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Foto einer schwangeren Frau, die auf einer Couch liegt und gerade von einer Hebamme untersucht wird

Telematikinfrastruktur für Hebammen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist für Hebammen die persönliche Zugangskarte zur Telematikinfrastruktur (TI) . Die TI ist ein digitales Netzwerk für alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitssystem. Wer Zugriff auf welche Informationen hat, ist klar geregelt. Hebammen erhalten vor allem über die elektronische Patientenakte (ePA) wichtige Informationen, da sowohl der Mutterpass als auch das Kinderuntersuchungsheft (U-Heft) darin integriert werden können. Hebammengeleitete Einrichtungen erhalten den TI-Zugang über den elektronischen Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B), z. B. für die Kommunikation über KIM (Kommunikation im Medizinwesen).

Das Wichtigste auf einen Blick

Für Hebammen ist eine verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur bislang nicht vorgesehen. Ein freiwilliger Anschluss ist allerdings jederzeit möglich – und ebenso sinnvoll wie empfehlenswert.

Der GKV-Spitzenverband refinanziert die Anbindung von Hebammenpraxen an die Telematikinfrastruktur größtenteils über monatliche Pauschalen. Das betrifft sowohl die Kosten für die technische Ausstattung (Kartenlesegerät und Konnektor) als auch die laufenden Kosten für eHBA und SMC-B. Alle Details zu Fördervoraussetzungen und Antragswegen stellt der GKV-Spitzenverband bereit.

Die Vorteile der Telematikinfrastruktur

Ob elektronische Patientenakte (ePA), elektronischer Mutterpass (eMutterpass) oder elektronisches Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft): Digital wird vieles schneller. Es gibt weniger Papierkram und offene Fragen lassen sich über die Anwendungen der Telematikinfrastruktur rasch klären. 

  • Weniger Bürokratie heißt: mehr Zeit für werdende Mütter 
  • Alle relevanten Informationen liegen jederzeit auf dem aktuellen Stand vor 
  • Zugang zu digitalen Anwendungen wie elektronischer Patientenakte (ePA) und damit zukünftig dem eMutterpass 
  • Digitale Prozesse und Technologien statt analoger Abläufe erhöhen die Effizienz 
  • Höchste Standards bei der Datenübertragung und Speicherung erhöhen die Sicherheit im Datenaustausch

So funktioniert der Anschluss an die TI

Hebammen beantragen ihren eHBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), das eine Vorgangsnummer vergibt. Mit dieser Nummer kann der Antragsprozess im E-Health-Antragsportal von D-Trust gestartet und der Ausweis bestellt werden. Anschließend produziert und versendet D-Trust den Ausweis. 

Die Freischaltung des eHBA erfolgt im E-Health-Antragsportal von D-Trust: Damit wird zugleich signalisiert, dass der Ausweis angekommen ist. Zur anschließenden Aktivierung wird ein Kartenlesegerät sowie die fünfstellige PIN aus dem PIN/PUK-Brief benötigt. Dieser Brief wird von D-Trust per Einschreiben, aus Sicherheitsgründen rund drei Tage zeitversetzt nach dem eHBA, verschickt. 

Das Verfahren und die Abläufe sind beim Praxisausweis SMC-B identisch. Allerdings muss zum Beantragen und Bestellen des SMC-B ein eHBA vorliegen.

Diese TI-Anwendungen nutzen Hebammen

Elektronischer Mutterpass und Elektronisches Kinderuntersuchungsheft

Auf Wunsch der Versicherten kann der Mutterpass zukünftig digital in der elektronischen Patientenakte geführt werden. Der eMutterpass bietet Hebammen den zentralen Zugriff auf die Gesundheitsdaten der werdenden oder jungen Mutter. Hebammen profitieren darüber hinaus von einer schnellen und unkomplizierten Zusammenarbeit mit Ärzten und Ärztinnen, Kliniken und Apotheken – zeitaufwendiges Nachfragen per Telefon oder E-Mail entfällt. Im eMutterpass können Arztbesuche, Befunde und medizinische Termine festgehalten werden.

