Eine Frau und eine Pflegerin sitzen lachen an einem Tisch

Telematikinfrastruktur in der Pflege

Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist ein digitales Netzwerk für alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitssystem – dazu zählt auch die Pflege. Seit Juli 2025 müssen sich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtend an die TI anschließen. Die Telematikinfrastruktur ermöglicht einen sicheren und schnellen Austausch von Daten zwischen allen Leistungserbringern, Kostenträgern und den Patienten und Patientinnen. So bleibt mehr Zeit, sich um die pflegebedürftigen Menschen zu kümmern.

Voraussetzungen zur Anbindung an die TI

Alle ambulanten und stationären Pflege-Einrichtungen müssen sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. Um deren Funktionen und Anwendungen zu nutzen, sollten Pflege-Einrichtungen zeitnah die dafür notwendigen Ausweiskarten bestellen. Mit dem Praxis- oder Institutionsausweis SMC-B oder dessen kartenunabhängiger Variante HSM-B authentisiert sich die Einrichtung in der Telematikinfrastruktur. Pflegefachkräfte brauchen den elektronischen Heilberufsausweis eHBA, um den SMC-B bzw. HSM-B beantragen zu können und zukünftig, um sich persönlich gegenüber der TI zu authentifizieren sowie um TI-Anwendungen digital unterschreiben zu können. Als Hardware werden von der gematik zugelassene E-Health-Kartenterminals und Konnektoren benötigt.

Wann wird die TI-Anbindung von Pflegebetrieben zur Pflicht?

  • 1. Juli 2025: Seit diesem Stichtag müssen stationäre und ambulante Pflege-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
  • 1. Juli 2026: Die elektronische Verschreibung (eVerordnung) von häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege wird verpflichtend.
  • 1. Dezember 2026: Die Abrechnung von Pflegeleistungen ist nur noch digital über die Telematikinfrastruktur möglich und der elektronische Leistungsnachweis (eLNW) wird verbindlich.

Für die Anbindung von Pflege-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur gibt es eine Refinanzierung durch den GKV-Spitzenverband, die auch den SMC-B sowie aktuell bis zu zwei eHBA pro angeschlossener Einrichtung beinhaltet. Auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands finden Sie alle Informationen zu Fördermitteln.

Die Vorteile der Telematikinfrastruktur

Ob Rezepte, Überweisungen oder Verordnungen: In Zukunft geht vieles schneller. Es muss nichts mehr gefaxt werden, offene Fragen lassen sich über die Anwendungen der Telematikinfrastruktur rasch klären. Pflegekräfte haben den Überblick über den gesundheitlichen Status ihrer Patienten und Patientinnen.

  • Weniger Bürokratie heißt: mehr Zeit für die pflegebedürftigen Menschen
  • Alle relevanten Informationen liegen jederzeit auf dem aktuellen Stand vor
  • Bequeme Technologien statt umständlicher Abläufe erhöhen die Effizienz
  • Die Telematikinfrastruktur erhöht zudem die Sicherheit im Datenaustausch
Die Grafik zeigt die TI im Bezug auf die Zielgruppe Pflegeeinrichtungen.

Diese TI-Anwendungen nutzen Sie in der Pflege

Die elektronische Patientenakte für alle, kurz ePA für alle, bündelt sämtliche wichtigen Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Medikationen oder Befunde.

Der Medikationsplan soll einen strukturierten Überblick, welche Medikamente der Patient oder die Patientin aktuell einnimmt, enthalten. Darüber hinaus soll er wichtige Zusatzinformationen, um etwa unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, zur Verfügung stellen. Aktuell bietet die Medikationsliste in der ePA einen Überblick über alle dem Patienten oder der Patientin verordneten Medikamente.

