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Bestellprozess des eHBA bei den Kammern

Herausgeber des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) sind die jeweils zuständigen Kammern, die gematik GmbH und das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Der Bestellprozess für den eHBA variiert je nach Sektor und Herausgeber.

Bei einigen Kammern muss sich der Antragssteller im Portal der jeweiligen Kammer zunächst für die Beantragung des eHBA registrieren, um eine Vorgangsnummer zu erhalten. Bei anderen Kammern kann der eHBA mit einem leeren Antrag direkt im Online-Antragsportal von D-Trust bestellt werden. Für weitere Apothekenberufe (wie EU-Versandapotheker, Pharmazieingenieur und Apothekerassistenten) kann der eHBA direkt mit einem leeren Antrag im Antragsportal von D-Trust bestellt werden. Nicht-approbierte Gesundheitsberufe müssen vorab die Berufserlaubnis durch das eGBR bestätigen lassen und erhalten so eine Vorgangsnummer.

Ob Ihre Kammer eine Vorgangsnummer vergibt, Sie direkt einen Antrag beim Vertrauensdiensteanbieter D-Trust stellen können oder wie Sie sich für das eGBR registrieren, erfahren Sie in der folgenden Übersicht:

Hinweis: Sollte Ihre Kammer bereits Daten hinterlegt haben, sind ggf. einzelne Formularfelder für Sie gesperrt und nicht mehr veränderbar. Bei Fragen wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Kammer.

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