Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der Medikationsplan enthält einen strukturierten Überblick, welche Medikamente der Patient oder die Patientin aktuell einnimmt. Darüber hinaus stellt er wichtige Zusatzinformationen zur Verfügung, um etwa unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Medizinische Informationen, die bei Notfällen relevant sein können, werden direkt auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. So können im Notfall alle relevanten Informationen, etwa eine genaue Aufschlüsselung von Unverträglichkeiten oder dringend benötigten Medikamenten, abgerufen werden. Das Notfalldatenmanagement ist eine freiwillige Funktion für Patienten und Patientinnen.
E-Rezept
Papier wird überflüssig: Rezepte werden digital ausgestellt, da Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen sie digital unterschreiben können – und das rechtssicher. In der Apotheke wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten und Patientinnen per Kartenterminal ausgelesen und die Medikamente werden ausgehändigt. Auch ein Einlösen der E-Rezepte in Online-Apotheken ist möglich.
eVerordnung
Mit der eVerordnung können Heil- und Hilfsmittel verschrieben werden. Das betrifft beispielsweise Prothesen, Brillen, Gehhilfen und Bandagen, aber auch physiotherapeutische Verschreibungen. Die eVerordnung wird schrittweise eingeführt. Zukünftig ist sie für sämtliche Heil- und Hilfsmittel sowie Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung sowie Soziotherapie verpflichtend.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht es, unter anderem E-Rezepte, eVerordnungen oder eArztbriefe rechtssicher digital zu unterzeichnen. Die QES weist das höchste Sicherheitsniveau und die stärkste Rechtswirkung einer elektronischen Signatur auf und ist rechtlich der Unterschrift per Hand gleichgestellt.
KIM: Kommunikation im Medizinwesen
Mit KIM können Nachrichten und Dokumente im Gesundheitswesen per E-Mail ausgetauscht werden. Die Kommunikation erfolgt im geschützten Netz der TI. Ausschließlich authentisierte Nutzende haben Zugriff und können Nachrichten verschlüsselt versenden und empfangen. Nachrichten werden meist über die SMC-B, teilweise auch über den eHBA ver- und entschlüsselt.
TIM: der TI-Messenger
Als Alternative zur Kommunikation via KIM wird der TI-Messenger als neuer Standard etabliert. Er erlaubt das Instant Messaging zwischen der Praxis und anderen Leistungserbringern auf Smartphone, Tablet und Desktop-Computern und garantiert einen ebenso hohen Sicherheitsstandard dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Das Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM, erlaubt es, die Stammdaten von Versicherten auf deren elektronischer Gesundheitskarte (eGK) zu prüfen und zu aktualisieren. Die Prüfung der Versichertenstammdaten ist bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal verpflichtend. Aktualisierte VSDM-Informationen werden automatisch auf die eGK übertragen.