Medizinische Informationen, die bei Notfällen relevant sein können, werden dank des Notfalldatenmanagements direkt auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Pflegebedürftigen gespeichert. So können im Notfall alle relevanten Informationen, etwa eine genaue Aufschlüsselung von Unverträglichkeiten oder dringend benötigten Medikamenten, abgerufen werden. Dies ist eine freiwillige Funktion.

Papier wird überflüssig: Rezepte sind digital verfügbar. In der Apotheke wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten und Patientinnen per Kartenterminal ausgelesen und die Medikamente werden ausgehändigt. Auch ein digitales Einlösen der E-Rezepte in Online-Apotheken ist möglich.

Außer Rezepten für verschreibungspflichtige Medikamente können künftig auch Verbandmittel, Blut- und Harnteststreifen, verordnungsfähige Medizinprodukte oder bilanzierte Diäten als eVerordnung digital per Telematikinfrastruktur verschrieben werden.

Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht es, unter anderem E-Rezepte, eVerordnungen oder auch eArztbriefe rechtssicher digital zu unterzeichnen. Die QES weist das höchste Sicherheitsniveau und die stärkste Rechtswirkung einer Online-Signatur auf und ist damit der Unterschrift per Hand gleichgestellt.

Damit der digitale Austausch von Nachrichten und Dokumenten im Gesundheitswesen funktioniert, müssen alle Beteiligten dieselbe sichere Plattform nutzen. Diese Aufgabe übernimmt KIM: Kommunikation im Medizinwesen. In der Pflege wird dieser Dienst unter anderem für die elektronische Abrechnung genutzt.

Als Alternative zur Kommunikation via KIM wird der TI-Messenger als neuer Standard etabliert. Er erlaubt das Instant Messaging zwischen Einrichtungen, behandelnden Parteien und Patienten bzw. Patientinnen auf Smartphone, Tablet und Desktop-Computern und garantiert einen ebenso hohen Sicherheitsstandard dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

eHBA oder SMC-B – wer braucht welchen Ausweis?

Mit dem SMC-B und dessen kartenunabhängiger Variante HSM-B authentisiert sich die Pflege-Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur. Pflegekräfte können mit dem SMC-B auf relevante Inhalte wie die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen, allerdings nur zum Lesen, nicht zum Bearbeiten. Für die persönliche Nutzung der TI, wie zukünftig den Eingriff in die Behandlungsverlaufsdokumentationen oder die Vermerkung wichtiger Hinweise, die in der ePA gespeichert werden sollen, benötigen sie den elektronischen Heilberufsausweis eHBA. Zusätzlich wird in jeder Einrichtung mindestens ein eHBA einer vertretungsberechtigten Person benötigt, um den SMC-B oder den HSM-B bestellen zu können. 

Für Pflege-Einrichtungen

Für Pflegekräfte

Mit dem Praxis- und Institutionsausweis SMC-B oder dessen digitaler Variante HSM-B authentisieren sich stationäre und ambulante Pflege-Einrichtungen gegenüber der Telematikinfrastruktur. Mithilfe des SMC-B bzw. HSM-B haben Pflegekräfte Zugriff auf die Telematikinfrastruktur, allerdings nur zum Lesen. Jede Pflege-Einrichtung benötigt mindestens einen SMC-B oder HSM-B, um sich an die TI anzuschließen und die TI-Anwendungen nutzen zu können.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) als personengebundener Ausweis im Scheckkartenformat ermöglicht berechtigten Pflegefachkräften das aktive Nutzen der Telematikinfrastruktur, etwa zum digitalen Signieren. In jeder Einrichtung ist mindestens ein eHBA einer vertretungsberechtigten Person notwendig, um überhaupt den Praxis- und Institutionsausweis SMC-B oder dessen digitale Variante HSM-B bestellen zu können.

