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eHBA und SMC-B für nicht approbierte Heilberufe und deren Einrichtungen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist die persönliche Zugangskarte zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist ein digitales Netzwerk für alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitssystem. Logopäden und Logopädinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, Podologen und Podologinnen und Notfallsanitäter sowie Notfallsanitäterinnen haben daher ebenso Anspruch auf einen eHBA und den TI-Anschluss wie Ernährungstherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Diätassistenten sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeuten. Wer Zugriff auf welche Informationen hat, ist klar geregelt. Praxen erhalten ihren TI-Zugang über den elektronischen Praxisausweis SMC-B.

Das Wichtigste auf einen Blick

Für folgende Heilberufe wird die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zum 1. Oktober 2027 gesetzlich verpflichtend:

  • Logopäden und Logopädinnen
  • Ergotherapeuten und -therapeutinnen
  • Podologen und Podologinnen
  • Notfallsanitäter und -sanitäterinnen
  • Ernährungstherapeuten und -therapeutinnen
  • Masseure und Masseurinnen
  • medizinische Bademeister und Bademeisterinnen
  • Diätassistenten und Diätassistentinnen
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeuten und -therapeutinnen

Ein vorheriger Anschluss ist allerdings jederzeit möglich – und ebenso sinnvoll wie empfehlenswert.

Der GKV-Spitzenverband refinanziert den Anschluss an die Telematikinfrastruktur größtenteils über monatliche Pauschalen. Das betrifft sowohl die Kosten für die technische Ausstattung (Kartenlesegerät und Konnektor) als auch die laufenden Kosten für eHBA und SMC-B. Alle Details zu Fördervoraussetzungen und Antragswegen stellt der GKV-Spitzenverband bereit.

Die Vorteile der Telematikinfrastruktur

Ob Rezepte, Überweisungen oder Arztbriefe: Digital geht vieles schneller. Es muss nichts mehr gefaxt werden, offene Fragen lassen sich über die Anwendungen der Telematikinfrastruktur rasch klären.

  • Weniger Bürokratie heißt: mehr Zeit für Patienten und Patientinnen 
  • Alle relevanten Patienteninformationen liegen jederzeit auf dem aktuellen Stand vor
  • Zugang zu digitalen Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA)
  • TI-Messenger und KIM erlauben eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Beschäftigten und Institutionen
  • Digitale Prozesse und Technologien statt analoger Abläufe steigern die Effizienz
  • Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan stärken die Therapiesicherheit
  • Höchste Standards bei der Datenübertragung und Speicherung erhöhen die Sicherheit im Datenaustausch
  • Eine rechtsverbindliche Signatur ist digital möglich

Diese TI-Anwendungen nutzen Sie als Heilberufler und Heilberuflerinnen

eHBA oder SMC-B – wofür ist welcher Ausweis?

Mit dem SMC-B authentisieren sich Institutionen (etwa Praxen) gegenüber der Telematikinfrastruktur, während Heilberufler und Heilberuflerinnen den eHBA für den personengebundenen Zugang zur TI benötigen. Leistungserbringer nicht approbierter Gesundheitsberufe beantragen eHBA und SMC-B beim elektronischen Gesundheitsberuferegister. Das eGBR vergibt eine Vorgangsnummer. Damit kann der Antragsprozess im E-Health Antragsportal von D-Trust gestartet und die Ausweise können bestellt werden. Zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden neben eHBA und SMC-B verschiedene hardware-basierte technische Komponenten wie eHealth-Kartenterminals und Konnektoren benötigt.

Piktogramm Person Kreis

Für Heilberufler und Heilberuflerinnen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) als personengebundener Ausweis im Scheckkartenformat ermöglicht Podologen und Podologinnen, Logopäden und Logopädinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen und anderen Heilberuflern und Heilberuflerinnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur. Der eHBA identifiziert die Träger und Trägerinnen als Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe und ermöglicht die rechtsverbindliche elektronische Unterschrift innerhalb der TI. Außerdem können medizinische Daten verschlüsselt versendet und beim Empfänger entschlüsselt werden.

