Frau mit Notebook am Tisch schreibt was auf und ist zu Hause

Mehr eIDAS wagen

Veröffentlicht am 01.10.2020

Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Brennglas, das offenlegt, an welchen Stellen digitale Dienstleistungen in Wirtschaft und Verwaltung noch nicht funktionieren. D-Trust-Experte Christian Seegebarth erklärt, warum die eIDAS-Werkzeuge die Situation verbessern könnten – wenn sie denn nur angewandt würden.

Experteninterview mit
Christian Seegebarth
Christian Seegebarth
Senior Expert Trusted Solutions bei der D-Trust GmbH

Drei aktuelle Herausforderungen

Aktuell kommt es mehr als sonst darauf an, dass Dienstleistungen in Verwaltungen und Unternehmen auch digital funktionieren. Dabei stehen die Umsetzer vor drei zentralen Digitalisierungsaufgaben:

 

  1. Behörden müssen auch bei eingeschränkten Öffnungszeiten in der Lage sein, ihre Dienstleistungen weiter anzubieten. Gerade für Unternehmen ist es überlebenswichtig – auch ohne persönlichen Kontakt –, die Geschäftskontinuität mit Kunden und Partnern aufrechtzuerhalten, und dies sowohl im nationalen wie im europäischen Umfeld.
  2. Digitale Services und Prozesse müssen sicherer gestaltet werden. Zu verhindern ist beispielsweise, dass Cyberkriminelle mittels gefälschter Websites an persönliche oder unternehmensbezogene Daten gelangen, um damit zum Beispiel Fördergelder unbefugt zu beantragen. Erst wenn Kunden eindeutig identifizierbar sind und die Unversehrtheit von Dokumenten gesichert ist, lassen sich digitale Businessmodelle als zusätzliche Einnahmequelle erfolgreich und dauerhaft etablieren.
  3. Es müssen durchgängige digitale Workflows geschaffen werden. Dies sorgt für die notwendige Prozess- und Kosteneffizienz, auch wenn Behörden geschlossen sind oder bei Unternehmen die Umsätze abrupt einbrechen.

Digitale Werkzeuge sind vorhanden

Die gute Nachricht: Die Werkzeuge für diese Digitalisierungsaufgaben sind bereits vorhanden – ebenso wie der benötigte rechtliche Rahmen. Letzterer ist durch die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) gesetzt.

Die schlechte Nachricht: In der Breite werden die in der Verordnung definierten eIDAS-Werkzeuge, die sogenannten Vertrauensdienste, noch nicht eingesetzt.

Dabei können die Vertrauensdienste eine große Digitalisierungswirkung entfalten – beispielsweise die Fernsignatur und das elektronische Siegel. Im Fall der digitalen Unterschrift trifft dies besonders auf die qualifizierte elektronische Signatur zu. Diese ist in der Rechtswirkung der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Mit der qualifizierten elektronischen Fernsignatur lassen sich elektronische Unterschriften – ohne Signaturkarte und Lesegerät – auch aus der Ferne via Smartphone oder Tablet auslösen. Das elektronische Siegel überführt das Behördensiegel und den Firmenstempel ins digitale Zeitalter: Gesiegelte Dokumente weisen eindeutig auf den Absender hin und schützen gleichzeitig das Dokument vor Manipulationen.

Anbieter, Verwaltung und Politik in der Pflicht

Um Signaturen, Siegel und Co. stärker in Wirtschaft und Verwaltung zu verankern, müssen sie vor allem einfach zu bedienen sein. Sie müssen sich komfortabel in die vorhandenen IT-Infrastrukturen der Unternehmen und Behörden einbinden lassen. Wichtige Schritte auf dem Weg dorthin wurden bereits gemacht: Fernsignaturdienste sind bereits auf dem Markt verfügbar, etwa die Fernsignaturlösung sign‑me von D-TRUST. Diese Lösung ist ein cloudbasierter Service, der die elektronische Unterschrift über eine Webanwendung ermöglicht. Zudem lässt sich der Fernsignaturdienst über ein API leicht in einen bestehenden Workflow integrieren.

Marktgängige Signaturlösungen sind bereits mit sign-me verbunden, wie Adobe Sign, d.velop, DocuSign oder FP Sign. Damit kann die elektronische Unterschrift in einem nahtlosen Prozess direkt von der Signaturapplikation aus getätigt werden. So ist ein durchgängiges digitales Vertragsmanagement einfach umsetzbar.

Gesetzlich stärker berücksichtigen

Auch Verwaltungen können dazu beitragen, das „Henne-Ei-Problem“ zu lösen. Viel wäre bereits erreicht, wenn Behörden flächendeckend eIDAS-Werkzeuge und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises akzeptierten. Einen großen Schub kann die Politik geben: Eine aktuelle Studie der Bundesdruckerei zur eIDAS-Verordnung kommt zu dem Schluss, dass die eIDAS-Vertrauensdienste gesetzlich stärker zu berücksichtigen sind. Beispielsweise sieht das Verwaltungsverfahrensgesetz momentan nur den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur vor. Werden diese Vorgaben auf qualifizierte elektronische Siegel erweitert, können Behörden in Zukunft Beglaubigungen von Dokumenten noch einfacher ausstellen. Die Studie schlägt zudem vor, das E-Government-Gesetz um eine Regelung zu ergänzen, nach der die eIDAS-Werkzeuge von Behörden genutzt werden müssen. Ministerien, Ämter und Co. könnten dann nicht nur elektronische Dokumente mit der qualifizierten elektronischen Signatur, sondern auch mit Siegel annehmen.

Evaluation und Ratspräsidentschaft nutzen

Eines ist sicher: Die rasche Umsetzung der EU-Verordnung ist ein wichtiger Baustein, um die Folgen einer erneuten Krise abzufedern. Die anstehende eIDAS-Evaluation durch die EU-Kommission wird Aufmerksamkeit schaffen. Zusätzlich bietet die deutsche Präsidentschaft des EU-Rats im zweiten Halbjahr 2020 eine gute Möglichkeit, eIDAS auf die politische Agenda zu setzen. Auf jeden Fall muss für alle Akteure – Marktanbieter, Behörden und Politik – die Devise gelten: Mehr eIDAS wagen!

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