So funktioniert die Telematikinfrastruktur in der Pflege

Infografik zur Telematikinfrastruktur in der Pflege

Über die Telematikinfrastruktur (TI) tauschen Pflege-Einrichtungen und Pflegefachkräfte Dateien und Informationen sicher und schnell mit weiteren Leistungserbringern, Kostenträgern und den Patienten und Patientinnen aus. Dazu authentisieren sie sich gegenüber der TI mit den Ausweiskarten SMC-B oder eHBA und kommunizieren sicher über die Anwendung KIM – Kommunikation im Medizinwesen.

Pikto Hände

Anwendungsbeispiel: Vereinfachung des Entlassmanagements

Wird ein Patient oder eine Patientin entlassen oder einem anderen Leistungserbringer übergeben, vereinfacht die Telematikinfrastruktur zukünftig auch das Entlassmanagement. So können die im Verlauf der Behandlung erstellten Dokumentationen oder andere wichtige Informationen in die ePA überführt und so von dem Patienten oder der Patientin mitgeführt werden.

Mit SMC-B/eHBA authentisieren und

  1. Gesundheitspartner informieren / Dokumente digital signieren:
     
    • ePA: Dokumente lesen und Daten zur pflegerischen Versorgung hinterlegen
    • KIM: Dokumentation der Pflege, Protokolle und Befunde sicher weiterleiten
  2. Transparenz nutzen:
     
    • ePA: Alle medizinischen Informationen von neuen Patienten und Patientinnen abrufen
    • eMP: Alles zur bestehenden Medikation erfahren (geplant)
    • KIM und TIM: Ermöglichen Rückfragen und den sicheren Austausch weiterer Informationen
Pikto Gesundheit

Anwendungsbeispiel: einfacher Austausch medizinischer Daten dank SMC-B/eHBA

Rezepte, Arztbriefe und Verordnungen werden mittels Telematikinfrastruktur digital ausgetauscht. Das Pflegepersonal gewinnt den Einblick in die für sie relevanten medizinischen Informationen über die elektronische Patientenakte (ePA), in der alle Daten gebündelt sind, soweit der Patient bzw. die Patientin dem nicht widersprochen hat.

Mit SMC-B/eHBA authentifizieren und

  1. neue Patienten und Patientinnen kennenlernen:
     
    • ePA: Die Behandlungsgeschichte über die elektronische Patientenakte nachvollziehen
    • eMP: Medikamente und ihre Dosierung dem elektronischen Medikationsplan entnehmen (geplant)
    • KIM: Medizinische Fragen und Daten sicher über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) austauschen
    • TIM: Sichere Messenger-Kommunikation bei Rückfragen mit anderen Gesundheitsberufen
  2. Behandlungen verbessern:
     
    • ePA: Zukünftig pflegerische Verlaufsdokumente wie Wund- und Sturzprotokolle speichern
    • E-Rezept: Rezepte elektronisch anfordern und an Apotheken übermitteln
    • eVerordnung: Erbrachte Leistungen digital dokumentieren
  3. Abrechnungen beschleunigen
     
    • KIM: Abrechnungsnachweise digital übermitteln

So war der Weg der Johanniter-Unfall-Hilfe in die TI

Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) suchte nach einem Weg, sich technisch wie administrativ schnell an die Telematikinfrastruktur anzubinden und dabei die Einrichtungen vor Ort möglichst wenig zu belasten. Mit D-Trust als Partner hat die Johanniter-Unfall-Hilfe ein Verfahren gefunden, das Zeit und Ressourcen bei den Beschäftigten einspart – und von vornherein für eine hohe Akzeptanz der TI-Anwendungen sorgt.

Anbindung Telematikinfrastruktur Johanniter

Alles rund um die Förderung & Finanzierung Ihrer TI-Anbindung

  1. Die Pflegeverbände haben mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sogenannte TI-Pauschalen beschlossen. Sie regeln, wie Pflege-Einrichtungen ihre TI-Kosten refinanzieren können.
  2. Die monatliche Grundpauschale inklusive SMC-B sowie Zusatzpauschalen für eHBA-Karten werden quartalsweise erstattet.
  3. Pflege-Einrichtungen müssen gegenüber dem GKV-Spitzenverband per Eigenerklärung nachweisen, dass sie über einen funktionsfähigen Anschluss an die Telematikinfrastruktur verfügen.
  4. Die Kosten für den Kauf der digitalen und technischen Ausrüstung werden einmalig gefördert. Die Fördermittel kommen aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.

