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Digital, vernetzt, sicher: Das Gesundheitswesen 2.0

So profitieren auch die nicht approbierten Gesundheitsberufe von den Vorteilen der Digitalisierung

Piktogramm für Telematikinfrastruktur

Das Gesundheitswesen wird digital: Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das eRezept oder Notfalldaten stehen nun auch Hebammen, Pflegekräften, Physiotherapeuten und Notfallsanitätern zur Verfügung. Sie erleichtern den Austausch von Patientendaten und bieten so Zeitersparnis im Arbeitsalltag und in Notfällen. Papierbasierte Abläufe werden zunehmend durch digitale Prozesse ersetzt. Das alles ermöglicht die so genannte Telematikinfrastruktur (TI). Über sie können sich alle Akteure in Gesundheitsberufen miteinander vernetzen. Wer an die TI angeschlossen ist, kann nur profitieren: von weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Kernaufgaben.

Grundvoraussetzung, damit der Anschluss an die TI funktioniert, ist ein Rechner (PC, Laptop o. ä.) mit einer stabilen Internetverbindung. Zusätzlich wird ein von der gematik zugelassenes E-Health-Kartenterminal und ein Konnektor benötigt. Zugang zur TI haben nur berechtigte Institutionen und Personen, die sich online ausweisen müssen. Das funktioniert mit dem Praxisausweis (SMC-B) und dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Das neu gegründete elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) wird als gemeinsame Stelle der Länder künftig die Ausgabe von eHBA und SMC-B an die nicht approbierten Gesundheitsberufe übernehmen. Bestellen können Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Notfallsanitäter den eHBA und die SMC-B bei D-Trust. 

Piktogramm für Arzt
Hebammen

Hebammen

Hebammen haben durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens Zugriff auf relevante Informationen zu den betreuten Müttern (bspw. eMutterpass) und können sich über das Kommunikationssystem der TI (KIM) mit anderen medizinischen Berufsgruppen schnell und sicher austauschen. Das schafft Transparenz und hilft beim Abbau von Bürokratie. Vom schnellen und sicheren Datenaustausch profitieren Hebammen auch in Vertretungsfällen.

Physiotherapeuten

Physiotherapeuten

Eine bessere Behandlung dank lückenloser Patientenhistorie: Das alles ermöglicht die Telematikinfrastruktur. Über das Kommunikationssystem der TI können sich Physiotherapeuten und Ärzte sicher und unkompliziert austauschen. Das sorgt für mehr Transparenz und die Verschlankung von Prozessen. Es bleibt mehr Zeit für die Patienten.

Pflegekräfte

Pflegekräfte

Das digitale Gesundheitswesen schafft mehr Zeit für die Patienten. Die Telematikinfrastruktur ermöglicht Pflegekräften den schnellen und einfachen Austausch von medizinischen Daten mit anderen beteiligten Akteuren. Alle Informationen zu Betreuten sind stets auf einen Blick verfügbar. Das verbessert die Versorgungsqualität, spart Zeit und schützt vor Fehlern.

Eine Sanitäterin überprüft im Rettungswagen den Bestand.

Notfallsanitäter

Auch Rettungsdienste erhalten einen Anschluss an die TI: Notfallsanitäter können somit direkt im Einsatz auf unmittelbar auf der eGK gespeicherten Notfalldaten zugreifen. Bei der Erstversorgung von nicht ansprechbaren Patienten und Patientinnen erhalten Notfallsanitäter hilfreiche Informationen wie z. B. Vorerkrankungen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und Dauermedikationen.

Was bringt die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt das gesamte Gesundheitswesen und ist die Datenautobahn für alle beteiligten Akteure. Sie ermöglicht die elektronische Verarbeitung, den sicheren Schutz und die Übermittlung von Patientendaten, beschleunigt Behandlungsprozesse und vereinfacht die Kommunikation des medizinischen Personals untereinander. Die TI sorgt so für weniger Zettelwirtschaft, mehr Flexibilität, enorme Zeitersparnis, Fälschungssicherheit und Transparenz zwischen Patienten und Behandlern. D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, bietet mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und dem Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) wesentliche Zugangskomponenten in das digitale Gesundheitsnetzwerk.

Pflegekräfte, Hebammen, Physiotherapeuten und Notfallsanitäter profitieren von unterschiedlichen Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur, die den Arbeitsalltag erleichtern, Bürokratie abbauen, Prozesse beschleunigen und die Datenübermittlung sowie -dokumentation absichern. In der TI stehen Ihnen bereits jetzt viele digitale Anwendungen zur Verfügung.

 

Die Anwendungen in der TI
 

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Kernstück der Telematikinfrastruktur und wird Versicherten kostenlos als App von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Zugangsberechtigten Leistungserbringer können in der ePA alle relevanten medizinischen Informationen wie den Notfalldatensatz, den Medikationsplan, Therapiemaßnahmen oder Arztbriefe speichern. Künftig können auch der Impfpass, das Zahnbonusheft oder der Mutterpass integriert werden.

Nur der Versicherte selbst entscheidet, wer welche Dokumente in der ePA einsehen kann. Auch bei einem Kassenwechsel gehen keinerlei Informationen verloren.

Der elektronische Medikationsplan enthält Informationen zur medikamentösen Behandlung von Patienten und wird auf der Gesundheitskarte gespeichert. Alle zugangsberechtigten Leistungserbringer in der Telematikinfrastruktur können so den Medikationsplan schnell und zu jeder Zeit einsehen.

