Zahnarzt- und Arztpraxen

Elektronischer Arztausweis/Zahnarztausweis (eHBA) und Praxisausweis (SMC-B)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen – häufig elektronischer Arztausweis bzw. elektronischer Zahnarztausweis genannt – ist die persönliche Zugangskarte zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist ein digitales Netzwerk für alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitssystem. Wer Zugriff auf welche Informationen hat, ist klar geregelt. Die Praxis erhält den TI-Zugang über den elektronischen Praxisausweis SMC-B.

Funktionen: Wofür werden eHBA und SMC-B genutzt?

Der eHBA übernimmt als personalisierte Karte mehrere Funktionen. Mit ihm können sich (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen für die TI-Anwendungen authentisieren, also ihre Identität digital nachweisen. Weil der eHBA zur elektronischen Signatur berechtigt, können mit dem Ausweis innerhalb der Telematikinfrastruktur beispielsweise E-Rezepte, Laborüberweisungen und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) oder auch Arztbriefe und EBZ-Nachrichten digital signiert werden. Außerdem können medizinische Daten verschlüsselt versendet und bei der empfangenden Person entschlüsselt werden. Zu guter Letzt dient der elektronische Arztausweis/Zahnarztausweis als Sichtausweis, da er mit einem Foto versehen ist. 

Mit dem Praxisausweis SMC-B authentisieren sich beteiligte Institutionen im Gesundheitswesen gegenüber den TI-Diensten als medizinische Einrichtung. Mit ihm kann die Praxis auf Patienteninformationen in der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen und verschlüsselt innerhalb der TI kommunizieren. 

Zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden neben eHBA und SMC-B verschiedene hardware-basierte technische Komponenten wie eHealth-Kartenterminals und -Konnektoren benötigt. 

In der (zahn-)ärztlichen Praxis sind eHBA und SMC-B heute Standard, da für Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen bereits seit 2021 das Arbeiten mit der Telematikinfrastruktur verpflichtend ist. Seit diesem Zeitpunkt musste auf Wunsch des Patienten oder der Patientin eine elektronische Patientenakte befüllt werden. Damit bringen eHBA und SMC-B die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran: Elektronische Prozesse ersetzen papierbasierte Abläufe.

Die Vorteile der Telematikinfrastruktur

Ob Rezepte, Überweisungen oder Arztbriefe: Digital geht vieles schneller. Es muss nichts mehr gefaxt werden, offene Fragen lassen sich über die Anwendungen der Telematikinfrastruktur rasch klären. 

  • Weniger Bürokratie heißt: mehr Zeit für Patienten und Patientinnen
  • Alle relevanten Patienteninformationen liegen jederzeit auf dem aktuellen Stand vor
  • Zugang zu digitalen Anwendungen wie elektronischer Patientenakte (ePA), elektronischem Medikationsplan (eMP) und E-Rezept
  • Verbesserte Kommunikation: Berechtigte Leistungserbringer nutzen TI-Messenger und KIM für eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Beschäftigten und Institutionen
  • Digitale Prozesse und Technologien statt analoger Abläufe erhöhen die Effizienz
  • Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan stärken die Therapiesicherheit
  • Höchste Standards bei der Datenübertragung und Speicherung erhöhen die Sicherheit im Datenaustausch
  • Eine rechtsverbindliche Signatur ist digital möglich

Diese TI-Anwendungen nutzen Sie als Arzt oder Ärztin, Zahnarzt oder Zahnärztin

Elektronischer Medikationsplan (eMP) 

Der Medikationsplan enthält einen strukturierten Überblick, welche Medikamente der Patient oder die Patientin aktuell einnimmt. Darüber hinaus stellt er wichtige Zusatzinformationen zur Verfügung, um etwa unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden.

 Notfalldatenmanagement (NFDM) 

Medizinische Informationen, die bei Notfällen relevant sein können, werden direkt auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. So können im Notfall alle relevanten Informationen, etwa eine genaue Aufschlüsselung von Unverträglichkeiten oder dringend benötigten Medikamenten, abgerufen werden. Das Notfalldatenmanagement ist eine freiwillige Funktion für Patienten und Patientinnen. 

