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Foto einer weiblichen Pflegefachkraft, die gerade einer im Bett liegenden Senioren etwas an einem Tablet-Gerät zeigt und erklärt

So nutzen Pflegebetriebe und Pflegefachkräfte digitale Chancen

Vielen Pflegefachkräften kommt das Problem aus ihrem Arbeitsalltag nur allzu bekannt vor: Informationen zu Patienten und Patientinnen fehlen und der behandelnde Arzt ist nicht zu erreichen. Solche Situationen werden bald der Vergangenheiten angehören, denn die Telematikinfrastruktur (TI) macht im Alltag von Pflegebetrieben vieles einfacher.

TI-Anbindung für Pflegebetriebe verpflichtend ab 01.07.2025

Für alle Pflegebetriebe wird die TI-Anbindung im nächsten Jahr verpflichtend. Voraussetzung für die Integration der Einrichtung in die Telematikinfrastruktur ist die Beantragung der eHBA und der SMC-B. Der SMC-B dient der Authentifizierung der Institution als Pflegeeinrichtung, während der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) alle TI Zugriffsberechtigten Personen wie Ärzte oder Pflegekräfte als solche identifiziert und eine elektronische Unterschrift enthält.

Jede nach § 72 SGB XI zugelassene Einrichtung der Langzeitpflege und ambulante Pflegedienste sowie Leistungserbringende nach SGB V erhalten zur Refinanzierung der Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) eine monatliche Zahlung (TI-Pauschale).

Eine Kurzanleitung zur Registrierung und Beantragung sowie ein detailliertes Benutzerhandbuch, dass Sie durch den Beantragungsprozess führt, finden Sie im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands.

eHBA und SMC-B beantragen und online bei D-Trust bestellen

Pflegefachkräfte erhalten den elektronischen Heilberufsausweis über das neu geschaffene elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Die Aufgabe des eGBR ist es, die Berufserlaubnis des Antragstellers zu überprüfen. Dafür ist auch eine sichere Identifizierung notwendig. Sobald die Berufserlaubnis bestätigt wurde, erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer für die Bestellung.

Die Bestellung des eHBA erfolgt über ein eigenes eHealth-Portal bei D-Trust. Nach Eingabe der Vorgangsnummer erhalten Sie einen vorausgefüllten Antrag, den Sie dann nur noch ergänzen, ausdrucken und absenden müssen. Des Weiteren müssen Sie sich noch rechtsgültig identifizieren – zum Beispiel mit dem PostIdent-Verfahren. Mit Vorliegen einer gültigen Identifizierung und der unterschriebenen Antragsunterlagen kann der eHBA nach erfolgter Freigabe durch das eGBR produziert und anschließend versendet werden.

Für die Bestellung der SMC-B muss ein eHBA für eine zeichnungsberechtigte Person der Einrichtung vorliegen. Diese Person kann die SMC-B dann auch über das eGBR bestellen, das die Berechtigung der Einrichtung prüft. Nach der Bestätigung durch das eGBR kann die SMC-B mit der Vorgangsnummer im D-Trust eHealth Portal bestellt werden.

Beantragung und Auslieferung vom SMC-B und eHBA

Die Vorteile der TI-Anbindung

Die TI bietet Pflegebetrieben den Zugang zu wichtigen digitalen Anwendungen, allen voran zur elektronischen Patientenakte (ePA), in der Pflegefachkräften Behandlungsdetails, Befunde und Arztbriefe gebündelt zur Verfügung stehen.

Der elektronische Medikationsplan (eMP) fasst Arzneimittel, Unverträglichkeiten und Allergien zusammen. In den Notfalldaten finden Mitarbeitende von Pflegebetrieben alle Informationen, auf die es ankommt, wenn schnelles Handeln gefragt ist. Das E-Rezept wiederum wird die Medikamentenbeschaffung erheblich vereinfachen. Und über den Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) lassen sich medizinische Dokumente sicher und einfach mit anderen Leistungserbringern und -erbringerinnen austauschen.

Weniger Bürokratie – mehr Zeit für die Patienten

Der Informationsaustausch mit Hausarztpraxen, Physiotherapeuten, Apotheken oder Reha-Einrichtungen läuft deutlich schneller und unkomplizierter. Vor allem aber profitiert die Patientenversorgung – denn für die steht mehr Zeit zur Verfügung. Daher ist es schon jetzt lohnenswert, sich mit dem elektronischen (eHBA) und dem Institutionsausweis (SMC-B) an die TI anzubinden. Beide Karten können Sie bei der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, bestellen – so wie bereits auch der Großteil der an die TI angebundenen Ärzte und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen sowie weitere Leistungserbringern und -erbringerinnen des Gesundheitswesens.

Sicherer und lückenloser Informationsfluss für Pflegebetriebe und Pflegefachkräfte

Pflegebetriebe können sich über die SMC-B an die TI anbinden und haben darüber Zugang zu digitalen Anwendungen. Der eHBA ermöglicht Pflegefachkräften die persönliche Nutzung der TI. Dadurch verbessert sich nicht nur der Informationsfluss, sondern auch die Versorgungsqualität.

