Arzt sitzt am Computer in Praxis im Labor

Elektronische Patientenakte für alle (ePA) 

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Instrument zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Für Leistungserbringer – wie Ärztinnen, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Pflegekräfte, Apotheken und weitere – eröffnet sie neue Wege der effizienten, sicheren und sektorübergreifenden Gesundheitsversorgung und Dokumentation. Ziel ist es, die Versorgung von Versicherten durch eine strukturierte, digitale Zusammenführung von Gesundheitsdaten im jeweiligen Behandlungskontext nachhaltig zu verbessern. Generell wird für alle gesetzlich Versicherten eine ePA erstellt, Versicherte können jedoch das Opt-Out-Verfahren nutzen und dem Anlegen einer ePA widersprechen.

Piktogramm Dokument geschützt

Funktion der elektronischen Patientenakte

Die ePA für alle ist eine digitale Patientenakte, in der medizinische Dokumente wie Arztbriefe, Befundberichte, der Medikationsplan, die Medikationsliste, das Bonusheft, zukünftig der Impfpass und weitere gesundheitsrelevante Informationen gespeichert werden können. Patienten und Patientinnen können ihre Akte über eine App ihrer Krankenkasse verwalten, Inhalte selbst einsehen, Dokumente hochladen und Zugriffsberechtigungen individuell vergeben – beispielsweise an die Praxen ihrer Ärztinnen oder Psychotherapeuten oder an Pflegeeinrichtungen oder Apotheken.

Leistungserbringer erhalten die Erlaubnis zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte für alle für 90 Tage über das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und das Primärsystem der Einrichtung, wenn sie nicht durch den Patienten oder die Patientin hierfür gesperrt wurden. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine Ärztin nur auf die ePA eines Patienten zugreifen kann, wenn dieser in der Praxis war und seine elektronische Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät gesteckt hat. Die „Zufahrt“ zur Datenautobahn der Telematikinfrastruktur wird Leistungserbringern über ihr genutztes Primärsystem in Verbindung mit Kartenlesegerät, eHBA oder eBA und SMC-B ermöglicht.

Besonders relevant ist die ePA im Medikationsprozess, da aktuelle Medikationsdaten einsehbar und übertragbar sind.

Die elektronische Patientenakte innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI)

Die ePA ist eine Kernanwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Während die TI von der gematik verantwortet wird, setzen die gesetzlichen Krankenkassen die Vorgaben der gematik für die ePA für alle in ihren individuellen Applikationen um. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens – stationäre und ambulante Versorgung, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen und weitere – auf sicherem, interoperablem Weg.

Die Anbindung an die TI erfolgt noch zum größten Teil über Konnektoren und Kartenterminals, die den Zugriff auf die ePA über die eGK ermöglichen. Innerhalb der TI dient die ePA als zentraler Speicherort für den dokumentierten und standardisierten Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Leistungserbringern im jeweiligen Behandlungskontext.

Diese Daten werden in der ePA gespeichert

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können zukünftig eine Vielzahl medizinisch relevanter Informationen dokumentiert und strukturiert gespeichert werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Arztbriefe
  • Befundberichte
  • Medikationspläne
  • Bonushefte
  • Diagnosen
  • Medikationslisten
  • Labor- und Röntgenbefunde

Der Medikationsplan wird eine schriftliche Zusammenstellung aller verschreibungspflichtigen Medikamente sein, die ein Patient einnimmt. Zusätzlich soll es die Möglichkeit geben, Selbstmedikationen und Nahrungsergänzungsmittel hinzuzufügen, um Wechselwirkungen von Verschreibungen zu verhindern. Auch spezielle Informationen wie Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft sollen zukünftig in die ePA integriert werden.

Die Befüllung der Akte erfolgt durch autorisierte Leistungserbringer, etwa Ärztinnen oder Psychotherapeuten. Versicherte entscheiden selbst, welche Dokumente dauerhaft in der Akte verbleiben, welche gelöscht werden dürfen und wer im jeweiligen Behandlungskontext eine Zugriffsberechtigung auf die ePA erhält. So entsteht eine individuelle, patientenzentrierte Dokumentation der Gesundheitsdaten, die lebenslang verfügbar und jederzeit aktuell ist. Die elektronische Patientenakte ist damit jedoch nicht automatisch eine lückenlose Behandlungsdokumentation.

