Sprache:

Erklärung zur Barrierefreiheit des Officer Portals der D-Trust

Diese Erklärung wurde am 02.08.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der im August durchgeführten Selbstbewertung.

Die D-Trust GmbH ist bemüht, das Officer Portal im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Wir arbeiten beständig an der Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten des Officer Portals. Bisher konnten wir noch nicht alle Inhalte digital barrierefrei gestalten und bereitstellen. Bei der Erstellung neuer Inhalte haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese so weit wie möglich barrierefrei anzubieten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website: https://officerportal.d-trust.net/

Von der Umsetzung von Bedienelementen für die Kontrastauswahl und Textvergrößerung wurde abgesehen, da moderne Browser diese Funktionalität teilweise standardmäßig besitzen. Ein kompletter Verzicht auf Grafiken mit Text hätte angesichts der komplexen und zum Teil rechtlichen und technischen Zusammenhänge die Inhalte schwerer zugänglich gemacht. Eine Überarbeitung sämtlicher PDF-Dokumente zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Website hätte aufgrund der Vielzahl an Dokumenten eine unverhältnismäßige Belastung bedeutet und die verfügbaren Ressourcen überstiegen. Bei der Erstellung neuer PDF-Dokumente haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese gemäß PDF/UA-Standard (DIN ISO 14289) zur Verfügung zu stellen. Wir sind bemüht, PDF-Dokumente barrierefrei anzubieten.

Nicht barrierefreie Bereiche

Bei den folgenden Bereichen ist eine barrierefreie Gestaltung aufgrund von Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. BGG §12a (6) zum Teil noch nicht gegeben:

Gestaltung von Inhalten

  • HTML-Überschriften:

Die Hierarchie der eingesetzten HTML-Überschriften-Elemente ist nicht immer logisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht immer gegeben.

  • HTML-Strukturelemente:

Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.

  • Datentabellen:

Datentabellen sind nicht durchgängig strukturell richtig aufgebaut, was Blinden einen zielgerichteten Informationsabruf erschwert. Beim Auslesen der Inhalte mittels Screenreader sind Inhalte nicht in logischer Abfolge auslesbar.

  • Formulare:

Fehlermeldungen nicht in jedem Fall vorhanden. Einblendungen und Fehlermeldungen erfüllen nicht alle Anforderungen zum Schließen und Lesen der Inhalte.

  • Bilder:

Bei einigenBildern sind keine Alternativtexte vorhanden.

  • Infografiken:

Es gibt im D-Trust Portal einige Infografiken, für die noch keine ausreichend erklärenden Alternativtexte zur Verfügung stehen.

  • Leichte Sprache:

Es gibt derzeit keine Seite in Leichter Sprache, die die Inhalte und die Navigation der Website erläutert.

  • Bedienelemente für Kontrast und Textgröße:

Es fehlen Bedienelemente für die Kontrastauswahl und Textvergrößerung.

  • PDF-Dokumente:

Nicht alle zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind barrierefrei.

  • Gebärdensprachvideo:

Es gibt im sign-me Webportal derzeit kein Gebärdensprachvideo, das die Inhalte und die Navigation der Website erläutert.

Bedienbarkeit

  • Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar. Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
  • Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Website angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.

Fehleridentifizierung

  • Nicht alle Fehlermeldungen werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können. Teilweise fehlen Hinweise und Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzenden beschreiben.
  • Nicht alle Statusmeldungen, Fortschrittsanzeigen oder andere Elemente, die automatisch über Änderungen benachrichtigen, können aktuell von assistiven Technologien (wie Screenreadern) erfasst und nicht ausgegeben werden. Teilweise wird der Fokus nicht gehalten.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dem Officer Portal aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post oder E-Mail kontaktieren:

D-Trust GmbH

Kommandantenstraße 15

10969 Berlin

E-Mail: info@d-trust.net

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem BGG zu wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auf der Website der Schlichtungsstelle nach dem BGG finden Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail:
 info@schlichtungsstelle-bgg.de