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TIM Card

Haben Sie Fragen zu unserer TIM Card? Wir helfen Ihnen gerne. Informieren Sie sich in unserem FAQ-Bereich oder nehmen Sie direkt Kontakt mit unserem Supportteam auf.

Informationen und FAQs zur TIM Card

Auf jeder TIM Card sind die Daten hinterlegt, die zu dem Smartcard-Inhaber gehören. Auf diese Weise ist immer erkennbar, wer welche Taxameterdaten signiert hat, also wer für die Daten verantwortlich ist. Damit das Verfahren sicher funktioniert, fasst D-Trust bestimmte Daten aus dem Antragsformular in einem sogenannten „Zertifikat“ zusammen.

Mit dem Zertifikat, das auch auf der Smartcard gespeichert ist, bestätigt D-Trust die Zuordnung der Karte zu dem jeweiligen Taxiunternehmen. Im Zertifikat ist dafür die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Unternehmens enthalten. Da ein Unternehmen mehrere Smartcards beantragen kann, ergänzt D-Trust die USt-IdNr. um eine fortlaufende Nummer je ausgegebener Smartcard. Die Zertifikate der TIM Card sind öffentlich einsehbar unter der LDAP-Abfrage.

Systemstruktur und Einbau

Für den Einbau der TIM Card in die Sicherheitseinheit und deren Anschluss an das Taxameter sollten Sie einen Servicebetrieb, Hersteller der von Sicherheitseinheiten und / oder Taxameterhersteller beauftragen sowie zur Sicherstellung des laufenden Betriebs eine entsprechende Wartungsvereinbarung treffen. Für den Einbau und die Verwendbarkeit in Ihrem Taxameter und für Ihre Zwecke sind Sie verantwortlich.

Die signierten Daten müssen mit einer geeigneten Prüfsoftware auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Zugehörigkeit geprüft werden können. Für die Bereitstellung der Daten im INSIKA-Exportformat zu Prüfzwecken sind Sie als Unternehmer verantwortlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie z. B. bei Ihrem Datenzentrum.

Nach etwa 14 Tagen bekommen Sie von D-Trust Ihre persönliche TIM Card. Sie wird Ihnen per Einschreiben an die Lieferadresse zugesandt, die Sie im Antrag angegeben haben.

Sobald Sie die TIM Card erhalten haben, können Sie starten. Auf dem Anschreiben zu der Karte ist eine Transport-PIN aufgedruckt, die Sie vor der Benutzung der TIM Card einmalig eingegeben müssen. Dadurch wird garantiert, dass die Karte vorher noch nie benutzt worden ist. Mit der Eingabe der Transport-PIN wird die TIM Card aktiviert.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Transport-PIN 16-mal falsch eingeben, wird die Karte dauerhaft gesperrt und kann nicht mehr aktiviert werden. Die Karte muss dann ausgetauscht werden. Wenn Sie die TIM Card in Betrieb nehmen, werden Ihnen dabei in der Regel Ihre Servicebetriebe bzw. der Taxameter-Hersteller oder andere Dienstleister behilflich sein. Sie aktivieren die TIM Card dann direkt beim Einbau in die Sicherheitseinheit. Bitte beachten Sie, dass D-Trust für die Inbetriebnahme und die Nutzung der TIM Card keinen Support leistet.

Die TIM Card ist drei Jahre lang gültig. Das genaue Gültigkeitsende ist auf der Karte aufgedruckt. Die Gültigkeit beginnt automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem die Karte produziert wird. Die Karte ist also schon gültig, wenn Sie sie erhalten – und nicht erst dann, wenn Sie sie zum ersten Mal benutzen.

TIM Cards sollten mind. zehn Jahre lang aufbewahrt werden – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem sie zum letzten Mal benutzt worden sind. Eine ausreichend lange Aufbewahrung ist wichtig, weil sich auf den Karten rechtlich und steuerlich relevante Informationen befinden. Bitte informieren Sie sich über einschlägige Aufbewahrungsfristen.

Die Summenspeicher auf der TIM Card enthalten die kumulierten Werte aller Transaktionen monatsgenau gespeichert. Diese kumulierten Werte werden regelmäßig signiert ausgegeben und - genau wie die einzelnen Transaktionen - extern gespeichert. Damit sind diese Summenspeicher für den Unternehmer vollständig transparent und nachvollziehbar. Die Summenspeicher auf der TIM Card können nicht zurückgesetzt werden.

Sperrung von Karten

Wenn Sie die Karte verloren haben oder sie Ihnen gestohlen wurde, wenn das Unternehmen nicht mehr aktiv ist oder verkauft wurde, sollten Sie die Karte sperren – so, wie Sie das auch z. B. bei Kreditkarten kennen.