E-Rezept 

Papier wird überflüssig: Rezepte werden digital ausgestellt, da Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen sie digital unterschreiben können – und das rechtssicher. In der Apotheke wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten und Patientinnen per Kartenterminal ausgelesen und die Medikamente werden ausgehändigt. Auch ein Einlösen der E-Rezepte in Online-Apotheken ist möglich. 

 eVerordnung 

Mit der eVerordnung können Heil- und Hilfsmittel verschrieben werden. Das betrifft beispielsweise Prothesen, Brillen, Gehhilfen und Bandagen, aber auch physiotherapeutische Verschreibungen. Die eVerordnung wird schrittweise eingeführt. Zukünftig ist sie für sämtliche Heil- und Hilfsmittel sowie Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung sowie Soziotherapie verpflichtend. 

Qualifizierte elektronische Signatur (QES) 

Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht es, unter anderem E-Rezepte, eVerordnungen oder eArztbriefe rechtssicher digital zu unterzeichnen. Die QES weist das höchste Sicherheitsniveau und die stärkste Rechtswirkung einer elektronischen Signatur auf und ist rechtlich der Unterschrift per Hand gleichgestellt.

KIM: Kommunikation im Medizinwesen 

Mit KIM können Nachrichten und Dokumente im Gesundheitswesen per E-Mail ausgetauscht werden. Die Kommunikation erfolgt im geschützten Netz der TI. Ausschließlich authentisierte Nutzende haben Zugriff und können Nachrichten verschlüsselt versenden und empfangen. Nachrichten werden meist über die SMC-B, teilweise auch über den eHBA ver- und entschlüsselt. 

TIM: der TI-Messenger 

Als Alternative zur Kommunikation via KIM wird der TI-Messenger als neuer Standard etabliert. Er erlaubt das Instant Messaging zwischen der Praxis und anderen Leistungserbringern auf Smartphone, Tablet und Desktop-Computern und garantiert einen ebenso hohen Sicherheitsstandard dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. 

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) 

Das Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM, erlaubt es, die Stammdaten von Versicherten auf deren elektronischer Gesundheitskarte (eGK) zu prüfen und zu aktualisieren. Die Prüfung der Versichertenstammdaten ist bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal verpflichtend. Aktualisierte VSDM-Informationen werden automatisch auf die eGK übertragen.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder SMC-B – wofür ist welcher Ausweis?

Mit der SMC-B und deren digitaler Variante HSM-B authentisieren sich Zahnarzt- und Arztpraxen gegenüber der Telematikinfrastruktur. Den eHBA als elektronischen Arztausweis bzw. elektronischen Zahnarztausweis brauchen Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen für die persönliche TI-Nutzung, etwa für digitale Unterschriften.  

Für Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) 

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) als personengebundener Ausweis im Scheckkartenformat ermöglicht Ärzten und Ärztinnen, Zahnärzten und Zahnärztinnen das aktive Nutzen der Telematikinfrastruktur. Hiermit authentisiert sich die Person gegenüber der TI, signiert Dokumente elektronisch oder verschlüsselt Kommunikation.

Zur Anleitung: So wird der eHBA beantragt

Zum Antragsportal: eHBA jetzt beantragen

Für Arzt- und Zahnarztpraxen

Der Praxisausweis SMC-B

Mit dem Praxisausweis SMC-B oder dessen digitaler Variante SM-B authentisieren sich Zahnarzt- und Arztpraxen gegenüber der Telematikinfrastruktur. Mithilfe der SMC-B erhalten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur, allerdings nur zum Lesen. Jede Praxis benötigt mindestens eine SMC-B, um sich an der TI anzuschließen und die TI-Anwendungen nutzen zu können. 

Zur Anleitung: So wird die SMC-B beantragt

Zum Antragsportal: SMC-B jetzt beantragen

Anwendungsbeispiel: Neuer Patient kommt in die Praxis

Wechselte ein Patient oder eine Patientin die Praxis, musste früher in ausgiebigen Gesprächen die gesamte Anamnese erfragt und anschließend dokumentiert werden – mit der Gefahr, dass wesentliche Informationen zur Krankengeschichte und/oder zum aktuellen Gesundheitszustand vergessen wurden. Mit eHBA und SMC-B und dem Zugang zu TI-Anwendungen wird die Dokumentation und der Austausch von Patientendaten erleichtert. 

VSDM: Mit dem Versichertenstammdatenmanagement werden die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online geprüft und bei Bedarf aktualisiert. So wird bestätigt, dass der Patient bzw. die Patientin Leistungen beanspruchen darf. 

ePA: Die elektronische Patientenakte gibt Einblicke in die Krankengeschichte und den bisherigen Behandlungsverlauf. Als durch den Patienten bzw. die Patientin geführte Akte ersetzt sie zwar keine Anamnese, aber auf manche Therapiedokumente können berechtigte Leistungserbringer zugreifen. 

