartentausch“ nicht mehr zur Verfügung. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Support unter: kartenaustausch@d-trust.net

Sind Sie vom Kartentausch betroffen und möchten den Status Ihrer Zertifikate prüfen? Dann können Sie dies über die folgende Webseite von D-Trust tun. Hierfür benötigen Sie die E-Mail-Adresse oder den Namen, der auf Ihren Zertifikaten hinterlegt ist.

Alternativ können Sie auch ein einzelnes Zertifikat direkt prüfen. Dazu benötigen Sie die CA-Version sowie die Seriennummer des Zertifikats. Falls Sie bereits eine Sperrbestätigung im Rahmen des Kartentauschs erhalten haben, finden Sie diese Informationen dort.

Sperrung eines eHBA/eBA

Im Falle eines Verlusts Ihres eHBA/eBA sollten Sie die Sperrung beauftragen, um Missbrauch vorzubeugen.

Die Sperrung des eHBA/eBA bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate erfolgt im D-Trust eHealth-Antragsportal. Melden Sie sich dazu im Antragsportal unter www.ehealth.d-trust.net/antragsportal mit Ihrer Vorgangsnummer und Ihrem Passwort an. Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Antrags. Im Todesfall oder bei Verlust der Approbation besteht die Möglichkeit, dass der Kartenherausgeber die Sperrung auslöst.

  1. Melden Sie sich im D-Trust Antragsportal unter https://ehealth.d-trust.net/antragsportal mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Passwort an. Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Antrags.
  2. Identifizieren Sie die zu sperrende Karte anhand der eindeutigen ICCSN und klicken Sie auf die Schaltfläche „Sperren“.
  3. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „SMS-TAN anfordern“. Anschließend erhalten Sie die SMS-TAN an die hinterlegte Telefonnummer.
  4. Tragen Sie die erhaltene SMS-TAN in das Eingabefeld „SMS-TAN“ ein.
  5. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Hiermit beantrage ich die unwiderrufliche und endgültige Sperrung meines Zertifikatsprodukts.
  6. Schließen Sie den Vorgang ab, indem Sie auf die Schaltfläche „Bestätigen“ klicken.

  1. Melden Sie sich im D-Trust Antragsportal unter https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Passwort für das Online-Antragsportal an. Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Antrags.
  2. Identifizieren Sie die zu sperrende Karte anhand der eindeutigen ICCSN und klicken Sie auf die Schaltfläche „Sperren“.
  3. Selektieren Sie das Auswahlfeld „Servicepasswort“ für die Option „Bitte wählen Sie aus, wie Sie die Sperrung durchführen möchten.“
  4. Geben Sie Ihr selbst gewähltes Servicepasswort in das Eingabefeld „Servicepasswort“ ein. Das Servicepasswort finden Sie in den Antragsunterlagen für Ihren eHBA/eBA auf Seite 2-3.
  5. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Hiermit beantrage ich die unwiderrufliche und endgültige Sperrung meines Zertifikatsprodukts.“
  6. Schließen Sie den Vorgang ab, indem Sie auf die Schaltfläche „Bestätigen“ klicken.

Beachten Sie bitte auch: Wenn die Karte einmal gesperrt wurde, kann sie nicht mehr genutzt werden. Eine Sperrung kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie müssen in diesem Fall eine neue Karte beantragen.

Nein, die Sperrung der Zertifikate des eHBA ist unwiderruflich und endgültig.

Freischaltung und Aktivierung eines eHBA/eBA

Mit der Freischaltung des Ausweises bestätigen Sie uns, dass Sie Ihren Ausweis und Ihre PIN/PUK erhalten haben. So können wir sicherstellen, dass Sie als berechtigte Person den elektronischen Heil-/Berufsausweis erhalten haben. Für die Freischaltung benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer und Ihr Passwort (Ausdruck Ihres Antrages), Ihr zertifkatspezifisches Service-Passwort sowie Ihren eHBA/eBA und Ihren PIN/PUK Brief. Die Freischaltung können Sie im D-Trust eHealth-Antragsportal durchführen. Detaillierte Informationen zur Freischaltung des eHBA/eBA finden Sie in der Anleitung Freischaltung und Aktivierung des eHBA/eBA.

Die Aktivierung ist erforderlich, damit Sie Ihren elektronischen Heil-/Berufsausweis nutzen können. Hierbei vergeben Sie Ihre Wunsch-PINs. Die Aktivierung des elektronischen Heil-/Berufsausweises durch die sogenannte Initialisierung der PIN erfolgt in der Regel über Ihr Primärsystem (z.B. PVS) in Verbindung mit einem für die Telematikinfrastruktur zugelassenen PTV3-Konnektor. Für die Aktivierung benötigen Sie Ihren eHBA/eBA und Ihren PIN/PUK-Brief. 

Hinweis: Aufgrund der vielen unterschiedlichen PVS-Systeme können wir Ihnen keine detaillierte Anleitung der Aktivierung über ein Primärsystem anbieten. Bei Fragen und Problemen bei der Aktivierung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Primärsystemanbieter.

Sollte eine Aktivierung im Primärsystem (z. B. PVS) nicht möglich sein, können Sie Ihren eHBA/eBA alternativ ohne Nutzung des Primärsystems aktivieren. Für diese Art der Aktivierung benötigen Sie ein handelsübliches externes Kartenlesegerät sowie die Software „D-Trust Card Assistant“ Die Software wird Ihnen kostenfrei von D-Trust zur Verfügung gestellt. Für die Aktivierung benötigen Sie Ihren eHBA/eBA und Ihren PIN/PUK-Brief. Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Aktivierung über den D-Trust Card Assistant.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung des eHBAs/eBAs.

