Sprache:

Support Elektronischer Heil-/Berufsausweis (eHBA/eBA)

Hier finden Sie weitere Informationen zum elektronischen Heil-/Berufsausweis (eHBA/eBA) für Angehörige von Heilberufen und Betrieben der Gesundheitshandwerke.

Austausch Generation G 2.0

Bitte beachten Sie, dass Karten der Generation 2.0 ab dem 01.01.2026 nicht mehr genutzt werden können. Daher sollte Sie rechtzeitig einen Austausch planen. Alle Fragen dazu beantworten wir im Abschnitt "Austauschaktion eHBA der Generation G 2.0"

Austauschaktion eHBA der Generation G 2.0

Warum muss mein eHBA ausgetauscht werden?

Grundlage der Austauschaktion ist eine Anordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Demnach dürfen Ausweise, die ausschließlich auf dem Verschlüsselungsverfahren RSA basieren, ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden – unabhängig von dem auf der Karte ausgewiesenen Gültigkeitsdatum (Quelle BSI). Betroffen sind alle Ausweise der Kartengeneration 2.0. Diese werden nun durch Karten der Generation 2.1 ersetzt, welche neben den RSA-Zertifikaten auch ECDSA-Zertifikate enthalten.Demnach dürfen Ausweise, die ausschließlich auf dem Verschlüsselungsverfahren RSA basieren, ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden – unabhängig von dem auf der Karte ausgewiesenen Gültigkeitsdatum. Betroffen sind alle Ausweise der Kartengeneration 2.0. Diese werden nun durch Karten der Generation 2.1 ersetzt, welche neben den RSA-Zertifikaten auch ECDSA-Zertifikate enthalten.

 

Bis wann kann ich meine aktuelle Karte in der TI nutzen?

Karten der Generation 2.0 können mit dem 01.01.2026 nicht mehr genutzt werden.

 

Was muss ich tun, um meinen eHBA auszutauschen?

Alle vom Kartentausch betroffenen Karteninhaber werden per E-Mail von uns benachrichtigt und erhalten einen Bestelllink zum Austausch ihrer Karte. Nach Klicken des Bestelllinks und Anmeldung im persönlichen Bereich des eHealth-Antragsportal haben Sie die Möglichkeit zwischen einer kostenreduzierten Folgekarte mit neuer Gültigkeit von 5 Jahren oder einer kostenfreien Ersatzkarte mit der Restlaufzeit Ihrer aktuellen Karte zu wählen.

 

Kann ich meine Daten im Zuge des Austauschs ändern?

Die Ersatzkarte ist ein Abbild der aktuellen Karte, es ist keine Anpassung von Daten möglich. Bei Änderung von nicht-zertifikatsrelevanten Daten kann eine Folgekarte bestellt werden. Müssen zertifikatsrelevante Daten angepasst werden ist ein neuer Antrag notwendig.

 

Was kostet eine neue Karte?

Im Rahmen des Kartentauschs haben Sie einen Bestelllink erhalten, über den Sie eine rabattierte Folgekarte oder eine kostenfreie Ersatzkarte bestellen können.

· Rabattierte Folgekarte: Sie bestellen über den Bestelllink der E-Mail in unserem E-Health Antragsportal eine Folgekarte mit einer neuen Laufzeit von 5 Jahren, und erhalten einen Rabatt von 20%. Falls erforderlich, kann die Lieferanschrift im Bestellvorgang angepasst werden. Sollten Änderungen des Namens, der Meldedaten oder ein Wechsel des zuständigen Kartenherausgebers notwendig sein, muss ein neuer Antrag gestellt

werden. Eine Folgekarte mit den o.g. Datenanpassungen ist leider nicht möglich. Unser Angebot der rabattierten Folgekarte ist bis einschließlich 15.08.2025 gültig.

· Ersatzkarte: Sie bestellen in unserem E-Health Antragsportal eine kostenlose Ersatzkarte, die lediglich die Restlaufzeit Ihrer aktuellen Karte haben wird. In diesem Fall beachten Sie bitte, rechtzeitig vor dem Ablaufdatum Ihrer bestehenden Karte eine reguläre Folgekarte zu bestellen. Bei Bestellung einer Ersatzkarte sind keinerlei Änderungen der gespeicherten Daten möglich. Unsere aktuellen Preise finden Sie auf der Produktseite eHBA.

 

Gibt es auch Rabatt auf neue eHBA-Anträge?

Nein im Rahmen der Austauschaktion ist für nur einige Sektoren die Bestellung von rabattierten Folgekarten möglich.