Eine Anleitung, wie sich ambulante und stationäre Pflege-Einrichtungen registrieren und TI-Pauschalen beantragen, finden Sie im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands.
 

Hände einer Ärztin bei der Arbeit am Schreibtisch

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Häufige Fragen zur Telematikinfrastruktur in der Pflege

Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zur Telematikinfrastruktur in der Pflege beantworten wir hier.

Um die Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, benötigen ambulante wie stationäre Pflegebetriebe zwei Ausweiskarten, ein Kartenterminal und einen Konnektor. Es braucht einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für eine vertretungsberechtigte Person und einen Praxis- oder Institutionsausweis SMC-B (oder künftig dessen digitale Variante HSM-B), um sich gegenüber der Telematikinfrastruktur zu authentisieren. Ausgelesen werden beide Ausweise per Kartenterminal. Anschließend kann über einen Konnektor auf die Telematikinfrastruktur zugegriffen werden. Über den SMC-B können alle Mitarbeitenden einer Einrichtung lesend in ihrem Namen auf die Telematikinfrastruktur zugreifen. Um selbst Informationen in die TI-Anwendungen einzustellen, ist der persönliche eHBA nötig.

Als Hardware für die Telematikinfrastruktur (TI) werden mindestens ein Kartenterminal sowie ein Konnektor zur Authentisierung im VPN-gesicherten TI-Netz benötigt. Beide werden von der gematik als Nationaler Agentur für Digitale Medizin geprüft und freigegeben. Dazu kommen Anschaffungskosten für den elektronischen Heilberufsausweis und die Institutionskarten SMC-B bzw. HSM-B sowie für TI-fähige Software. Diese Kosten werden teilweise durch den GKV-Spitzenverband sowie durch Fördermittel der Pflegeversicherung erstattet.

Eine Anleitung, wie sich stationäre wie ambulante Pflege-Einrichtungen registrieren und TI-Pauschalen beantragen, finden Sie im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands.

Nicht alle 36.000 ambulanten und stationären Pflege-Einrichtungen in Deutschland waren bis zum Stichtag an die Telematikinfrastruktur angebunden. Sanktionen sind aktuell noch nicht geplant. Da allerdings von Dezember 2026 an Abrechnungen sowie Heil- und Kostenpläne nur noch über die Telematikinfrastruktur eingereicht und abgerechnet werden können, ist damit ein finaler Anschluss an die Telematikinfrastruktur notwendig.

Downloads

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Produktblatt: Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)

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Produktblatt SMC-B

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Kurzanleitung für die SMC-B-Antragsstellung für nicht approbierte Gesundheitsberufe

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Infografik Telematikinfrastruktur

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Produktblatt Vor-Ort-Identifizierung

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Preisübersicht eHBA und SMC-B

Produktbeschreibung
Preis in EUR*

eHBA

Der Ausweis für Fachkräfte aus dem Rettungsdienst, der Ergotherapie, Podologie und Logopädie
420,17 €
  • ermöglicht allen Fachkräften aus der Notfallversorgung, Ergotherapie, Podologie und Logopädie die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Heilberufsausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
  • gültig für 5 Jahre

*Preise in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Produktbeschreibung
Preis in EUR*

Elektronischer Institutionsausweis (SMC-B)

für Betriebe aus den Bereichen Rettungsdienst, Ergotherapie, Podologie und Logopädie
390,76 €
  • Die Kosten für den Institutionsausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
  • gültig für 5 Jahre

*Preise in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen MwSt.

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