Die Freischaltung des eHBA/eBA bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate muss vor der ersten Nutzung des eHBA/eBA erfolgen. Eine Frist zur Freischaltung wird aktuell nicht gesetzt.

Die Zertifikate auf Ihrem eHBA/eBA haben aufgrund von Sicherheitsanforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) eine maximale Laufzeit von 5 Jahren. Um Ihre Anwendungen des eHBA/eBA über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie sich vor Ablauf der 5 Jahre einen neuen elektronischen Heil-/Berufsausweis beantragen. Wir informieren Sie rechtzeitig (ca. 3 Monate vor Auslaufen Ihres eHBA/eBA) per E-Mail und schicken Ihnen einen Link zum vereinfachten Antragsprozess für eine Folgekarte.

ICCSN

Die Integrated Circuit Card Serial Number ist eine 20-stellige weltweit eindeutige Kennnummer für Chipkarten wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Praxisausweis oder den Heil-/Berufsausweis. Sie wird auf den eHBA/eBA gedruckt und enthält u. a. die Länderkennung und die Kodierung des Kartenherausgebers und Vertrauensdiensteanbieters (D-Trust). Eine optische Erfassung wird durch den aufgebrachten QR-Code oder Barcode ermöglicht.

EFN

Die 15-stellige einheitliche Fortbildungsnummer ermöglicht die Identifikation eines Arztes und wird diesem von seiner zuständigen Landesärztekammer zugeordnet. Eine optische Erfassung wird durch den aufgebrachten QR-Code oder Barcode ermöglicht.

CAN

Die Card Access Number wird für den kontaktlosen Einsatz beim Auslesen der Chipdaten des eHBA/eBA benötigt. Es handelt sich um eine sechsstellige Zufallszahl, die nicht aus personen- oder dokumentenbezogenen Daten berechnet wird.

Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei Gruppe GmbH zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Fragen zur PIN eines eHBA/eBA

Der eHBA verfügt über zwei unterschiedliche PINs:

  • PIN.QES: für die Erstellung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen
  • PIN.CH: für die Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion

PIN.QES: Für die Erstellung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen erhalten Sie vorab eine fünfstellige Transport-PIN, die vor der ersten Verwendung von Ihnen in eine sechs- bis achtstellige PIN geändert werden muss. Ohne diese Aktivierung der Signatur-Funktion kann mit dem eHBA/eBA keine qualifizierte elektronische Signatur erzeugt werden.

PIN.CH: Für die Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion erhalten Sie vorab eine fünfstellige Transport-PIN, die vor der ersten Verwendung von Ihnen in eine sechs- bis achtstellige PIN geändert werden muss. Ohne die Aktivierung der Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion kann mit dem eHBA/eBA kein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur erfolgen.

  • Die Zahlenkombination der PIN muss aus sechs bis acht Zeichen und den Ziffern Null bis Neun bestehen.
  • Verwenden Sie keine Kombinationen, die Ihnen leicht zugeordnet werden können, wie z. B. Geburtsdatum, Hochzeitsdatum oder Telefonnummer.
  • Vermeiden Sie triviale Zahlenkombinationen wie 123456, 111111 usw.

Die PIN.QES kann nur unter Angabe der aktiven PIN.QES, die während der Aktivierung vergeben wurde, geändert werden. Bitte bewahren Sie die aktuelle PIN.QES sorgfältig auf!

Zum Schutz vor Missbrauch ist die Zahl der aufeinanderfolgenden PIN-Falscheingaben beim eHBA auf maximal 3 begrenzt. Danach wird der eHBA zu Ihrer eigenen Sicherheit (Verhinderung von Missbrauch) gesperrt. Wenn Sie die Karten-PIN falsch eingegeben haben, können Sie diese durch die Eingabe einer Karten-PUK wieder entsperren. Wenn Sie die Karten-PIN 3 Mal in Folge falsch eingegeben haben, können Sie diese durch Eingabe Ihrer Signatur-PUK zurücksetzen. Bitte beachten Sie, dass eine Fehleingabe der PUK zur Sperrung der Karte führt und damit eine kostenpflichtige Neubeantragung des eHBA/eBA erforderlich wird.

Wenn Sie die ursprüngliche PIN.QES vollständig vergessen oder verloren haben, kann die QES-Funktion (Erzeugung rechtsverbindlicher elektronischer Unterschriften) des eHBA/eBA nicht mehr genutzt werden. Falls Sie die PIN.CH vergessen haben und diese gesperrt wurde, können Sie mithilfe der zugehörigen PUK.CH während des Entsperrens eine neue PIN.CH vergeben.

Wenn Sie die Karten-PIN falsch eingegeben haben, können Sie diese durch die Eingabe einer Karten-PUK wieder entsperren. Wenn Sie die Karten-PIN 3 Mal in Folge falsch eingegeben haben, können Sie diese durch Eingabe Ihrer Signatur-PUK zurücksetzen. Bitte beachten Sie, dass eine Fehleingabe der PUK zur Sperrung der Karte führt und damit eine kostenpflichtige Neubeantragung des eHBA/eBA erforderlich wird.

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