
Sieben Fakten zu eIDAS, die Sie jetzt kennen müssen
Veröffentlicht am 12.02.2020
eIDAS, die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, gilt seit dem 1. Juli 2016 in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie soll die digitalen Vertrauensdienste, wie elektronische Signaturen, in der Europäischen Union vereinheitlichen und vereinfachen. Mit eIDAS ist beispielsweise eine elektronische Unterschrift erstmals auch ohne Signaturkarte und Lesegerät möglich.
Einen Kaufvertrag im Ausland abschließen, Arbeitsverträge innerhalb der EU elektronisch versenden oder Dokumente digital und rechtssicher unterzeichnen – eIDAS ebnet den Weg für die Digitalisierung von Europas Wirtschaft. Was Sie noch über die Verordnung wissen müssen? Wir haben es kurz und kompakt zusammengefasst:
1. eIDAS ist das Fundament für den digitalen europäischen Binnenmarkt.
Die Verordnung sorgt für sichere, vertrauenswürdige Digitaltransaktionen sowie die elektronische Identifizierung zwischen Unternehmen, Behörden und Bürgern. So ist nicht nur eine Harmonisierung von allen nationalen Einzelmärkten in der EU möglich. Auch eine grenzüberschreitende digitale Verwaltung rückt in greifbare Nähe.
2. eIDAS steht über allen nationalen Regelungen.
Widersprechen gesetzliche Regularien innerhalb eines EU-Mitgliedsstaats den eIDAS-Vorgaben, werden sie an eIDAS angepasst. So gelten die gleichen Voraussetzungen für alle. In Deutschland etwa trat am 29. Juli 2017 das eIDAS-Durchführungsgesetz in Kraft.
3. eIDAS führt zu wirtschaftlichem Wachstum.
Denn: eIDAS fördert die Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Ergebnis können eine höhere Effizienz, sinkende Kosten und eine verbesserte Kundenzufriedenheit sein. Arbeiten Unternehmen effizienter, verdienen sie auch mehr Geld. Durch die Einführung von eIDAS wird eine potenzielle zusätzliche Wirtschaftsleistung von 415 Millionen Euro erwartet. Außerdem sollen bis zu 3,8 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.
4. eIDAS ersetzt den guten alten Stempel.
Firmenstempel oder Behördensiegel werden dank eIDAS nicht mehr gebraucht: Das elektronische Siegel stellt zukünftig den Ursprung und die Unversehrtheit elektronischer Dokumente sicher und weist nach, dass sie von einer bestimmten juristischen Person stammen.
5. eIDAS macht Unterschriften digital.
Mit eIDAS wird aus der handschriftlichen Unterschrift eines Menschen die elektronische Signatur. Und das geht schon jetzt: Als einer der ersten Anbieter in Deutschland hat die Bundesdruckerei die neue mobile Unterschrift auf eIDAS-Basis in sign-me integriert.
6. In Deutschland gibt es insgesamt elf qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter.
Vertrauensdiensteanbieter wie die Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST, die sämtliche eIDAS-Anforderungen erfüllen, werden in den sogenannten nationalen Trusted Lists geführt. Jeder Anbieter von Vertrauensdiensten, Zeitstempeln und Siegeln muss sich nach den Bestimmungen von eIDAS zertifizieren lassen, um in diese Liste aufgenommen zu werden. Nutzer der Vertrauensdienste können so sicher sein, dass der gewählte Anbieter alle eIDAS-Vorgaben erfüllt.
7. eIDAS ist gut fürs Klima.
Denn durch die elektronische Signatur fällt zum Beispiel bei einer Vertragsunterzeichnung die Reiseverpflichtung weg. Unnötige Flugreisen gehören so der Vergangenheit an. Außerdem müssen Tausende von Dokumenten nun nicht mehr über den Postweg verschickt werden.
Sie wollen noch mehr über eIDAS erfahren? Die Bundesdruckerei hat vor Kurzem eine Studie zur Umsetzung der eIDAS-Verordnung veröffentlicht. Die Ergebnisse finden Sie hier.