KIM und TI-Messenger: Fehlende Dokumente können über den E-Mail-Dienst KIM oder den Direktnachrichtendienst TI-Messenger angefordert werden, ebenso sind Rückfragen oder Korrekturen zur Medikamentenversorgung schnell mit anderen Leistungserbringern (z. B. der Apotheke) abgestimmt. 

eMP: Der elektronische Medikationsplan sammelt wichtige Informationen darüber, welche Medikamente aktuell eingenommen werden, sowie medikationsrelevante Informationen, die helfen, Wechselwirkungen wie bspw. Allergien zu vermeiden.

Anwendungsbeispiel: Austausch von Patientendaten

Rezepte, Arztbriefe und Verordnungen werden mithilfe der Telematikinfrastruktur digital ausgetauscht. Das Praxispersonal gewinnt Einblick in die relevanten medizinischen Informationen über die elektronische Patientenakte (ePA) und kann sich über Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sowie den TI-Messenger (TIM) mit anderen Leistungserbringern austauschen. 

ePA: Die elektronische Patientenakte gibt Einblicke in die Krankengeschichte und den Behandlungsverlauf – auch durch andere Leistungserbringer, bei denen der Patient bzw. die Patientin früher behandelt wurde oder parallel immer noch betreut wird. 

eMP: Informationen zur aktuellen Medikation des Patienten oder der Patientin ermöglichen die Vermeidung ungewollter Wechselwirkungen. 

TIM: Der TI-Messenger ermöglicht bei Bedarf einen kurzfristigen Austausch etwa mit Fachärzten oder ärztinnen oder der Apotheke. 

KIM: Untersuchungsergebnisse, Arztbriefe und weitere Dokumente können per E-Mail zwischen relevanten Akteuren, bspw. Facharzt/-ärztin, Hausarzt/-ärztin oder Klinik, verschlüsselt ausgetauscht werden.

Kosten für den elektronischen Arztausweis/Zahnarztausweis

Produktbeschreibung
Preis in EUR*

eHBA

Der Ausweis für Ärzte und Zahnärzte
420,17 €
  • ermöglicht allen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Arztausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
  • gültig für 5 Jahre

* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Produktbeschreibung
Preis in EUR*

SMC-B

für Ärzte und Zahnärzte
390,76 €
  • Die Kosten für den Praxisausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
  • gültig für 5 Jahre

* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Förderung und Finanzierung Ihrer TI-Anbindung

Wer die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen will, muss vorher investieren. Es wird mindestens ein Kartenterminal sowie ein Konnektor zur Authentisierung im VPN-gesicherten TI-Netz benötigt. Dazu kommen Anschaffungskosten für den elektronischen Arztausweis (eHBA) und den Praxisausweis (SMC-B) bzw. SM-B sowie für TI-fähige Software. 

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird refinanziert durch sogenannte TI-Pauschalen, die monatlich ausgezahlt werden. Ihre Höhe variiert je nach Größe der Praxis. Gezahlt werden die TI-Pauschalen vom GKV-Spitzenverband. Auf seinen Seiten sind alle Informationen zu Fördermitteln gebündelt.

Generation 2.0: Kartenaustausch ist notwendig

Bitte beachten Sie, dass Karten der Generation 2.0 ab spätestens 1. Juli 2026 nicht mehr für die qualifizierte Signatur genutzt werden können. Planen Sie rechtzeitig den Austausch! Alle Fragen dazu beantworten wir auf unserer Support-Seite unter „Austauschaktion eHBA der Generation G 2.0

Häufige Fragen zum elektronischen Arztausweis und elektronischen Zahnarztausweis (eHBA)

Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Arztausweis bzw elektronischen Zahnarztausweis beantworten wir hier.

Nein. Der analoge Arztausweis wird von einigen Ärztekammern ausgestellt und dient lediglich dem Nachweis der Kammermitgliedschaft. Er wird beispielsweise bei Fortbildungen genutzt, für die er eingescannt wird, sodass auf Etiketten mit Fortbildungsnummern verzichtet werden kann. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) – teilweise auch elektronischer Arztausweis genannt – dient der Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronischen Signatur innerhalb der TI. Um Verwechslungen zu vermeiden, sprechen wir lieber vom eHBA als vom „elektronischen Arztausweis“.

