
Telematikinfrastruktur in der Pflege
Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist ein digitales Netzwerk für alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitssystem – dazu zählt auch die Pflege. Seit Juli 2025 müssen sich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtend an die TI anschließen. Die Telematikinfrastruktur ermöglicht einen sicheren und schnellen Austausch von Daten zwischen allen Leistungserbringern, Kostenträgern und den Patienten und Patientinnen. So bleibt mehr Zeit, sich um die pflegebedürftigen Menschen zu kümmern.
Alle ambulanten und stationären Pflege-Einrichtungen müssen sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. Um deren Funktionen und Anwendungen zu nutzen, sollten Pflege-Einrichtungen zeitnah die dafür notwendigen Ausweiskarten bestellen. Mit dem Praxis- oder Institutionsausweis SMC-B oder dessen kartenunabhängiger Variante HSM-B authentisiert sich die Einrichtung in der Telematikinfrastruktur. Pflegefachkräfte brauchen den elektronischen Heilberufsausweis eHBA, um den SMC-B bzw. HSM-B beantragen zu können und zukünftig, um sich persönlich gegenüber der TI zu authentifizieren sowie um TI-Anwendungen digital unterschreiben zu können. Als Hardware werden von der gematik zugelassene E-Health-Kartenterminals und Konnektoren benötigt.
Wann wird die TI-Anbindung von Pflegebetrieben zur Pflicht?
- 1. Juli 2025: Seit diesem Stichtag müssen stationäre und ambulante Pflege-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
- 1. Juli 2026: Die elektronische Verschreibung (eVerordnung) von häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege wird verpflichtend.
- 1. Dezember 2026: Die Abrechnung von Pflegeleistungen ist nur noch digital über die Telematikinfrastruktur möglich und der elektronische Leistungsnachweis (eLNW) wird verbindlich.
Für die Anbindung von Pflege-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur gibt es eine Refinanzierung durch den GKV-Spitzenverband, die auch den SMC-B sowie aktuell bis zu zwei eHBA pro angeschlossener Einrichtung beinhaltet. Auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands finden Sie alle Informationen zu Fördermitteln.
Die Vorteile der Telematikinfrastruktur
Ob Rezepte, Überweisungen oder Verordnungen: In Zukunft geht vieles schneller. Es muss nichts mehr gefaxt werden, offene Fragen lassen sich über die Anwendungen der Telematikinfrastruktur rasch klären. Pflegekräfte haben den Überblick über den gesundheitlichen Status ihrer Patienten und Patientinnen.
- Weniger Bürokratie heißt: mehr Zeit für die pflegebedürftigen Menschen
- Alle relevanten Informationen liegen jederzeit auf dem aktuellen Stand vor
- Bequeme Technologien statt umständlicher Abläufe erhöhen die Effizienz
- Die Telematikinfrastruktur erhöht zudem die Sicherheit im Datenaustausch

Diese TI-Anwendungen nutzen Sie in der Pflege
eHBA oder SMC-B – wer braucht welchen Ausweis?
Mit dem SMC-B und dessen kartenunabhängiger Variante HSM-B authentisiert sich die Pflege-Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur. Pflegekräfte können mit dem SMC-B auf relevante Inhalte wie die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen, allerdings nur zum Lesen, nicht zum Bearbeiten. Für die persönliche Nutzung der TI, wie zukünftig den Eingriff in die Behandlungsverlaufsdokumentationen oder die Vermerkung wichtiger Hinweise, die in der ePA gespeichert werden sollen, benötigen sie den elektronischen Heilberufsausweis eHBA. Zusätzlich wird in jeder Einrichtung mindestens ein eHBA einer vertretungsberechtigten Person benötigt, um den SMC-B oder den HSM-B bestellen zu können.
Für Pflege-Einrichtungen
Für Pflegekräfte
So funktioniert die Telematikinfrastruktur in der Pflege

Über die Telematikinfrastruktur (TI) tauschen Pflege-Einrichtungen und Pflegefachkräfte Dateien und Informationen sicher und schnell mit weiteren Leistungserbringern, Kostenträgern und den Patienten und Patientinnen aus. Dazu authentisieren sie sich gegenüber der TI mit den Ausweiskarten SMC-B oder eHBA und kommunizieren sicher über die Anwendung KIM – Kommunikation im Medizinwesen.
So war der Weg der Johanniter-Unfall-Hilfe in die TI
Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) suchte nach einem Weg, sich technisch wie administrativ schnell an die Telematikinfrastruktur anzubinden und dabei die Einrichtungen vor Ort möglichst wenig zu belasten. Mit D-Trust als Partner hat die Johanniter-Unfall-Hilfe ein Verfahren gefunden, das Zeit und Ressourcen bei den Beschäftigten einspart – und von vornherein für eine hohe Akzeptanz der TI-Anwendungen sorgt.

Alles rund um die Förderung & Finanzierung Ihrer TI-Anbindung
Häufige Fragen zur Telematikinfrastruktur in der Pflege
Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zur Telematikinfrastruktur in der Pflege beantworten wir hier.
Um die Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, benötigen ambulante wie stationäre Pflegebetriebe zwei Ausweiskarten, ein Kartenterminal und einen Konnektor. Es braucht einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für eine vertretungsberechtigte Person und einen Praxis- oder Institutionsausweis SMC-B (oder künftig dessen digitale Variante HSM-B), um sich gegenüber der Telematikinfrastruktur zu authentisieren. Ausgelesen werden beide Ausweise per Kartenterminal. Anschließend kann über einen Konnektor auf die Telematikinfrastruktur zugegriffen werden. Über den SMC-B können alle Mitarbeitenden einer Einrichtung lesend in ihrem Namen auf die Telematikinfrastruktur zugreifen. Um selbst Informationen in die TI-Anwendungen einzustellen, ist der persönliche eHBA nötig.
Als Hardware für die Telematikinfrastruktur (TI) werden mindestens ein Kartenterminal sowie ein Konnektor zur Authentisierung im VPN-gesicherten TI-Netz benötigt. Beide werden von der gematik als Nationaler Agentur für Digitale Medizin geprüft und freigegeben. Dazu kommen Anschaffungskosten für den elektronischen Heilberufsausweis und die Institutionskarten SMC-B bzw. HSM-B sowie für TI-fähige Software. Diese Kosten werden teilweise durch den GKV-Spitzenverband sowie durch Fördermittel der Pflegeversicherung erstattet.
Eine Anleitung, wie sich stationäre wie ambulante Pflege-Einrichtungen registrieren und TI-Pauschalen beantragen, finden Sie im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands.
Nicht alle 36.000 ambulanten und stationären Pflege-Einrichtungen in Deutschland waren bis zum Stichtag an die Telematikinfrastruktur angebunden. Sanktionen sind aktuell noch nicht geplant. Da allerdings von Dezember 2026 an Abrechnungen sowie Heil- und Kostenpläne nur noch über die Telematikinfrastruktur eingereicht und abgerechnet werden können, ist damit ein finaler Anschluss an die Telematikinfrastruktur notwendig.
Downloads
Produktblatt: Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)
Kurzanleitung für die SMC-B-Antragsstellung für nicht approbierte Gesundheitsberufe
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Preisübersicht eHBA und SMC-B
eHBA
- ermöglicht allen Fachkräften aus der Notfallversorgung, Ergotherapie, Podologie und Logopädie die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Heilberufsausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
*Preise in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Elektronischer Institutionsausweis (SMC-B)
- Die Kosten für den Institutionsausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
*Preise in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen MwSt.
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