 

Muss ich mich erneut identifizieren lassen?

Für eine Folgekarte oder neue Karte über den Button „neuen Antrag“ ist eine erneute Identifizierung notwendig. Nur mit dieser können Karten mit einer neuen Laufzeit von 5 Jahren ausgegeben werden. Für eine Ersatzkartenbestellung mit der Restlaufzeit der aktuellen Karte, ist keine Identifizierung notwendig.

 

Wann kommt meine neue Karte? / Wie lange dauert die Auslieferung?

Da wir mit einem erhöhten Antragsaufkommen rechnen, werden die vollständig vorliegenden Anträge (für Folgekarten inkl. gültigem Ident) nach Antragseingang priorisiert abgearbeitet. Alle Karten der eHBA-Bestellungen sollen bis Mitte Dezember 2025 versandt werden.

 

Ich habe meine neue Bestellung nicht über den Link aus der Mail ausgelöst. Wie erhalte ich nachträglich meinen Rabatt?

Leider ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Rabattes nicht möglich.

 

Wo finde ich im E-Health Antragsportal die rabattierte Folgekarte oder kostenfreie Ersatzkarte?

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich zum Bestellen der rabattierten Folgekarte bzw. kostenfreien Ersatzkarte immer über den Link aus der E-Mail die Sie erhalten haben, anmelden. Sie können nur über den Link aus der E-Mail an der Austauschaktion teilnehmen. Über den Webzugang zum E-Health Antragsportal können Sie nur eine reguläre Folgekarte bestellen.

Sperrung eines eHBA/eBA

Wann sollte die Sperrung des eHBA/eBA durchgeführt werden?

Im Falle eines Verlusts Ihres eHBA/eBA sollten Sie die Sperrung beauftragen, um Missbrauch vorzubeugen.

 

Wo erfolgt die Sperrung des eHBA/eBA?

Die Sperrung des eHBA/eBA bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate erfolgt im D-Trust eHealth-Antragsportal. Melden Sie sich dazu im Antragsportal unter www.ehealth.d-trust.net/antragsportal mit Ihrer Vorgangsnummer und Ihrem Passwort an. Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Antrags.
Im Todesfall oder bei Verlust der Approbation besteht die Möglichkeit, dass der Kartenherausgeber die Sperrung auslöst.

 

Wie erfolgt die Sperrung des eHBA/eBA mit dem SMS-TAN-Verfahren?

  1. Melden Sie sich im D-Trust Antragsportal unter https://ehealth.d-trust.net/antragsportal mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Passwort an. Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Antrags.
  2. Identifizieren Sie die zu sperrende Karte anhand der eindeutigen ICCSN und klicken Sie auf die Schaltfläche „Sperren“.
  3. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „SMS-TAN anfordern“. Anschließend erhalten Sie die SMS-TAN an die hinterlegte Telefonnummer.
  4. Tragen Sie die erhaltene SMS-TAN in das Eingabefeld „SMS-TAN“ ein.
  5. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Hiermit beantrage ich die unwiderrufliche und endgültige Sperrung meines Zertifikatsprodukts.
  6. Schließen Sie den Vorgang ab, indem Sie auf die Schaltfläche „Bestätigen“ klicken.

 

Wie erfolgt die Sperrung des eHBA/eBA unter Verwendung des Servicepassworts?

  1. Melden Sie sich im D-Trust Antragsportal unter https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Passwort für das Online-Antragsportal an. Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Antrags.
  2. Identifizieren Sie die zu sperrende Karte anhand der eindeutigen ICCSN und klicken Sie auf die Schaltfläche „Sperren“.
  3. Selektieren Sie das Auswahlfeld „Servicepasswort“ für die Option „Bitte wählen Sie aus, wie Sie die Sperrung durchführen möchten.“
  4. Geben Sie Ihr selbst gewähltes Servicepasswort in das Eingabefeld „Servicepasswort“ ein. Das Servicepasswort finden Sie in den Antragsunterlagen für Ihren eHBA/eBA auf Seite 2-3.
  5. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Hiermit beantrage ich die unwiderrufliche und endgültige Sperrung meines Zertifikatsprodukts.“
  6. Schließen Sie den Vorgang ab, indem Sie auf die Schaltfläche „Bestätigen“ klicken.

Beachten Sie bitte auch: Wenn die Karte einmal gesperrt wurde, kann sie nicht mehr genutzt werden. Eine Sperrung kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie müssen in diesem Fall eine neue Karte beantragen.