Auch das Kinderuntersuchungsheft, bekannt als U-Heft, kann zukünftig als digitale Variante in der elektronischen Patientenakte (ePA) geführt werden. Ergebnisse der U1 und U2 werden damit einheitlich und strukturiert in die ePA übernommen.

eHBA oder SMC-B – wofür ist welcher Ausweis?

Mit dem SMC-B authentisieren sich hebammengeführte Einrichtungen gegenüber der Telematikinfrastruktur. Den eHBA brauchen Hebammen für die persönliche TI-Nutzung, insbesondere für digitale Unterschriften. Zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden neben eHBA und SMC-B verschiedene hardwarebasierte technische Komponenten wie E-Health-Kartenterminals und Konnektoren benötigt.

Piktogramm Person Kreis

Für Hebammen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)

Der eHBA übernimmt als personalisierte Karte mehrere Funktionen. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können Hebammen ihre Identität digital nachweisen, damit authentisieren sie sich für die TI-Anwendungen und können digital signieren. Medizinische Daten können verschlüsselt versendet und beim Empfänger entschlüsselt werden.

Piktogramm Ausweis mit Haken

Für hebammengeführte Einrichtungen

Der Praxisausweis SMC-B

Mit dem Praxisausweis SMC-B oder dessen virtueller Variante SM-B authentisieren sich Einrichtungen gegenüber der Telematikinfrastruktur. Mithilfe des SMC-B erhalten die Mitarbeitenden den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur, etwa auf die elektronische Patientenakte (ePA), allerdings größtenteils nur zum Lesen.

So funktioniert die TI für Hebammen

Die Illustration zeigt die Funktionsweise der TI für Hebammen

Über die Telematikinfrastruktur (TI) tauschen Hebammen sowohl Dateien als auch Informationen sicher und schnell aus, um werdende Mütter bestmöglich zu versorgen. Dazu authentisieren sie sich gegenüber der TI mit den Ausweiskarten SMC-B und/oder eHBA. So können Einträge im eMutterpass eingesehen oder ergänzt werden. 

Während der Wochenbettbetreuung werden zukünftig alle Informationen zum Verlauf der Schwangerschaft in den eMutterpass eingetragen. In der elektronischen Patientenakte (ePA) wird die Geburt dokumentiert, ebenso der Medikationsplan, Notfalldaten und andere wichtige Informationen. Mit dem eHBA und SMC-B kann die ePA eingesehen und Einträge im eMutterpass und eU-Heft können ergänzt werden.

Piktogramm Hand mit Herz

Anwendungsbeispiel: Werdende und neue Mütter besser versorgen

Über die Telematikinfrastruktur (TI) tauschen Hebammen sowohl Dateien als auch Informationen aus, um werdende und junge Mütter bestmöglich zu versorgen. So können sie beispielsweise Einträge in der ePA und zukünftig auch im eMutterpass und eU-Heft einsehen und ergänzen.

Mit dem eHBA und SMC-B authentifizieren: 

  1. Neue Patientinnen kennenlernen 
  • Als betreuende Hebamme die Berechtigung erhalten, auf die elektronische Patientenakte und damit zukünftig auf den eMutterpass sowie das elektronische U-Heft zugreifen zu dürfen 
  • eMutterpass: Hebammen können sowohl Einträge einsehen, etwa vom Labor oder von der Gynäkologie, als auch eigene Befunde hinterlegen 
  1. Wochenbettbetreuung verbessern 
  • ePA: Alle Informationen rund um die Geburt werden in der ePA festgehalten 
  • eU-Heft: Im elektronischen U-Heft werden die Ergebnisse der U1 und der U2 sowie weiterer Untersuchungen der Kinder notiert 
  1. Abrechnung beschleunigen 
  • KIM: Abrechnungsnachweise digital übermitteln

Förderung und Finanzierung

Der GKV-Spitzenverband refinanziert größtenteils die Anbindung von Hebammen bzw. hebammengeführten Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur über monatliche Pauschalen. Das betrifft sowohl die Kosten für die technische Ausstattung (Kartenlesegerät und Konnektor) als auch die laufenden Kosten für eHBA und SMC-B. Alle Details zu Fördervoraussetzungen und Antragswegen stellt der GKV-Spitzenverband

Häufige Fragen zum elektronischen Heilberufsausweis für Hebammen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zum eHBA für Hebammen beantworten wir hier.