Unterschied zwischen elektronischer Patientenakte für alle und Akte des Leistungserbringers

Die elektronische Patientenakte für alle (ePA für alle) ist nicht mit der klassischen Behandlungsakte zu verwechseln, die von Leistungserbringerorganisationen wie Arzt- bzw. Psychotherapiepraxen oder Krankenhäusern intern geführt wird. Die ePA ist eine personenbezogene, patientengeführte Akte, die den Versicherten gehört. Diese entscheiden, welche Informationen gespeichert, geteilt oder gelöscht werden, und können persönliche Zugriffsrechte individuell an Vertrauenspersonen als Vertreter vergeben und generell an Organisationen wie Arztpraxen und Kliniken.

Im Gegensatz dazu ist die Behandlungsakte des Leistungserbringers eine rechtlich vorgeschriebene, vollständige Behandlungsdokumentation des eigenen medizinischen Handelns im jeweiligen Behandlungskontext, auf die nur die jeweilige Einrichtung Zugriff hat. Während die ePA die sektorenübergreifende Kommunikation und Koordination fördert, dient die interne Akte vorrangig der Behandlungssicherung, Abrechnung und rechtlichen Absicherung der Leistungserbringung. Beide Aktenformen ergänzen sich sinnvoll, haben jedoch unterschiedliche Funktionen, Inhalte und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen.

Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle (ePA)

Piktogramm Herz im Zentrum

Vorteile für Leistungserbringer

Für Leistungserbringer bringt die ePA für alle zukünftig deutliche Vorteile:

  • Bessere Informationslage: Zugriff auf Gesundheitsdaten wie Befundberichte, Arztbriefe, Medikationspläne und Impfdokumentation.
  • Effizienz in der Versorgung: Reduktion von Doppeluntersuchungen, beschleunigter Informationsaustausch, schnellere Entscheidungen.
  • Unterstützung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Einheitliche Sicht auf die aktuelle Medikationsliste ermöglicht eine gezielte, risikoreduzierte Verordnung.
  • Erleichterte interprofessionelle Zusammenarbeit: Haus- bzw. Fachärzte und -ärztinnen, Pflegekräfte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer können ihre Behandlung über die ePA koordinieren.
  • Dokumentierte Zugriffe und rechtliche Sicherheit: Alle Zugriffe auf die Akte werden protokolliert und sind transparent nachvollziehbar.
  • Effiziente Befüllung von Gesundheitsdaten: Ärzte und Ärztinnen und andere Beteiligte mit eHBA oder eBA und entsprechenden berufsbezogenen Berechtigungen können direkt über ihre Systeme relevante Informationen in die Akte einpflegen.
Piktogramm einer Person

Vorteile für Patienten und Patientinnen 

Die Patienten und Patientinnen behalten durch die ePA für alle die Kontrolle über ihre Daten. Sie können entscheiden, welche Informationen gespeichert werden und welche Einrichtungen sie einsehen dürfen – auch Vertrauenspersonen können Zugriffsrechte erhalten. Zudem befindet sich eine komplette Behandlungsdokumentation an einem Ort und ist somit für alle behandelnden Parteien zugänglich, wenn dies gewünscht ist.

Weitere Vorteile der elektronischen Patientenakte für Patienten und Patientinnen sind:

  • Transparenz und Überblick: Versicherte haben jederzeit Einsicht in ihre Gesundheitsdaten, inklusive Medikationsplänen, Befundberichten, Bonusheften und Impfdokumentation.
  • Mobilität und Flexibilität: Über die ePA-App lassen sich Daten jederzeit aufrufen – unabhängig vom Standort.
  • Mehr Sicherheit im Medikationsprozess: Durch aktuelle Medikationsdaten können Risiken wie Wechselwirkungen besser erkannt und vermieden werden.

Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA) am praktischen Beispiel

Ein praktisches Beispiel aus dem hausärztlichen Bereich:

Ein 75-jähriger Versicherter mit mehreren schweren Erkrankungen kommt nach einem Krankenhausaufenthalt zur Nachsorge in die Praxis. Der Hausarzt kann unmittelbar über die TI auf die ePA zugreifen. Er findet dort den Entlassbrief des Krankenhauses, aktuelle Laborwerte, Röntgenaufnahmen und die Medikationsliste.

Er ergänzt die Akte durch aktuelle Blutdruckwerte, ein Langzeit-EKG sowie einen neuen Facharztüberweisungsschein. Der Kardiologe, der im Anschluss konsultiert wird, erhält durch die ePA direkt Zugang zu diesen Daten. So wird der gesamte Behandlungskontext transparent und nahtlos nachvollziehbar.

