Bestellprozess des eHBA bei den Kammern
Herausgeber des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) sind die jeweils zuständigen Kammern, die gematik GmbH und das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Der Bestellprozess für den eHBA variiert je nach Sektor und Herausgeber.
Bei einigen Kammern muss sich der Antragssteller im Portal der jeweiligen Kammer zunächst für die Beantragung des eHBA registrieren, um eine Vorgangsnummer zu erhalten. Bei anderen Kammern kann der eHBA mit einem leeren Antrag direkt im Online-Antragsportal von D-Trust bestellt werden. Für weitere Apothekenberufe (wie EU-Versandapotheker, Pharmazieingenieur und Apothekerassistenten) kann der eHBA direkt mit einem leeren Antrag im Antragsportal von D-Trust bestellt werden. Nicht-approbierte Gesundheitsberufe müssen vorab die Berufserlaubnis durch das eGBR bestätigen lassen und erhalten so eine Vorgangsnummer.
Ob Ihre Kammer eine Vorgangsnummer vergibt, Sie direkt einen Antrag beim Vertrauensdiensteanbieter D-Trust stellen können oder wie Sie sich für das eGBR registrieren, erfahren Sie in der folgenden Übersicht:
- Ärztekammer Berlin
- Ärztekammer Bremen
- Ärztekammer des Saarlandes
- Ärztekammer Hamburg
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
- Ärztekammer Niedersachsen
- Ärztekammer Nordrhein
- Ärztekammer Sachsen-Anhalt
- Ärztekammer Schleswig-Holstein
- Ärztekammer Westfalen-Lippe
- Bayerische Landesärztekammer
- Bezirksärztekammer Koblenz
- Bezirksärztekammer Pfalz
- Bezirksärztekammer Rheinhessen
- Bezirksärztekammer Trier
- Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Landesärztekammer Brandenburg
- Landesärztekammer Hessen
- Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
- Landesärztekammer Thüringen
- Sächsische Landesärztekammer
Hinweis: Sollte Ihre Kammer bereits Daten hinterlegt haben, sind ggf. einzelne Formularfelder für Sie gesperrt und nicht mehr veränderbar. Bei Fragen wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Kammer.
- Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte
- Bayerische Landeszahnärztekammer
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- Landeszahnärztekammer Brandenburg
- Landeszahnärztekammer Hessen
- Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
- Landeszahnärztekammer Sachsen
- Landeszahnärztekammer Thüringen
- Zahnärztekammer Berlin
- Zahnärztekammer Bremen
- Zahnärztekammer Hamburg
- Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
- Zahnärztekammer Niedersachsen
- Zahnärztekammer Nordrhein
- Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
- Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
- Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
- Apothekerkammer Berlin
- Apothekerkammer Bremen
- Apothekerkammer des Saarlandes
- Apothekerkammer Hamburg
- Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Apothekerkammer Niedersachsen
- Apothekerkammer Nordrhein
- Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
- Apothekerkammer Schleswig-Holstein
- Apothekerkammer Westfalen-Lippe
- Bayerische Landesapothekerkammer
- Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- Landesapothekerkammer Brandenburg
- Landesapothekerkammer Hessen
- Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
- Landesapothekerkammer Thüringen
- Sächsische Landesapothekerkammer
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