 

eHBA-Anwendungsbeispiele:

  • Schreibender Zugriff auf TI-Anwendungen
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES), z. B. für E-Rezepte
  • Verschlüsselter Austausch von Daten
  • Zugriff auf die elektronische Patientenakte
Piktogramm Ausweis mit Haken

Für Praxen

Der Institutions- und Praxisausweis SMC-B

Mit dem Ausweis SMC-B oder dessen virtueller Variante SM-B authentisieren sich Institutionen gegenüber der Telematikinfrastruktur. Mithilfe des SMC-B erhalten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Zugang zur TI und Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), sofern entsprechende Berechtigungen der Patienten und Patientinnen vorliegen. Außerdem kann verschlüsselt innerhalb der TI kommuniziert werden. Jede Institution benötigt mindestens eine SMC-B- Karte, um sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen und die TI-Anwendungen zu nutzen.

 

SMC-B-Anwendungsbeispiele:

  • Sicherer Zugang zur Telematikinfrastruktur
  • Zugriff auf Patienteninformationen innerhalb der TI
  • Verschlüsselung der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) innerhalb der TI

Funktionsweise

Piktogramm zweier Sprechblasen

Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erlaubt vom Patienten oder der Patientin berechtigten Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen den sofortigen Zugriff auf umfassende Behandlungsdaten, was die Therapieplanung erleichtert. Mit dem E-Rezept können Hilfsmittel wie Schienen und Therapiematerialien digital verordnet werden. Über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist ein ebenso schneller wie sicherer Datenaustausch mit Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern möglich. Wenn es ganz fix gehen muss, ermöglicht der TI-Messenger den Austausch mit Textnachrichten in Echtzeit.

Berechtigte Podologen und Podologinnen greifen über die elektronische Patientenakte (ePA) direkt auf für sie wichtige medizinische Informationen zu. Das Wissen um Wundheilungsverläufe und Infektionshistorien verbessert die Qualität der Behandlung. E-Rezept und eVerordnung vereinfachen das Verordnen und Verwalten von podologischen Hilfsmitteln wie Einlagen und Verbandsmaterialien. Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und dem TI-Messenger für Textnachrichten in Echtzeit ist ein sicherer und schneller Austausch mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen möglich.

Piktogramm zweier Sprechblasen

Der Blick auf die elektronische Patientenakte (ePA) erlaubt berechtigten Logopäden und Logopädinnen die Einsicht in eine detaillierte Behandlungshistorie. Ebenso können berechtigte Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Therapeuten und -Therapeutinnen ihre Therapien mithilfe der ePA anpassen. Mit dem E-Rezept können Therapiematerialien wie Sprechübungsgeräte verordnet werden. KIM und TI-Messenger ermöglichen einen direkten Austausch über Therapieverläufe und Fortschrittsberichte mit Kollegen und Kolleginnen sowie anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.

Piktogramm Ausweis

Die Rettungsdienste werden ebenfalls an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen können im Einsatz direkt auf die Notfalldaten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind. Bei der Erstversorgung von nicht ansprechbaren Patienten und Patientinnen erhalten die Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen hilfreiche Informationen über Vorerkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten oder Dauermedikationen.

Piktogramm eines Dokuments

Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) bietet auch Ernährungstherapeuten und Ernährungstherapeutinnen, Diätassistenten und Diätassistentinnen wertvolle Vorteile. Dazu zählt beispielsweise die digitale Übermittlung von Heilmittelverordnungen wie KOST-Rezepten, was die Kostenerstattung durch Krankenkassen beschleunigt. KIM (Kommunikation im Medizinwesen) bietet einen schnellen Austausch mit Ärzten und Ärztinnen zu Laborwerten oder Therapieplänen.

Grafische Darstellung eines Netzwerks.

Die tägliche Arbeit von Masseuren und Masseurinnen, medizinischen Bademeistern und medizinischen Bademeisterinnen wird durch den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) erleichtert. Befunde, Behandlungsberichte, eVerordnungen oder Therapiepläne lassen sich über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ebenso rasch wie sicher mit Ärzten und Ärztinnen, Kliniken oder anderen Akteuren im Gesundheitswesen austauschen.