Notfalldaten sind Informationen über den Patienten, die in einer Notfallsituation für die Behandlung hilfreich sein können. Dabei kann es sich zum Beispiel um Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten, Operationen, Allergien oder eine Schwangerschaft handeln. Zudem können in den Notfalldaten Diagnosen, Medikation sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten oder Angehörigen eingegeben werden, die im Ernstfall zu benachrichtigen sind. Patienten können persönliche Dokumente wie den Organspendeausweis, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hinterlegen. Der Patient allein bestimmt, ob ein Notfalldatensatz für ihn angelegt wird und welche der vorhandenen Informationen eingebunden werden sollen.

Mit dem eRezept können Ärzte Rezepte durch eine qualifizierte elektronische Unterschrift auch digital ausstellen – das alte Papierdokument wird überflüssig. Über eine App haben Versicherte die Möglichkeit, das Rezept abzurufen und in Apotheken einzulösen. Analog zum eRezept wird künftig auch der elektronische Leistungsnachweis umgesetzt. Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegekräfte können so Leistungsnachweise von Patienten auch digital signieren lassen.

Seit dem 1.1.2022 können Schwangere den elektronischen Mutterpass nutzen, der in der elektronischen Patientenakte hinterlegt ist. Die Patientinnen haben so jederzeit online Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten. Hebammen profitieren von einer schnellen und unkomplizierten Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Apotheken. Das an der Schwangerenvorsorge beteiligte Gesundheitspersonal kann im eMP Arztbesuche, Befunde, medizinische Termine und alle weiteren Gesundheitsdaten dokumentieren und verwalten.

Hebammen stehen auf diese Weise schon beim Kennenlerngespräch mit der Schwangeren alle relevanten Informationen zur Verfügung. Auch das Kinderuntersuchungsheft ist seit 2022 als elektronische Variante für Eltern verfügbar. Hebammen können so wichtige Angaben zum Neugeborenen auch hier direkt digital erfassen.

Die KIM ermöglicht eine sichere und direkte Kommunikation aller teilnehmenden Berufsgruppen in der Telematikinfrastruktur. KIM-Nutzer können damit per E-Mail Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne, Befunde wie Röntgenbilder und Labordaten, Abrechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen untereinander verschicken und austauschen.

Der TI-Messenger ergänzt die KIM um die mobile Ad-hoc-Kommunikation. Egal, ob Rückfragen zur verordneten Medikation, Informationen zu Laborbefunden oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können alle Gesundheitsberufe bald deutschlandweit per Textnachrichten in Echtzeit miteinander kommunizieren. Das spart auf allen Seiten wertvolle Zeit.

Damit sichergestellt ist, dass auch wirklich alle Beteiligten im Gesundheitswesen an die TI angeschlossen werden können, werden die Kosten zum größten Teil durch den GKV-Spitzenverband refinanziert. Das betrifft sowohl die Kosten für die technische Ausstattung (Kartenlesegerät und Konnektor) als auch die laufenden Betriebskosten für eHBA und SMC-B.

eHBA und SMC-B als Schlüssel zur Telematikinfrastruktur

Zur Telematikinfrastruktur (TI) haben nur berechtigte Institutionen oder Personen Zugang. Damit wird der missbräuchliche Zugang zu den sensiblen Daten verhindert. Zur sicheren Identifizierung werden zwei Karten benötigt: mit dem elektronischen Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B) authentisieren sich beteiligte Institutionen im Gesundheitswesen als medizinische Einrichtung gegenüber den Diensten der TI.

Um die SMC-B zu erhalten, brauchen Sie den elektronischen Heilberufsweis (eHBA). Beide Karten sind im E-Health-Antragsportal der D-Trust bestellbar.

 

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Mitarbeiter im Gesundheitswesen gegenüber der TI persönlich ausweisen. Das eHealth-Gesetz sieht nämlich vor, dass nur mit dem eHBA auf personenbezogene Daten der Gesundheitskarte zugegriffen werden darf, um Missbrauch zu vermeiden und ausreichend Datenschutz zu gewährleisten. Zudem identifiziert der eHBA den Träger eindeutig als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe und ermöglicht eine rechtsverbindliche elektronische Unterschrift innerhalb der TI – die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese ist für viele medizinische Anwendungen wie digitale Laborüberweisungen, eRezepte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) zwingend erforderlich. So wird der eHBA zum unverzichtbaren Begleiter für Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
 

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Sicherer Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte
  • Qualifizierte elektronische Unterschrift
  • Verschlüsselung medizinischer Daten beim Versenden
Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weisen sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) aus.

eHBA beantragen und online bei D-Trust bestellen

Pfleger, Hebammen, Physiotherapeuten und Notfallsanitäter erhalten den elektronischen Heilberufsausweis über das neu geschaffene elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Die Aufgabe des eGBR ist es, die Berufserlaubnis des Antragstellers zu überprüfen. Dafür ist auch eine sichere Identifizierung notwendig. Sobald die Berufserlaubnis bestätigt wurde, erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser können Sie ihren elektronischen Heilberufsausweis bei einem zugelassenen Kartenanbieter bestellen.

Die Bestellung des eHBA erfolgt über ein eigenes Portal bei D-Trust. Nach Eingabe der Vorgangsnummer erhält der Antragssteller einen vorausgefüllten Antrag, den er dann nur noch ergänzen, ausdrucken und absenden muss. Des Weiteren muss noch eine gültige Identifizierung erbracht werden – zum Beispiel mit dem PostIdent-Verfahren. Mit Vorliegen eines gültigen Idents und der unterschriebenen Antragsunterlagen kann der eHBA nach erfolgter Freigabe durch das eGBR produziert und anschließend versendet werden.

Beantragung und Auslieferung

Downloads

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Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA)

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Produktblatt Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)

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Infografik Telematikinfrastruktur

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