 

Kann die Sperrung des eHBA/eBA wieder aufgehoben werden?

Nein, die Sperrung der Zertifikate des eHBA ist unwiderruflich und endgültig.

Freischaltung und Aktivierung eines eHBA/eBA

Wofür muss der eHBA/eBA freigeschaltet werden und wie kann ich meinen eHBA/eBA freischalten?

Mit der Freischaltung des Ausweises bestätigen Sie uns, dass Sie Ihren Ausweis und Ihre PIN/PUK erhalten haben. So können wir sicherstellen, dass Sie als berechtigte Person den elektronischen Heil-/Berufsausweis erhalten haben. Für die Freischaltung benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer und Ihr Passwort (Ausdruck Ihres Antrages), Ihr zertifkatspezifisches Service-Passwort sowie Ihren eHBA/eBA und Ihren PIN/PUK Brief. Die Freischaltung können Sie im D-Trust eHealth-Antragsportal durchführen. Detaillierte Informationen zur Freischaltung des eHBA/eBA finden Sie in der Anleitung Freischaltung und Aktivierung des eHBA/eBA.

 

Wofür muss der eHBA/eBA aktiviert werden und wie kann ich meinen eHBA/eBA aktivieren?

Die Aktivierung ist erforderlich, damit Sie Ihren elektronischen Heil-/Berufsausweis nutzen können. Hierbei vergeben Sie Ihre Wunsch-PINs. Die Aktivierung des elektronischen Heil-/Berufsausweises durch die sogenannte Initialisierung der PIN erfolgt in der Regel über Ihr Primärsystem (z.B. PVS) in Verbindung mit einem für die Telematikinfrastruktur zugelassenen PTV3-Konnektor. Für die Aktivierung benötigen Sie Ihren eHBA/eBA und Ihren PIN/PUK-Brief.

Hinweis: Aufgrund der vielen unterschiedlichen PVS-Systeme können wir Ihnen keine detaillierte Anleitung der Aktivierung über ein Primärsystem anbieten. Bei Fragen und Problemen bei der Aktivierung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Primärsystemanbieter.

 

Kann ich meinen eHBA/eBA auch ohne Primärsystem (z. B. PVS) aktivieren?

Sollte eine Aktivierung im Primärsystem (z. B. PVS) nicht möglich sein, können Sie Ihren eHBA/eBA alternativ ohne Nutzung des Primärsystems aktivieren. Für diese Art der Aktivierung benötigen Sie ein handelsübliches externes Kartenlesegerät sowie die Software „D-Trust Card Assistant“ Die Software wird Ihnen kostenfrei von D-Trust zur Verfügung gestellt. Für die Aktivierung benötigen Sie Ihren eHBA/eBA und Ihren PIN/PUK-Brief. Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Aktivierung über den D-Trust Card Assistant.

 

Wie kann ich meinen eHBA/eBA freischalten und aktivieren?

Detaillierte Informationen finden Sie in der Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung des eHBAs/eBAs.

 

Innerhalb welcher Frist muss die Freischaltung des Heil-/Berufsausweises erfolgen?

Die Freischaltung des eHBA/eBA bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate muss vor der ersten Nutzung des eHBA/eBA erfolgen. Eine Frist zur Freischaltung wird aktuell nicht gesetzt.

 

Wann benötige ich eine Folgekarte für den elektronischen Heil-/Berufsausweis?

Die Zertifikate auf Ihrem eHBA/eBA haben aufgrund von Sicherheitsanforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) eine maximale Laufzeit von 5 Jahren. Um Ihre Anwendungen des eHBA/eBA über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie sich vor Ablauf der 5 Jahre einen neuen elektronischen Heil-/Berufsausweis beantragen. Wir informieren Sie rechtzeitig (ca. 3 Monate vor Auslaufen Ihres eHBA/eBA) per E-Mail und schicken Ihnen einen Link zum vereinfachten Antragsprozess für eine Folgekarte.

 

Was bedeuten die unterschiedlichen Nummern auf dem eHBA/eBA?

ICCSN

Die Integrated Circuit Card Serial Number ist eine 20-stellige weltweit eindeutige Kennnummer für Chipkarten wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Praxisausweis oder den Heil-/Berufsausweis. Sie wird auf den eHBA/eBA gedruckt und enthält u. a. die Länderkennung und die Kodierung des Kartenherausgebers und Vertrauensdiensteanbieters (D-Trust). Eine optische Erfassung wird durch den aufgebrachten QR-Code oder Barcode ermöglicht.