Zudem erlaubt der Patient seiner Tochter als Vertrauensperson über die App Zugriff auf die ePA, sodass sie ihn bei der Organisation von Terminen und Medikamenten unterstützen kann.

Ausblick und aktuelle Testphase der ePA für alle

Seit 2021 befindet sich die ePA in der Einführung. Im Laufe des Jahrs 2025 ist eine standardmäßige Bereitstellung für alle gesetzlich Versicherten vorgesehen – mit der Möglichkeit des Widerspruchs (Opt-Out-Regel). Leistungserbringer sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit der Technik, den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Integration in bestehende Abläufe vertraut zu machen.

Die Testphase vor dem bundesweiten Roll-out der ePA 2025 wurde genutzt, um Prozesse zu optimieren, Schnittstellen zu testen und Praxiserfahrungen zu sammeln – mit dem Ziel, die elektronische Patientenakte als festen Bestandteil des Versorgungsalltags zu etablieren.

Die elektronische Patientenakte für Privatversicherte

Auch Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) sollen künftig von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte für alle (ePA für alle) profitieren. Einige private Krankenkassen bieten ihren Versicherten daher schon jetzt die Nutzung einer elektronischen Patientenakte an. Weitere PKVs arbeiten aktuell noch an der technischen und organisatorischen Umsetzung.

Die elektronische Akte für Privatversicherte basiert auf denselben Spezifikationen wie die ePA der gesetzlichen Krankenkassen, um eine sektorübergreifende Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu ermöglichen. Auch hier sollen Arztbriefe, Befundberichte, Medikationspläne, Impfdokumentationen und weitere Gesundheitsdaten sicher gespeichert und bei Bedarf mit Zugriffsrechten versehen werden können. Die Nutzung ist ebenfalls freiwillig und basiert auf der Einwilligung der Versicherten.

In Zukunft wird damit eine einheitliche digitale Infrastruktur geschaffen, die sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte integriert – mit dem Ziel, die medizinische Versorgung umfassend zu vernetzen und zu verbessern. Einige private Krankenversicherungen befinden sich bereits in der Testphase oder haben Pilotprojekte gestartet, um die ePA-Lösungen schrittweise einzuführen. Für Leistungserbringer bedeutet dies, dass sie sich auf den ePA-Zugriff auch im privaten Versicherungsumfeld einstellen sollten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ist eine patientengeführte, freiwillige Akte, auf die Leistungserbringerorganisationen nur mit Einwilligung der Versicherten zugreifen dürfen. Sie ergänzt, ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation in der Praxis- oder Klinikakte, die weiterhin intern zu führen ist.

Die Befüllung der ePA durch Leistungserbringer ist verpflichtend und erfolgt, wenn Patienten und Patientinnen der Nutzung der ePA für alle nicht unter Verwendung der Opt-Out-Regel widersprochen haben.

Leistungserbringer erhalten bei entsprechender Freigabe Zugriff auf Gesundheitsdaten, was den Medikationsprozess sicherer macht, Doppeluntersuchungen vermeidet und die interprofessionelle Zusammenarbeit erleichtert. Zudem verbessert sich die Versorgung durch aktuelle Informationen im jeweiligen Behandlungskontext.

Der Zugriff erfolgt über das Primärsystem (PVS oder KIS) des Leistungserbringers, das an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist. Zur TI-Anbindung benötigt eine Einrichtung aktuell in der Regel ein Kartenterminal mit einem Praxis- oder Institutionsausweis SMC-B, einen Konnektor und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des oder der Versicherten. Mit der Weiterentwicklung der TI zur TI 2.0 entfallen alle kartenspezifischen Komponenten und werden durch digitale Varianten ersetzt.

Ja, auch andere Leistungserbringer und Leistungserbringerorganisationen wie Apotheken, Hebammen, Notfallsanitäter und -sanitäterinnen, Pflegeeinrichtungen, Psychotherapeuten und -therapeutinnen und weitere können nach entsprechender Freigabe durch die Versicherten Zugriffsrechte auf die ePA erhalten. Voraussetzung ist die technische Anbindung an die TI mit allen notwendigen technischen Komponenten für den Zugang zur TI, z. B. das Primärsystem, Kartenlesegerät und eHBA oder eBA sowie SMC-B.