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Karte gesperrt haben, ist sie nicht mehr gültig und man kann damit keine Taxameterdaten mehr gültig signieren. Alle Daten, die vor dem Zeitpunkt der Sperrung signiert wurden, gelten aber als offiziell von Ihnen bestätigt. Alle nach dem Sperren der Karte damit signierten Daten sind ungültig. Darum ist es besonders wichtig, die Karte sofort sperren zu lassen, wenn sie verloren gehen sollte. Das ist in Ihrem eigenen Interesse, denn sonst könnte jemand anderes damit seine Taxameterdaten signieren und behaupten, dass Sie dafür verantwortlich sind.

Online über das Kundenportal von D-Trust GmbH

  • https://my.d-trust.net/sperren (zum Sperren benötigen Sie Ihre Antrags-ID/Karten-ID und Ihr Sperrkennwort oder Sie nutzen das dort angebotene SMS-TAN Verfahren)

Schriftlich an die D-Trust GmbH, Kommandantenstraße 15, 10969 Berlin

In diesem Falle können Sie selbst einen Zeitpunkt in der Zukunft angeben, zu dem die TIM Card gesperrt werden soll.

Folgende Angaben müssen in Ihrem schriftlichen Sperrauftrag enthalten sein:

  • Name des Absenders
  • Name des Inhabers der TIM Card, die gesperrt werden soll
  • Name des Unternehmens
  • Antrags-ID-/ Nr. (finden Sie auf dem Antragsformular und im Sperrpasswortbrief)
  • Wenn möglich: Sperrpasswort (finden Sie im Sperrpasswortbrief)
  • Zeitpunkt, zu dem die Karte gesperrt werden soll (darf nicht in der Vergangenheit liegen)
  • Unterschrift des Absenders

Weitere Informationen zur Sperrung von Zertifikaten und Signaturkarten finden Sie hier.

Beachten Sie bitte auch: Sobald die Karte einmal gesperrt wurde, kann sie nicht mehr genutzt werden. Eine Sperrung kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie müssen in diesem Fall eine neue Karte beantragen.

Es gibt mehrere Personen, die die TIM Card sperren dürfen.

  • Der Antragsteller selbst.
  • Weitere Inhaber / Geschäftsführer des Unternehmens. In diesem Fall muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Betreffende auch tatsächlich Inhaber oder Geschäftsführer des Unternehmens ist.
  • Außerdem ist der Vertrauensdiensteanbieter D-Trust berechtigt, die TIM Card zu sperren, wenn sich herausstellt, dass die Antragsangaben nicht korrekt waren oder die Rechnung für die TIM Card nicht fristgerecht bezahlt wurde.

Ob ein Zertifikat gesperrt ist oder nicht, kann man bei D-Trust online abfragen unter: LDAP-Abfrage.

Weitere hilfreiche Informationen

Bei Bestellung der TIM Card erhalten Sie zuerst die Smartcard, dann den PIN-Brief, dann den Brief mit dem Sperrpasswort. Danach erhalten Sie eine Rechnung an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse. Überweisen Sie bitte den Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Rechnung. Bei Nichtbezahlung der Rechnung ist die D-Trust GmbH berechtigt, die TIM Card zu sperren. Die Karte kann dann nicht mehr verwendet werden.

Bitte beachten Sie auch unsere AGB.

Im Dezember 2021 erfolgt ein Update der bestehenden TIM Card Taxi. Taxiunternehmer, Taxameterhersteller und Datendiensteanbieter sowie prüfende Behörden müssen folgendes bei der Umstellung der Karten beachten:

  • Taxiunternehmer sollten vor der Inbetriebnahme der neuen TIM Card Taxi unbedingt die Bestätigung des Taxameterhersteller einholen, dass die neuen TIM-Karten integriert werden können.
  • Taxameterhersteller und Datendienstbetreiber müssen dafür sorgen, dass ihre Systeme mit neuen Verschlüsselungsstandard arbeiten können.
  • Behörden benötigen eine angepasste Prüfsoftware. Diese wird ab Dezember 2021 von der Anwendervereinigung Dezentrale Messsysteme e. V. zur Verfügung gestellt.

Mit Aufnahme von Taxametern und Wegstreckenzählern in die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) werden diese ab 2024 TSE-pflichtig. Die KassenSichV wird deutschlandweit gelten. Für Unternehmen in Berlin und Hamburg, die bereits INSIKA-basierte TIM-Karten im Einsatz haben, wird es eine verlängerte Übergangsfrist geben. D-Trust arbeitet gemeinsam mit den betroffenen Herstellern und Unternehmen an einer entsprechenden TSE-Lösung für Taxameter.

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Pflichten des Zertifikatnehmers TIM Card

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