Um auf die Telematikinfrastruktur und damit auf die elektronische Patientenakte zugreifen zu können, werden der eHBA bzw. SMC-B, ein E-Health-Kartenterminal und ein Konnektor benötigt. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weisen Hebammen sich persönlich in der TI als Mitglied ihrer Berufsgruppe aus. Als wichtigste Komponente enthält der eHBA eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ersetzt in der Telematikinfrastruktur die handschriftliche Unterschrift. Der SMC-B dient als Ausweis der zugreifenden Einrichtung. Für die Ausgabe beider Ausweise ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig. Bestellen können Hebammen die Karten nach Freigabe des eGBR bei D-Trust als Vertrauensdiensteanbieter (VDA).

Hebammen beantragen ihren eHBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), das eine Vorgangsnummer vergibt. Mit dieser Nummer kann der Antragsprozess im E-Health-Antragsportal von D-Trust gestartet und der Ausweis bestellt werden. Anschließend produziert und versendet D-Trust den Ausweis. 

Um den eHBA freizuschalten, benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer und Ihr Passwort (zu finden in Ihrem Antrag). Die Freischaltung Ihres eHBA erfolgt im E-Health-Antragsportal von D-Trust unter dem Punkt „Meine angelegten Anträge aufrufen“. 

Für die anschließende Aktivierung ist ein Kartenterminal notwendig. Erst mit dieser Aktivierung ist Ihr eHBA für die TI einsatzbereit. Zur Aktivierung Ihres eHBA benötigen Sie ein Kartenlesegerät sowie die fünfstellige PIN aus dem PIN/PUK-Brief. Diesen Brief erhalten Sie von D-Trust per Einschreiben, aus Sicherheitsgründen rund drei Tage zeitversetzt nach Ihrer Karte. 

Sobald ein eHBA vorliegt, kann auch der SMC-B als Praxisausweis beantragt und bestellt werden. Die Abläufe sind dieselben wie beim eHBA.

Noch ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur freiwillig. Ein Anschluss ist allerdings bereits heute sinnvoll, da er die tägliche Arbeit erleichtert. Über die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten Hebammen sämtliche wichtigen Informationen, etwa Befunde und andere Gesundheitsdaten. Der elektronische Mutterpass ist zukünftig integriert in die ePA und vereinfacht die Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Kliniken und Apotheken. Auch das Kinderuntersuchungsheft (U-Heft) ist in Zukunft Bestandteil der elektronischen Patientenakte.

Pro Betriebsstätte wird nur ein SMC-B benötigt – unabhängig davon, wie viele stationäre Kartenterminals im Einsatz sind. Für jedes mobile Kartenlesegerät muss allerdings ein eigener SMC-B beantragt werden.

Downloads

Produktblatt Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)

Produktblatt Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA) Herunterladen (PDF)

Produktblatt SMC-B

Produktblatt SMC-B Herunterladen (PDF)

Preisübersicht für eHBA und SMC-B

Preis in EUR*

eHBA

Der elektronische Heilberufsausweis für Hebammen
420,17 €
  • Ermöglicht Hebammen die Authentifizierung, qualifizierte elektronische Signatur und Verschlüsselung in der Telematikinfrastruktur. 
  • Die Kosten für Heilberufsausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt. 
  • Der eHBA ist fünf Jahre gültig und muss anschließend neu bestellt werden.

* Preise in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Preis in EUR*

SMC-B

Der Institutionsausweis für hebammengeführte Einrichtungen
390,76 €
  • Ermöglicht Einrichtungen die Authentifizierung und Verschlüsselung in der Telematikinfrastruktur. 
  • Die Kosten für Institutionsausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt. 
  • Gültig für 5 Jahre.

* Preise in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen MwSt.

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