
Elektronische Patientenakte für alle (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Instrument zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Für Leistungserbringer – wie Ärztinnen, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Pflegekräfte, Apotheken und weitere – eröffnet sie neue Wege der effizienten, sicheren und sektorübergreifenden Gesundheitsversorgung und Dokumentation. Ziel ist es, die Versorgung von Versicherten durch eine strukturierte, digitale Zusammenführung von Gesundheitsdaten im jeweiligen Behandlungskontext nachhaltig zu verbessern. Generell wird für alle gesetzlich Versicherten eine ePA erstellt, Versicherte können jedoch das Opt-Out-Verfahren nutzen und dem Anlegen einer ePA widersprechen.
Die elektronische Patientenakte innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI)
Die ePA ist eine Kernanwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Während die TI von der gematik verantwortet wird, setzen die gesetzlichen Krankenkassen die Vorgaben der gematik für die ePA für alle in ihren individuellen Applikationen um. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens – stationäre und ambulante Versorgung, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen und weitere – auf sicherem, interoperablem Weg.
Die Anbindung an die TI erfolgt noch zum größten Teil über Konnektoren und Kartenterminals, die den Zugriff auf die ePA über die eGK ermöglichen. Innerhalb der TI dient die ePA als zentraler Speicherort für den dokumentierten und standardisierten Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Leistungserbringern im jeweiligen Behandlungskontext.
Diese Daten werden in der ePA gespeichert
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können zukünftig eine Vielzahl medizinisch relevanter Informationen dokumentiert und strukturiert gespeichert werden. Dazu zählen insbesondere:
- Arztbriefe
- Befundberichte
- Medikationspläne
- Bonushefte
- Diagnosen
- Medikationslisten
- Labor- und Röntgenbefunde
Der Medikationsplan wird eine schriftliche Zusammenstellung aller verschreibungspflichtigen Medikamente sein, die ein Patient einnimmt. Zusätzlich soll es die Möglichkeit geben, Selbstmedikationen und Nahrungsergänzungsmittel hinzuzufügen, um Wechselwirkungen von Verschreibungen zu verhindern. Auch spezielle Informationen wie Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft sollen zukünftig in die ePA integriert werden.
Die Befüllung der Akte erfolgt durch autorisierte Leistungserbringer, etwa Ärztinnen oder Psychotherapeuten. Versicherte entscheiden selbst, welche Dokumente dauerhaft in der Akte verbleiben, welche gelöscht werden dürfen und wer im jeweiligen Behandlungskontext eine Zugriffsberechtigung auf die ePA erhält. So entsteht eine individuelle, patientenzentrierte Dokumentation der Gesundheitsdaten, die lebenslang verfügbar und jederzeit aktuell ist. Die elektronische Patientenakte ist damit jedoch nicht automatisch eine lückenlose Behandlungsdokumentation.
Unterschied zwischen elektronischer Patientenakte für alle und Akte des Leistungserbringers
Die elektronische Patientenakte für alle (ePA für alle) ist nicht mit der klassischen Behandlungsakte zu verwechseln, die von Leistungserbringerorganisationen wie Arzt- bzw. Psychotherapiepraxen oder Krankenhäusern intern geführt wird. Die ePA ist eine personenbezogene, patientengeführte Akte, die den Versicherten gehört. Diese entscheiden, welche Informationen gespeichert, geteilt oder gelöscht werden, und können persönliche Zugriffsrechte individuell an Vertrauenspersonen als Vertreter vergeben und generell an Organisationen wie Arztpraxen und Kliniken.
Im Gegensatz dazu ist die Behandlungsakte des Leistungserbringers eine rechtlich vorgeschriebene, vollständige Behandlungsdokumentation des eigenen medizinischen Handelns im jeweiligen Behandlungskontext, auf die nur die jeweilige Einrichtung Zugriff hat. Während die ePA die sektorenübergreifende Kommunikation und Koordination fördert, dient die interne Akte vorrangig der Behandlungssicherung, Abrechnung und rechtlichen Absicherung der Leistungserbringung. Beide Aktenformen ergänzen sich sinnvoll, haben jedoch unterschiedliche Funktionen, Inhalte und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen.
Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle (ePA)
Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA) am praktischen Beispiel
Ein praktisches Beispiel aus dem hausärztlichen Bereich:
Ausblick und aktuelle Testphase der ePA für alle
Seit 2021 befindet sich die ePA in der Einführung. Im Laufe des Jahrs 2025 ist eine standardmäßige Bereitstellung für alle gesetzlich Versicherten vorgesehen – mit der Möglichkeit des Widerspruchs (Opt-Out-Regel). Leistungserbringer sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit der Technik, den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Integration in bestehende Abläufe vertraut zu machen.
Die Testphase vor dem bundesweiten Roll-out der ePA 2025 wurde genutzt, um Prozesse zu optimieren, Schnittstellen zu testen und Praxiserfahrungen zu sammeln – mit dem Ziel, die elektronische Patientenakte als festen Bestandteil des Versorgungsalltags zu etablieren.
Die elektronische Patientenakte für Privatversicherte
Auch Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) sollen künftig von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte für alle (ePA für alle) profitieren. Einige private Krankenkassen bieten ihren Versicherten daher schon jetzt die Nutzung einer elektronischen Patientenakte an. Weitere PKVs arbeiten aktuell noch an der technischen und organisatorischen Umsetzung.
Die elektronische Akte für Privatversicherte basiert auf denselben Spezifikationen wie die ePA der gesetzlichen Krankenkassen, um eine sektorübergreifende Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu ermöglichen. Auch hier sollen Arztbriefe, Befundberichte, Medikationspläne, Impfdokumentationen und weitere Gesundheitsdaten sicher gespeichert und bei Bedarf mit Zugriffsrechten versehen werden können. Die Nutzung ist ebenfalls freiwillig und basiert auf der Einwilligung der Versicherten.
In Zukunft wird damit eine einheitliche digitale Infrastruktur geschaffen, die sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte integriert – mit dem Ziel, die medizinische Versorgung umfassend zu vernetzen und zu verbessern. Einige private Krankenversicherungen befinden sich bereits in der Testphase oder haben Pilotprojekte gestartet, um die ePA-Lösungen schrittweise einzuführen. Für Leistungserbringer bedeutet dies, dass sie sich auf den ePA-Zugriff auch im privaten Versicherungsumfeld einstellen sollten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA ist eine patientengeführte, freiwillige Akte, auf die Leistungserbringerorganisationen nur mit Einwilligung der Versicherten zugreifen dürfen. Sie ergänzt, ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation in der Praxis- oder Klinikakte, die weiterhin intern zu führen ist.
Die Befüllung der ePA durch Leistungserbringer ist verpflichtend und erfolgt, wenn Patienten und Patientinnen der Nutzung der ePA für alle nicht unter Verwendung der Opt-Out-Regel widersprochen haben.
Leistungserbringer erhalten bei entsprechender Freigabe Zugriff auf Gesundheitsdaten, was den Medikationsprozess sicherer macht, Doppeluntersuchungen vermeidet und die interprofessionelle Zusammenarbeit erleichtert. Zudem verbessert sich die Versorgung durch aktuelle Informationen im jeweiligen Behandlungskontext.
Der Zugriff erfolgt über das Primärsystem (PVS oder KIS) des Leistungserbringers, das an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist. Zur TI-Anbindung benötigt eine Einrichtung aktuell in der Regel ein Kartenterminal mit einem Praxis- oder Institutionsausweis SMC-B, einen Konnektor und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des oder der Versicherten. Mit der Weiterentwicklung der TI zur TI 2.0 entfallen alle kartenspezifischen Komponenten und werden durch digitale Varianten ersetzt.
Ja, auch andere Leistungserbringer und Leistungserbringerorganisationen wie Apotheken, Hebammen, Notfallsanitäter und -sanitäterinnen, Pflegeeinrichtungen, Psychotherapeuten und -therapeutinnen und weitere können nach entsprechender Freigabe durch die Versicherten Zugriffsrechte auf die ePA erhalten. Voraussetzung ist die technische Anbindung an die TI mit allen notwendigen technischen Komponenten für den Zugang zur TI, z. B. das Primärsystem, Kartenlesegerät und eHBA oder eBA sowie SMC-B.