Um die Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, werden zwei Ausweiskarten benötigt, dazu ein Kartenterminal und ein Konnektor. Die erste Ausweiskarte ist der elektronische Arztausweis bzw. elektronische Zahnarztausweis (offiziell elektronischer Heilberufsausweis, eHBA) für Arzt oder Ärztin, für Zahnarzt oder Zahnärztin. Daneben wird der Praxisausweis (SMC-B) benötigt, um sich als Arztpraxis bzw. Zahnarztpraxis gegenüber der Telematikinfrastruktur zu authentisieren. Dank SMC-B können die Praxismitarbeitenden lesend auf die Telematikinfrastruktur zugreifen. Ausgelesen werden beide Ausweise per Kartenterminal. Über einen Konnektor, der Kartenterminal und Praxissystem verbindet, werden Daten sicher über ein privates Netzwerk (VPN) ausgetauscht.

Um die Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, werden zwei Ausweiskarten benötigt, dazu ein Kartenterminal und ein Konnektor. Die erste Ausweiskarte ist der elektronische Arztausweis bzw. elektronische Zahnarztausweis (offiziell elektronischer Heilberufsausweis, eHBA) für Arzt oder Ärztin, für Zahnarzt oder Zahnärztin. Daneben wird der Praxisausweis (SMC-B) benötigt, um sich als Arztpraxis bzw. Zahnarztpraxis gegenüber der Telematikinfrastruktur zu authentisieren. Dank SMC-B können die Praxismitarbeitenden lesend auf die Telematikinfrastruktur zugreifen. Ausgelesen werden beide Ausweise per Kartenterminal. Über einen Konnektor, der Kartenterminal und Praxissystem verbindet, werden Daten sicher über ein privates Netzwerk (VPN) ausgetauscht.

Ja, bei D-Trust können Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen ihren eHBA komplett digital bestellen. Mit dem eAntrag muss der Antrag nicht ausgedruckt, unterschrieben und verschickt werden – es geht alles online. Mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises oder Reisepasses können Sie auch die Identifizierung online durchführen. Alternativ ist die Identifizierung per PostIdent in einer Postfiliale möglich. Ihren eAntrag stellen Sie im E-Health-Antragsportal von D-Trust.

Pro Betriebsstätte wird nur eine SMC-B benötigt – unabhängig davon, wie viele stationäre Kartenterminals im Einsatz sind. Für jedes mobile Kartenlesegerät muss allerdings eine eigene SMC-B beantragt werden.

Als Hardware für die Telematikinfrastruktur (TI) wird mindestens ein Kartenterminal sowie ein Konnektor zur Authentisierung im VPN-gesicherten TI-Netz benötigt. Beide werden von der gematik als Nationaler Agentur für Digitale Medizin geprüft und freigegeben. Dazu kommen Anschaffungskosten für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den Praxisausweis (SMC-B) sowie für TI-fähige Software. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird refinanziert durch den GKV-Spitzenverband. Auf seinen Seiten finden Sie alle Informationen zu Fördermitteln

Der elektronische Arztausweis und der elektronische Zahnarztausweis (eHBA) sind ebenso wie der Praxisausweis (SMC-B) höchstens fünf Jahre gültig. Es müssen also rechtzeitig Folgekarten beantragt werden. D-Trust informiert vor dem Ablaufen der Gültigkeit.

Der elektronische Arztausweis ist ebenso wie der elektronische Zahnarztausweis (eHBA) maximal fünf Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Folgekarten müssen also vorher neu beantragt werden. Mit einem abgelaufenen eHBA können keine der Funktionen der Telematikinfrastruktur, für die ein eHBA gebraucht wird, genutzt werden. Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen bekommen von D-Trust rechtzeitig vorab einen Link per E-Mail, um die Folgekarte zu bestellen. Der Antrag ist basierend auf den Informationen des aktuellen eHBAs vorbefüllt. D-Trust-Kunden müssen nur ihre Daten auf Aktualität prüfen, den Antrag abschicken und sich identifizieren. In der Regel wird der neue elektronische Arztausweis maximal zwei Wochen nach der Antragstellung und der Identifikation produziert und verschickt. Mit ca. drei Tagen Zeitversatz folgen PIN/PUK ebenfalls per Einwurfeinschreiben. 

D-Trust informiert Kunden mehrfach vor dem Ablaufen der Gültigkeit, damit rechtzeitig neue Ausweise beantragt und bestellt werden können. Das gilt genauso für den Praxisausweis SMC-B, der ebenfalls höchstens fünf Jahre gültig ist.

Downloads

Download

Produktblatt Elektronischer Berufsausweis (eBA)

Download

Produktblatt SMC-B

Das könnte Sie auch interessieren

Artikel