EFN

Die 15-stellige einheitliche Fortbildungsnummer ermöglicht die Identifikation eines Arztes und wird diesem von seiner zuständigen Landesärztekammer zugeordnet. Eine optische Erfassung wird durch den aufgebrachten QR-Code oder Barcode ermöglicht.

CAN

Die Card Access Number wird für den kontaktlosen Einsatz beim Auslesen der Chipdaten des eHBA/eBA benötigt. Es handelt sich um eine sechsstellige Zufallszahl, die nicht aus personen- oder dokumentenbezogenen Daten berechnet wird.

Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei Gruppe GmbH zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Fragen zur PIN eines eHBA/eBA

Warum enthält der PIN-Brief zwei unterschiedliche PINs?

Der eHBA verfügt über zwei unterschiedliche PINs:

  • PIN.QES: für die Erstellung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen
  • PIN.CH: für die Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion

PIN.QES: Für die Erstellung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen erhalten Sie vorab eine fünfstellige Transport-PIN, die vor der ersten Verwendung von Ihnen in eine sechs- bis achtstellige PIN geändert werden muss. Ohne diese Aktivierung der Signatur-Funktion kann mit dem eHBA/eBA keine qualifizierte elektronische Signatur erzeugt werden.

PIN.CH: Für die Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion erhalten Sie vorab eine fünfstellige Transport-PIN, die vor der ersten Verwendung von Ihnen in eine sechs- bis achtstellige PIN geändert werden muss. Ohne die Aktivierung der Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion kann mit dem eHBA/eBA kein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur erfolgen.

 

Was ist bei der Vergabe der PINs zu beachten?

  • Die Zahlenkombination der PIN muss aus sechs bis acht Zeichen und den Ziffern Null bis Neun bestehen.
  • Verwenden Sie keine Kombinationen, die Ihnen leicht zugeordnet werden können, wie z. B. Geburtsdatum, Hochzeitsdatum oder Telefonnummer.
  • Vermeiden Sie triviale Zahlenkombinationen wie 123456, 111111 usw.

 

Kann eine PIN nachträglich geändert werden?

Die PIN.QES kann nur unter Angabe der aktiven PIN.QES, die während der Aktivierung vergeben wurde, geändert werden. Bitte bewahren Sie die aktuelle PIN.QES sorgfältig auf!

 

Ich habe mehrfach die PIN falsch eingegeben. Was muss ich tun?

Zum Schutz vor Missbrauch ist die Zahl der aufeinanderfolgenden PIN-Falscheingaben beim eHBA auf maximal 3 begrenzt. Danach wird der eHBA zu Ihrer eigenen Sicherheit (Verhinderung von Missbrauch) gesperrt. Wenn Sie die Karten-PIN falsch eingegeben haben, können Sie diese durch die Eingabe einer Karten-PUK wieder entsperren. Wenn Sie die Karten-PIN 3 Mal in Folge falsch eingegeben haben, können Sie diese durch Eingabe Ihrer Signatur-PUK zurücksetzen. Bitte beachten Sie, dass eine Fehleingabe der PUK zur Sperrung der Karte führt und damit eine kostenpflichtige Neubeantragung des eHBA/eBA erforderlich wird.

 

Kann eine vergessene PIN neu gesetzt werden?

Wenn Sie die ursprüngliche PIN.QES vollständig vergessen oder verloren haben, kann die QES-Funktion (Erzeugung rechtsverbindlicher elektronischer Unterschriften) des eHBA/eBA nicht mehr genutzt werden. Falls Sie die PIN.CH vergessen haben und diese gesperrt wurde, können Sie mithilfe der zugehörigen PUK.CH während des Entsperrens eine neue PIN.CH vergeben.

 

eHBA PIN gesperrt – Was ist jetzt zu tun?

Wenn Sie die Karten-PIN falsch eingegeben haben, können Sie diese durch die Eingabe einer Karten-PUK wieder entsperren. Wenn Sie die Karten-PIN 3 Mal in Folge falsch eingegeben haben, können Sie diese durch Eingabe Ihrer Signatur-PUK zurücksetzen. Bitte beachten Sie, dass eine Fehleingabe der PUK zur Sperrung der Karte führt und damit eine kostenpflichtige Neubeantragung des eHBA/eBA erforderlich wird.

Sie haben noch Fragen?

Für Fragen rund um die E-Health-Produkte hilft Ihnen unser Service-Team gern weiter.

Piktogramm für Support
E-Health
Support
+49 (0) 30 2598 - 4050