So beantragen Sie Ihren eHBA: eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wer die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen nutzen will, muss dazu berechtigt sein. Leistungserbringer im Gesundheitswesen authentisieren sich mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Wie Sie problemlos und schnell an Ihren eHBA kommen, zeigt Ihnen diese Anleitung: Schritt für Schritt führen wir Sie durch den Antrags- und Bestellprozess.
In fünf Schritten zum eHBA
Ihr Weg zum eHBA im Detail
Schritt 1: So stellen Sie Ihren Antrag
Der eHBA erlaubt unter anderem den Zugriff auf TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte für alle (ePA). Bevor Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis bestellen können, wird der Berufsnachweis geprüft und die Identität verifiziert. Für die initiale Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises bzw. des elektronischen Berufsausweises in den unterschiedlichen Gesundheitsberufen gibt es verschiedene Anlaufstellen, die sogenannten Kartenherausgeber.
Schritt 2: So nutzen Sie das Antragsportal
Wie Sie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in wenigen Schritten im D-Trust E-Health Antragsportal beantragen, erklären wir Ihnen hier.
D-Trust ist aktuell der einzige Anbieter, der eine rein digitale Antragstellung ohne Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden ermöglicht.
Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) / elektronischen Berufsausweises (eBA)
Schritt 3: So identifizieren Sie sich
Eine Besonderheit gibt es beim Antragsprozess zu beachten: Wer einen eHBA beantragt, muss sich zwingend persönlich identifizieren lassen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- eID-Service der Deutschen Post
- PostIdent-Service der Deutschen Post
- Vor-Ort-Identifizierung in Ihrer Institution
Schritt 4: Ihr eHBA kommt per Post
Ist der Antrag komplett ausgefüllt und auch die Identifizierung erfolgreich abgeschlossen, holt D-Trust bei Ihrem zuständigen Kartenherausgeber eine abschließende Freigabe zur Produktion des eHBA ein. Anschließend wird dieser durch D-Trust produziert, samt Foto (bei einigen eHBA) und Mikrochip. Darauf sind beispielsweise die Zertifikate für Signatur (QES), Authentisierung und Verschlüsselung gespeichert. Damit können Sie nun rechtssicher digital signieren.
Schritt 5: Freischalten und Aktivieren Ihres Ausweises
Um den eHBA freizuschalten, benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer und Ihr Passwort (zu finden in Ihrem Antrag). Die Freischaltung Ihres eHBA erfolgt im D-Trust E-Health Antragsportal unter dem Punkt „Meine angelegten Anträge aufrufen“.
Preise für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
eHBA
- ermöglicht allen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Arztausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.
eHBA
- ermöglicht allen Pflegern, Hebammen, Physiotherapeuten, Notfallsanitätern, Ergotherapeuten, Podologen, Logopäden, Ernährungstherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Diätassistenten sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Therapeuten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für Heilberufsausweise sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.
eHBA
- ermöglicht allen Apothekern die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Kosten für den Apothekerausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Refinanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.
- gültig für 5 Jahre
* Preise in Euro (€), zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Downloads
Produktblatt: Elektronischer Heilberufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe (eHBA)
Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) / elektronischen Berufsausweises (eBA)
Häufige Fragen zum Antrag für den elektronischen Heilberufsausweis
Mit der Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten Fragen zum Antragsprozess für eHBA beantworten wir hier.
Ja, bei D-Trust können viele Berufsgruppen ihren Ausweis komplett digital bestellen (aktuell ausgenommen sind die Berufsgruppen des Kartenherausgebers gematik – hier ist ein Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden der Antragsunterlagen notwendig). Beim digitalen Antrag muss dieser nicht ausgedruckt, unterschrieben und verschickt werden – es geht alles online. Die im E-Health Antragsportal von D-Trust ausgefüllte und bestätigte Bestellung reicht aus, damit Sie Ihren eHBA erhalten.
Die Lieferzeit für den elektronischen Heilberufsausweis beträgt aktuell etwa 14 Tage nach vollständigem Auftragseingang bei D-Trust. Ein vollständiger Auftragseingang heißt: Der Antrag wurde online abgeschlossen (bei KHG gematik: liegt ausgedruckt und unterschrieben bei D-Trust vor), die Identifizierung wurde erfolgreich durchgeführt und die Freigabe des zuständigen Kartenherausgebers ist vorhanden. Bei hohem Bestellaufkommen kann sich die Lieferzeit verlängern. Der Ausweis wird per Einwurf-Einschreiben versendet. Der PIN-Brief für den eHBA wird zeitlich versetzt in einem separaten Brief verschickt, meist drei Tage später.
Liegen Ausweis und PIN vor und ist die Freischaltung erfolgt, muss die Karte im Scheckkartenformat am Kartenterminal durch die Initialisierung per PIN aktiviert werden.
Ebenso wie der elektronische Berufsausweis ist der elektronische Heilberufsausweis, umgangssprachlich auch Arztausweis oder eArztausweis genannt, höchstens fünf Jahre gültig. Der bestehende Ausweis kann nicht verlängert werden, über die Bestellung einer Folgekarte können die Daten des bestehenden Ausweises übernommen und die Beantragung kann so vereinfacht werden. Neu beantragt werden muss der eHBA, wenn sich zertifikatsrelevante Daten ändern, etwa durch Heirat der Nachname des Inhabers oder der Inhaberin.
Die Ausgabe von Authentifikations- und Signaturkarten wie dem eHBA ist an hohe Sicherheitsvorgaben gekoppelt, die von den Spezifikationen der gematik, der Kartenherausgeber und der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union vorgegeben werden. Diese Vorgaben sowie Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit wurden im Antragsprozess entsprechend umgesetzt.
Die TI-Fernsignatur ermöglicht es allen berechtigten Beschäftigten im Gesundheitswesen, Dokumente auch digital zu unterzeichnen. Dank der TI-Fernsignatur können eHBA-Inhaber und -Inhaberinnen die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) nun auch rein digital innerhalb der Telematikinfrastruktur, kurz TI, verwenden. Damit können elektronische Dokumente im PVS (Praxisverwaltungssystem) oder KIS (Krankenhausinformationssystem) rechtssicher signiert werden.
Die TI-Fernsignatur mit ihrer Zwei-Faktor-Authentisierung (über die App sign-me 2FA) ist eIDAS-konform und hardwareunabhängig. Sie funktioniert ohne Karte und Kartenlesegerät mit PC, Laptop und Smartphone über eine Schnittstelle ins jeweilige PVS oder KIS. Die TI-Fernsignatur erlaubt rechtssichere elektronische Signaturen auf
- E-Rezepten,
- elektronischen Arztbriefen,
- elektronischen Entlassbriefen,
- elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU),
- Krankenkassenabrechnungen
und weiteren TI-Anwendungen, die persönlich von eHBA-Inhabern und -Inhaberinnen signiert werden müssen. Die elektronische Unterschrift kann außer über stationäre Computer auch mobil per Laptop, Notebook oder Smartphone ausgelöst werden.
Wer als leistungserbringende Person im Gesundheitswesen einen eHBA beantragt, kann bei der Bestellung des Ausweises bei der Bundesdruckerei-Tochter D-Trust einwilligen, die Identifizierung auch für das Anlegen eines Kontos für die TI-Fernsignatur zu verwenden. Diese bereits überprüfte Identität beschleunigt die Erstellung des TI-Fernsignatur-Kontos und macht Sie schon bei der Kartenbestellung TI-2.0-ready.
Sie haben Fragen zum eHBA? Kontaktieren Sie uns:
+49 (0)30 2598 - 4050
ehealth-support@bdr.de