Online-Seminar

Ihr Zugang zur TI – einfach und verständlich erklärt

In unserem Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie als

  • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin,
  • Podologe oder Podologin,
  • Logopäde oder Logopädin,
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Therapeut oder -Therapeutin,
  • Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin,
  • Masseur oder Masseurin,
  • medizinischer Bademeister oder medizinische Bademeisterin,
  • Diätassistent oder Diätassistentin oder
  • Ernährungstherapeut oder Ernährungstherapeutin

den Zugang zur Telematikinfrastruktur beantragen und TI-Anwendungen für Ihre tägliche Arbeit optimal nutzen.

Häufige Fragen zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Heilberufsausweis beantworten wir hier.

Um die Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, werden zwei Ausweiskarten benötigt, dazu ein Kartenterminal und ein Konnektor. Es braucht einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für eine vertretungsberechtigte Person und einen Praxis- oder Institutionsausweis SMC-B (oder künftig dessen virtuelle Variante SM-B), um sich gegenüber der Telematikinfrastruktur zu authentisieren. Ausgelesen werden beide Ausweise per Kartenterminal. Anschließend kann über einen Konnektor auf die Telematikinfrastruktur zugegriffen werden. Für die Ausgabe der Ausweise ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig. Bestellt werden eHBA und SMC-B bei D-Trust als Vertrauensdiensteanbieter (VDA).

Ja, bei D-Trust können Heilberufler und Heilberuflerinnen den eHBA komplett digital bestellen. Mit dem eAntrag muss die Bestellung nicht ausgedruckt, unterschrieben und verschickt werden – es geht alles online. Mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises oder Reisepasses können Sie sich auch online identifizieren. Alternativ ist die Identifizierung per PostIdent in einer Postfiliale möglich. Bestellt wird der eHBA im E-Health Antragsportal von D-Trust.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ebenso wie der Institutions- bzw. Praxisausweis (SMC-B) maximal fünf Jahre gültig. Er kann nicht verlängert werden. Heilberufler und Heilberuflerinnen bekommen von D-Trust rechtzeitig vorab einen Link per E-Mail, um die Folgekarte zu bestellen. Der Antrag ist basierend auf den Informationen des aktuellen eHBA vorbefüllt. D-Trust-Kunden und -Kundinnen müssen nur ihre Daten auf Aktualität prüfen, den Antrag abschicken und sich identifizieren. In der Regel wird der neue elektronische Heilberufsausweis maximal zwei Wochen nach der Antragstellung und der Identifikation produziert und verschickt. Meist drei Tage später folgen PIN/PUK ebenfalls per Einwurf-Einschreiben.

D-Trust informiert Kunden und Kundinnen mehrfach vor dem Ablaufen der Gültigkeit, damit rechtzeitig neue Ausweise beantragt und bestellt werden können. Das gilt genauso für den Praxisausweis SMC-B, der ebenfalls höchstens fünf Jahre gültig ist. 

Downloads

Produktblatt: Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)

Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA) Herunterladen (PDF)

Produktblatt SMC-B

Produktblatt SMC-B Herunterladen (PDF)

Preisübersicht eHBA und SMC-B

Produktbeschreibung
Preis in EUR*

eHBA

für Fachkräfte aus dem Rettungsdienst, der Ergotherapie, Podologie, Logopädie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Therapie sowie Ernährungs- und Diättherapie, Massage und medizinischem Baden
420,17 €
  • ermöglicht allen Fachkräften aus der Notfallversorgung, Ergotherapie, Podologie, Logopädie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Therapie sowie Ernährungs- und Diättherapie, Massage und medizinischem Baden die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Heilberufsausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
  • gültig für 5 Jahre
     

* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Produktbeschreibung
Preis in EUR*

Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B)

für Geburtshilfe-, Ergotherapie-, Logopädie-, Podologie- und ernährungstherapeutische Einrichtungen
390,76 €
  • Die Kosten für den Institutionsausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
  • gültig für 5 Jahre

* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Sie haben Fragen zum eHBA? Kontaktieren Sie uns:

+49 (0)30 2598 - 4050