Medizinische Daten einfach austauschen dank eHBA

Sobald sich Pflegebetriebe mit ihrer SMC-B in der TI authentifiziert haben, können sie auf wichtige Informationen wie der ePA zugreifen und Dokumente über das Kommunikationsmodul KIM mit anderen Organisationen des Gesundheitswesens austauschen. Behandlungsverlaufsdokumentationen oder wichtige Hinweise können Pflegefachkräfte, mit Hilfe des eHBA, einfach selbst in der ePA speichern.

Datenaustausch für SMC-B und eHBA

Einfaches Entlassmanagement dank SMC-B/eHBA

Wird ein Patient oder eine Patientin entlassen oder in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung übergeben, profitiert auch das Entlassmanagement von der Verwendung von TI-Anwendungen. Beispielsweise können die im Verlauf der Behandlung erstellten Dokumentationen oder andere wichtige Informationen im Rahmen des Entlassmanagements in die ePA überführt werden. Weiterversorgende Leistungserbringer und Einrichtungen haben so unmittelbar Zugriff auf die erforderlichen Daten und Informationen.

Entlassmanagement für SMC-B und eHBA

Die Anwendungen in der TI

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Kernstück der Telematikinfrastruktur und wird Versicherten auf Anfrage kostenlos als App von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Pflegefachkräfte können zukünftig in der ePA alle relevanten medizinischen Informationen abrufen. Dazu gehören Befunde und Arztbriefe. Zudem lassen sich eigene Dokumentationen und Dokumente hinterlegen. Künftig soll auch der elektronische Medikationsplan (eMP) Teil der Akte sein. Die Voraussetzung für den Zugriff auf die ePA ist die Freigabe durch den Patienten oder die Patientin. Auch bei einem Kassenwechsel gehen keinerlei Informationen verloren. Ab Anfang 2025 wird die „ePA für alle“ eingeführt und allen Versicherten automatisch zur Verfügung gestellt.

Der elektronische Medikationsplan enthält Informationen zur medikamentösen Behandlung von Patienten oder Patientinnen. Alle zugangsberechtigten Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen in der Telematikinfrastruktur können so den Medikationsplan schnell einsehen. Die lückenlose Dokumentation der verschriebenen Medikamente dient der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im Hinblick auf Kontraindikationen sowie Medikationsfehler. In Zukunft soll der eMP Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden.

Notfalldaten sind Informationen über den Patienten oder die Patientin, die in einer Notfallsituation für die Behandlung hilfreich sein können. Dabei kann es sich zum Beispiel um Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten, Operationen oder Allergien handeln. Zudem beinhalten die Notfalldaten Diagnosen, Medikationen sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten oder Angehörigen, die im Ernstfall zu benachrichtigen sind. Patienten und Patientinnen können persönliche Dokumente wie den Organspendeausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung hinterlegen. Der Patient bzw. die Patientin allein bestimmt, ob ein Notfalldatensatz angelegt wird und welche der vorhandenen Informationen eingebunden werden sollen.

KIM ermöglicht eine sichere und direkte Kommunikation aller teilnehmenden Berufsgruppen in der Telematikinfrastruktur. KIM-Nutzer und -Nutzerinnen können in sicherer Umgebung damit Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne, Befunde, Röntgenbilder, Labordaten, Abrechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per E-Mail untereinander verschicken und austauschen.

Der TI-Messenger ergänzt die KIM um die sichere, mobile Ad-hoc-Kommunikation. Egal, ob Rückfragen zur verordneten Medikation, Informationen zu Laborbefunden oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können alle Gesundheitsberufe bald deutschlandweit per Textnachrichten in Echtzeit miteinander kommunizieren. Das spart auf allen Seiten wertvolle Zeit und ist besonders in Notfallsituationen hilfreich, wenn jede Minute zählt.

Um auf die Telematikinfrastruktur und damit auf die elektronische Patientenakte zugreifen zu können, werden zwei Karten, ein eHealth-Kartenterminal und ein Konnektor benötigt. Mit der ersten Karte, dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), weisen sich Pflegefachkräfte persönlich in der TI als Mitglied ihrer Berufsgruppe aus. Als wichtigste Komponente enthält der eHBA eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ersetzt in der Telematikinfrastruktur die handschriftliche Unterschrift. Jedes Befüllen der verschiedenen Anwendungen in der TI muss mit der QES signiert werden. Karte Nummer zwei, die SMC-B dient als Ausweis der zugreifenden Pflegeeinrichtung. Für die Ausgabe beider Ausweise ist das Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig. Bestellbar sind die Karten nach Freigabe des eGBR bei D-Trust.

Damit sichergestellt ist, dass auch wirklich alle Beteiligten im Gesundheitswesen an die TI angeschlossen sein können, werden die Kosten zum größten Teil durch den GKV-Spitzenverband refinanziert. Das betrifft sowohl die Kosten für die technische Ausstattung (Kartenlesegerät und Konnektor) als auch die laufenden Betriebskosten für zwei eHBA und die SMC-B.

Downloads

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Produktblatt Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)

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Produktblatt SMC-B

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Kurzanleitung für die eHBA-Antragstellung für nicht approbierte Gesundheitsberufe

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Kurzanleitung für die SMC-B-Antragsstellung für nicht approbierte Gesundheitsberufe

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Infografik Telematikinfrastruktur

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